Testfälle
In dieser Übersicht sind alle Testfälle der Testsuite aufgeführt. Ein Klick auf einen Testfall öffnet ihn in der Detailansicht.
Testfall | Kurzbeschreibung |
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06.001.001.001 | Klärung mit dem BAMF, ob für Frau Woo eine Berechtigung zum Integrationskurs ausgestellt werden kann |
06.001.001.002 | Klärung mit dem BAMF, ob für Herrn Rongrui Chun eine Berechtigung zum Orientierungskurs ausgestellt werden kann (ausreichende Sprachkenntnisse Niveau B1 vorhanden) |
06.001.001.003 | Klärung mit dem BAMF, ob Hern Gomez eine Teilnahmeverpflichtung für den Integrationskurs ausgestellt werden kann (keine einfachen deutschen Sprachkenntnisse vorhanden) |
06.001.001.004 | Klärung mit dem BAMF, ob Herrn Mahmoud Amad Mohammed eine Teilnahmeverpflichtung für den Integrationskurs ausgestellt werden kann (keine einfachen deutschen Sprachkenntnisse vorhanden) |
06.001.001.005 | Klärung mit dem BAMF, ob für Herrn Hatef Taeb eine Teilnahmeverpflichtung für den Integrationskurs ausgestellt werden kann (keine einfachen deutschen Sprachkenntnisse vorhanden) |
06.001.001.006 | Klärung mit dem BAMF, ob für Frau Preeda Thaddee eine Teilnahmeverpflichtung für den Integrationskurs ausgestellt werden kann (keine ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse vorhanden) |
06.001.002.001 | Klärung mit dem BAMF, ob für Herrn Muhammad Mohammed eine Teilnahmeverpflichtung für den Integrationskurs ausgestellt werden kann (keine deutschen Sprachkenntnisse vorhanden, Dublettenprüfung) |
06.001.002.002 | Klärung mit dem BAMF, ob für Frau Basaran eine Teilnahmeverpflichtung für den Integrationskurs ausgestellt werden kann (keine ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse vorhanden, besondere Integrationsbedürftigkeit, Dublettenprüfung) |
06.001.002.003 | Klärung mit dem BAMF, ob für Frau Gomez eine Teilnahmeverpflichtung für den Integrationskurs ausgestellt werden kann (besonderer Integrationsbedarf, Identifikation über BAMF-Kennziffer) |
06.001.002.004 | Klärung mit dem BAMF, ob für Frau Huber nach früherer Feststellung eines Teilnahmeanspruchs erneut ein Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs besteht (einfache Sprachkenntnisse, Dublettenprüfung) |
06.001.002.005 | Klärung mit dem BAMF, ob für Frau Urapina nach früherer Feststellung einer Teilnahmeverpflichtung erneut ein Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs besteht (keine ausreichenden Sprachkenntnisse, Dublettenprüfung) |
06.001.002.006 | Klärung mit dem BAMF, ob für Herrn Madani ein Berechtigungsschein zur Teilnahme an einem Integrationskurs ausgestellt werden kann (keine ausreichenden Sprachkenntnisse) |
06.001.002.007 | Klärung mit dem BAMF, ob für Herrn Adam ein Berechtigungsschein im Rahmen der Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationskurs ausgestellt werden kann (keine ausreichenden Sprachkenntnisse, Dublettenprüfung) |
06.001.002.008 | Klärung mit dem BAMF, ob für Frau Asmerom ein Berechtigungsschein im Rahmen einer Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationskurs ausgestellt werden kann (besonders integrationsbedürftig, Dublettenprüfung) |
06.001.003.001 | Auskunftsersuchen beim BAMF über Anmeldung von Akteurin 30 zum Integrationskurs und Teilnahmeverhalten |
06.001.003.002 | Auskunftsersuchen beim BAMF über Anmeldung von Akteurin 15 zum Integrationskurs und Teilnahmeverhalten |
06.001.003.003 | Auskunftsersuchen beim BAMF über Anmeldung von Akteurin 16 zum Integrationskurs und Teilnahmeverhalten |
06.001.003.004 | Auskunftsersuchen beim BAMF über Anmeldung von Akteurin 15 zum Integrationskurs und Teilnahmeverhalten |
06.001.004.001 | Anfrage bei BAMF über bestehende Berechtigung/Verpflichtung |
06.001.004.002 | Anfrage bei BAMF über bestehende Berechtigung/Verpflichtung |
06.001.004.003 | Anfrage bei BAMF über bestehende Berechtigung/Verpflichtung |
06.001.004.004 | Anfrage bei BAMF über bestehende Berechtigung/Verpflichtung |
06.001.005.001 | Übernahme TGS-Verpflichtung - Auskunft über Kursanmelde- und Kursbeginndaten sowie verkürzte Verpflichtung |
06.001.005.002 | Übernahmeabsicht TGS-Verpflichtung - keine Übernahme möglich |
06.001.005.003 | Übernahmeabsicht TGS-Verpflichtung - keine Übernahme möglich |
06.001.006.001 | Aktualisierung des Nachnamens |
06.002.001.001 | Anfrage bei BAMF über bestehende Berechtigung/Verpflichtung - Berechtigung wg. nicht ausreichender Sprachkenntnisse - einfacher Fall |
10.001.001.001 | Die ZAB Mittelfranken, Zirndorf benötigt Kenntnis über die persönliche Erstantragstellung. |
10.001.001.002 | Die Stadt Nürnberg benötigt Kenntnis über die schriftliche Erstantragstellung. |
10.001.001.003 | Die LAB NI Bramsche benötigt Kenntnis über die Folgeantragstellung. |
10.001.001.004 | Die LAB NI Bramsche benötigt Kenntnis über die Wiederaufnahme des Verfahrens (Fortführungsantrag). |
10.001.001.005 | Die LAB NI Bramsche benötigt Kenntnis über das Wiederaufgreifen des Verfahrens. |
10.001.002.001 | Die ZAB Mittelfranken, Zirndorf benötigt Kenntnis darüber, ob eine kurzfristige Entscheidung des Verfahrens möglich ist. |
10.001.002.002 | Die ZAB Mittelfranken, Zirndorf benötigt Kenntnis darüber, dass der Bescheid ergangen und dessen positiver Teil bestandskräftig geworden ist. |
10.001.002.003 | Die ZAB Mittelfranken, Zirndorf benötigt Kenntnis darüber, dass ein Urteil im Klageverfahren zum negativen Teil des Bescheides ergangen ist. |
10.001.002.004 | Die LAB NI Bramsche benötigt Kenntnis über die Datenänderung. |
10.001.002.005 | Die LAB NI Bramsche benötigt Kenntnis über das Ergebnis des PTU-Berichts. |
10.001.002.006 | Die ZAB Mittelfranken, Zirndorf benötigt Kenntnis über die Einstellung des Asylgesuchs. |
10.001.002.007 | Die LAB NI Bramsche benötigt Kenntnis über die Zusammenführung der für Herrn Muhammadu Bola Fayose ermittelten Asylverfahren. |
10.001.002.008 | Die ZAB Mittelfranken, Zirndorf benötigt Kenntnis darüber, dass für Frau Aborinasa Barzanî ein Zweitantrag vorliegt. |
10.001.003.001 | Die ZAB Mittelfranken, Zirndorf benötigt Kenntnis darüber, dass ein Klageverfahren eröffnet worden ist. |
10.001.003.002 | Die ZAB Mittelfranken muss unverzüglich Informationen über den jeweils aktuellen Stand des Verfahrens erhalten, damit sie unmittelbar über die weiteren Maßnahmen entscheiden kann. |
10.001.004.001 | In der Kommunikation zwischen dem BAMF und der ABH Bayreuth muss herausgefunden werden, ob zwischenzeitlich Gründe vorliegen, die die ursprünglich getroffene Entscheidung (zugesprochene Flüchtlingseigenschaft für Familie Murad) widerrufen. |
10.001.004.002 | In der Kommunikation zwischen dem BAMF und der ABH München muss herausgefunden werden, ob zwischenzeitlich Gründe vorliegen, die die ursprünglich getroffene Entscheidung (zugesprochene Flüchtlingseigenschaft für Herrn Murad) widerrufen. |
10.001.004.003 | Die ABH Hamburg möchte die Abschiebung für Frau Lumumba einleiten. |
10.002.001.001 | Das BAMF benötigt Kenntnis über den gemeldeten Wiederzuzug. |
10.002.002.001 | Das BAMF benötigt Kenntnis über den Fortzug nach unbekannt. |
10.002.003.001 | Das BAMF benötigt Kenntnis über die geänderte Zuständigkeit sowie die neue Meldeanschrift. |
10.002.003.002 | Das BAMF benötigt Kenntnis über die neue Meldeanschrift. |
10.002.003.003 | Das BAMF benötigt Kenntnis über die Zuständigkeit. |
10.002.004.001 | Das BAMF benötigt Kenntnis über die Geburt eines Kindes von Eltern, die sich im Asylverfahren befinden. |
10.002.004.002 | Das BAMF benötigt Kenntnis über die Geburt eines Kindes von Eltern, die sich im Asylverfahren befinden, sich ohne Aufenthaltstitel im Bundesgebiet aufhalten oder eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG besitzen, um prüfen zu können, ob durch die Geburt/Einreise ein Asylantrag als gestellt gilt. |
10.002.005.001 | Das BAMF benötigt Kenntnis über die freiwillige Ausreise. |
10.002.005.002 | Das BAMF benötigt Kenntnis über die vollzogene Abschiebung. |
10.002.006.001 | Das BAMF benötigt Kenntnis über das Nichterscheinen von Frau Elderkhanova |
10.002.006.002 | Das BAMF benötigt Kenntnis über das Nichterscheinen von Herrn Walker. |
10.002.007.001 | Rücknahme eines Asylantrags inkl. erforderlicher Mitteilungen vom BAMF an die betroffene ABH |
10.002.008.001 | Die ABH Rostock benötigt den aktuellen Stand des Klageverfahrens von Frau Yusuf |
10.002.009.001 | Überstellung von Herrn Ali Reza vom nicht für die Prüfung seines Asylantrags zuständigen Mitgliedstaat Portugal nach Deutschland |
10.002.009.002 | Feststellen der Nicht-Zuständigkeit für die Durchführung des Asylverfahrens von Frau Laila Barek |
10.002.009.003 | Das BAMF benötigt Informationen zur freiwilligen Einreise von Herrn Camille Camus, um das Dublin-Verfahren abschließen zu können |
10.002.009.004 | Stornierung eines ursprünglich vorgesehenen und Mitteilung eines neuen Überstellungszeitpunktes |
10.002.009.005 | Darstellung eines Testfalls, in dem keine zuständige ABH bestimmbar ist und somit im Dublin-Verfahren auch keine XAusländer-Nachricht übermittelt wird |
11.001.001.001 | Prüfung der Mitteilung für einen Studienaufenthalt |
11.001.001.002 | Prüfung der Mitteilung für einen Forschungsaufenthalt |
11.001.001.003 | Entscheidung über die kurzfristige Mobilität |
11.001.002.001 | Die zuständige ABH Erlangen benötigt die Informationen, um ausländerrechtlich handeln zu können. |
11.001.003.001 | Entscheidung über die Mitteilung der Verlängerung der Mobilität für den laufenden Studienaufenthalt |
11.001.004.001 | Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis zu Forschungszwecken |
11.001.004.002 | Ibrāhīm Chamenei will für vier Monate bei der Niederlassung von Philips in Deutschland im Rahmen des unternehmensinternen Transfers arbeiten. |
11.001.005.001 | Erfüllung des gesetzlichen Auftrags: Information des EU-Mitgliedstaates Belgien über Erteilung der Blauen Karte für Rajid Singh |
11.001.005.002 | Erfüllung des gesetzlichen Auftrags: Information des EU-Mitgliedstaates Frankreich über Beendigung des Aufenthaltes |
11.001.006.001 | Erteilung der Aufenthaltserlaubnis |
11.001.007.001 | Die ABH soll in die Lage versetzt werden, ihre Entscheidung aufgrund der neuen Erkenntnisse zu überprüfen. |
11.001.008.001 | Ablehnung der kurzfristigen Mobilität und Information der Niederlande |
11.001.009.001 | Abklärung des internationalen Schutzes im Erst-Mitgliedstaat Slowenien zur Unterstützung der Abschiebung von Frau Maria Yevremova |
11.001.010.001 | Prüfung der Mitteilung für einen Aufenthalt gemäß ICT-Richtlinie inkl. Nachfrage der ABH beim BAMF |
11.002.001.001 | Information über die Erteilung des Daueraufenthalt EU in Spanien für Habdelmaryan Phuroshotaman |
11.002.002.001 | Prüfung der Voraussetzung der Mobilität durch den zweiten Mitgliedstaat |
11.002.003.001 | Portugal beabsichtigt die Rückführung von Frau Aferdita Donjani in den Drittstaat und muss deshalb Deutschland konsultieren |
11.002.004.001 | Der Mitgliedstaat muss über den Widerruf des deutschen Aufenthaltstitels informiert werden. |
11.002.005.001 | Information über die Ausweisung von Roger Over durch Polen in einen Drittstaat |
12.001.001.001 | Termin in der ABH München, um den Antrag auf „Blaue Karte EU“ abzuschließen |
12.001.001.002 | Beendigung eines Antragsprozesses aufgrund Unzuständigkeit. Der Fehler liegt in diesem Fall beim Eingabeverfahren: Hier wurde nicht bemerkt, dass der Antrag nicht an die ABH Erlangen sondern an die ABH Nürnberg hätte geschickt werden müssen. |
12.001.001.003 | Mit diesem Testfall wird gezeigt, wie mit den Nachrichten 130102 und 130103 Unterlagen nachgefordert werden, um die Antragsbearbeitung in der ABH Rostock fortzusetzen. |
12.001.001.004 | Mitteilung der beabsichtigten Ablehnung des Antrags auf „Blaue Karte EU“ von Frau Ntege |
12.001.001.005 | Verwendung der Rolle „Referenzperson“ im Kontext eines Ehegattennachzugs |
12.001.002.001 | Rücknahme des Antrags auf „Blaue Karte EU“ durch Frau Ntege |
12.002.001.001 | Abgabe einer Verpflichtungserklärung zur Unterstützung eines Visums zu Studienzwecken |
12.002.001.002 | Abgabe einer Verpflichtungserklärung durch eine Schüleraustauschorganisation zur Unterstützung eines Visums im Rahmen des Schüleraustausch-Programms |
12.003.001.001 | Erstmalige Beantragung einer Aufenthaltskarte für die drittstaatsangehörige Ehefrau Fatima Adil des EU-Bürgers Giuseppe Albani |
12.003.001.002 | Ausstellung einer Daueraufenthaltsbescheinigung für den EU-Bürger Giuseppe Albani nach § 5 Abs. 5 FreizügG/EU |