Testfall 06.001.002.006
- Beschreibung
- Der eritreische Staatsbürger Mahdi Madani reist als Asylbewerber am 1. Mai 2020 in das Bundesgebiet ein. Im Rahmen der Erfassung seines Asylgesuchs bei der ZAE Zirndorf erhält Herr Madani seine AZR-Nummer. Während der Prüfung seines Asylantrags stellt Herr Madani beim BAMF einen Antrag auf Zulassung zum Integrationskurs. Das BAMF erteilt am 1. August 2020 aufgrund der guten Bleibeperspektive die Zulassung. Mit der Zulassung meldet sich Herr Madani zum Kurs an und erwirbt das Sprachniveau A2 in drei Sprachkursabschnitten. Danach bricht er den Kurs ab. Am 2. November 2020 erhält er die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft. Am 2. Januar 2021 erhält er von der ABH Hofheim erstmals den Aufenthaltstitel nach § 25 Abs. 2 Satz 1 1. Alternative AufenthG. Anschließend will die ABH Hofheim feststellen, dass Herr Madani einen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs hat. Vorbedingungen: • BAMF-Zulassung zum Integrationskurs • Erstmalige Aufenthaltserlaubnis als Flüchtling • Sprachkenntnisse höher als A1 Ablauf: Die Ausländerbehörde Hofheim übermittelt dem BAMF die Nachricht 070001 mit Namen, Geburtsdatum, Geschlecht, Anschrift und AZR-Nummer des Betroffenen. Mit dieser Nachricht wird 1. angefragt, ob für den Betroffenen bereits eine Berechtigung/Verpflichtung besteht und 2. zum Ausdruck gebracht, dass der Betroffene einen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs haben soll. In InGe findet sich ein Eintrag mit den Merkmalen “Madani, 14.08.1973, männlich”. Da die übermittelte AZR-Nummer bereits mit den Daten in InGe übereinstimmt, wird der Betroffene eindeutig identifiziert. Der Prüfprozess in InGe, ob eine Berechtigung erfolgen kann, ergibt, dass die Berechtigung nicht möglich ist, da für Herrn Madani noch eine gültige Berechtigung des BAMF vorliegt. Das BAMF antwortet mit der Nachricht 070005, in der auch die Daten der zuständigen Stelle des BAMF für Rückfragen übermittelt werden.
- Zweck
- Klärung mit dem BAMF, ob für Herrn Madani ein Berechtigungsschein zur Teilnahme an einem Integrationskurs ausgestellt werden kann (keine ausreichenden Sprachkenntnisse)
- Stimulus
- Erstmalige Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis
Referenznachrichten
070001
- Absender:
- ABH Hofheim
- Empfänger:
- BAMF
- Person:
- Mahdi Madani
- Basiszustand:
- alpha
- Datei:
- 06.001.002.006a-070001.xml
070005
- Absender:
- BAMF
- Empfänger:
- ABH Hofheim
- Person:
- Mahdi Madani
- Basiszustand:
- beta
- Datei:
- 06.001.002.006b-070005.xml
Zustände
Alpha
ABH Hofheim
Datensatz von Mahdi Madani ohne BAMF-Kennziffer
- Rolle:
- Einzelperson
- Name:
- Mahdi Madani
- Geburt:
- 14.08.1973, Asmara, 224
- Geschlecht:
- m
- Familienstand:
- VH
- Anschrift:
- Bahnhofstrasse 18
- 65719 Hofheim am Taunus
Berechtigung-Verpflichtung
- Art
- Gültig von
- Gültig bis
- unbefristet
- kostenlos
- Nur Sprachkurs
- Nur Orientierungskurs
- nein
- Ausstellende Behörde
BAMF
Herr Mahdi Madani ist aufgrund seiner Einreise im Mai 2020 bereits beim BAMF bekannt. Es liegt ein Eintrag in InGe vor.
- Rolle:
- Einzelperson
- Name:
- Mahdi Madani
- Geburt:
- 14.08.1973, Asmara, 224
- Geschlecht:
- m
- Familienstand:
- VH
- Anschrift:
- Bahnhofstrasse 18
- 65719 Hofheim am Taunus
Beta
ABH Hofheim
siehe alpha
- Rolle:
- Einzelperson
- Name:
- Mahdi Madani
- Geburt:
- 14.08.1973, Asmara, 224
- Geschlecht:
- m
- Familienstand:
- VH
- Anschrift:
- Bahnhofstrasse 18
- 65719 Hofheim am Taunus
Berechtigung-Verpflichtung
- Art
- Gültig von
- Gültig bis
- unbefristet
- kostenlos
- Nur Sprachkurs
- Nur Orientierungskurs
- nein
- Ausstellende Behörde
BAMF
Datensatz von Mahdi Madani vor dem Versenden der Nachricht 070005 mit der Information, dass eine Berechtigung nicht möglich ist.
- Rolle:
- Einzelperson
- Name:
- Mahdi Madani
- Geburt:
- 14.08.1973, Asmara, 224
- Geschlecht:
- m
- Familienstand:
- VH
- Anschrift:
- Bahnhofstrasse 18
- 65719 Hofheim am Taunus
Berechtigung-Verpflichtung
- Art
- 3
- Gültig von
- 01.08.2020
- Gültig bis
- 31.07.2021
- unbefristet
- ja
- kostenlos
- Nur Sprachkurs
- Nur Orientierungskurs
- Ausstellende Behörde
- ABH Berlin
Kann eine Verpflichtung übernommen werden?
- Übernahme
- nein