16.002.024.001
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Ehegatten, kein Kind, verschiedene Religion (ev+rk). Ehegatten haben keine gemeinsame Wohnung. Die Hauptwohnung bzw. alleinige Wohnung der Ehegatten befindet sich im Zuständigkeitsbereich unterschiedlicher Meldebehörden. Ehegatte 2 (Ehemann) hat eine Nebenwohnung im AGS der alleinigen Wohnung von Ehegatte 1 (Ehefrau). Ehefrau zieht ohne AGS-Wechsel um. Es findet für den Ehemann ein Umzug der NW ohne AGS-Wechsel statt. |
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