16.002.062.001
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Unverheiratete Eltern mit einem Kind. Alle gleiche Religionsgesellschaft (ev). Vater anderes AGS. Mutter wohnt mit Kind im Frauenhaus mit Auskunftssperre. Bei Mutter und Kind wird die Auskunftssperre aufgehoben. Die Aufhebung der Sperre wird quittiert. |
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