XMeld Testsuite 3.2

Start | Stand: 01.09.2022 09:52 Uhr

Testfall RueckweisungPruefungsebene2005

Beschreibung
Anlass Prüfung auf unplausible Meldeverhältnisse durch die Wegzugsmeldebehörde, die Meldebehörde der Hauptwohnung oder Meldebehörde der alleinigen Wohnung. Einzelperson mit alleiniger Wohnung (AW) zieht von Testgemeinde A nach S Stadt. Anschließend zieht die Person nach Testgemeinde B zu, gibt aber als frühere Anschrift irrtümlich die alte Anschrift in Testgemeinde A an. Die Rückmeldung wird von dieser mit dem Hinweis (0204) beantwortet, dass die Person bereits ins Inland verzogen ist (Code.Melderegister.Abweichung). 

Zweck
Prüfung auf unplausible Meldeverhältnisse durch die Wegzugsmeldebehörde, die Meldebehörde der Hauptwohnung oder Meldebehörde der alleinigen Wohnung 

Stimulus
Prüfung auf unplausible Meldeverhältnisse durch die Wegzugsmeldebehörde, die Meldebehörde der Hauptwohnung oder Meldebehörde der alleinigen Wohnung 

FAQ
 

Referenznachrichten

0204 (Antwort auf: 0201)

Absender:
Testgemeinde A 
Empfänger:
Testgemeinde B 
Person:
Person 1 
Basiszustand:
beta 
Datei:
RueckweisungPruefungsebene2005b-0204.xml 
Anlass:
Prüfung auf unplausible Meldeverhältnisse durch die Wegzugsmeldebehörde, die Meldebehörde der Hauptwohnung oder Meldebehörde der alleinigen Wohnung 

Zustände

Beta

Testgemeinde A

Person 1
Rolle:
Einzelperson 
Name:
+ Gurmit Singh  
Geburt:
00.00.1979, Pune 
Geschlecht:
Staatsangeh.:
436 
Religion:
-- 
Familienstand:
LD 

Aktuelle Wohnung

Eichenweg 12  
10000 Testgemeinde A  

Einzug:
24.11.2009 
Auszug:
21.12.2017 
 
 
 
 
 
 

Zuzug von

Bachstraße 5  
30000 Testgemeinde B  

 
Auszug:
24.11.2009 
 
 
 
 
 
 

Aktuelle Wohnung

Finkenstraße 2  
60000 S Stadt  

Einzug:
21.12.2017 
 
 
 
 
 
 
 
Testgemeinde B

Person 1
Rolle:
Einzelperson 
Name:
+ Gurmit Singh  
Geburt:
00.00.1979,  
Geschlecht:
Staatsangeh.:
436 
Religion:
-- 
Familienstand:
LD 

Aktuelle Wohnung

Haydnweg 2a  
30000 Testgemeinde B  

Einzug:
04.03.2018 
 
 
 
 
 
 
 

Zuzug von

Finkenstraße 2  
60000 S Stadt  

 
Auszug:
04.03.2018