RueckweisungPruefungsebene2003
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Anlass Prüfung auf unplausible Meldeverhältnisse durch die Meldebehörden. Ehegatten wohnen getrennt. Kind ist bereits bei der Kirche bekannt und mit EV gespeichert (alpha), dort wird eine Korrektur des Taufdatums vorgenommen, bei der Meldebehörde ist das Kind allerdings verstorben. Diese antwortet daher mit einer 0930. Ziel des Testfalls ist die Übermittlung der Korrektur sowie die Erstellung der 0930. |
RueckweisungPruefungsebene2003b-0930.xml
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Testgemeinde D
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Ev. Landeskirche 1
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