XMeld Testsuite 26.11

Start | Stand: 20.04.2026 18:59 Uhr
Es liegen zu einzelnen Testfällen Hinweise bzgl. der rechtlichen Umsetzung vor. Die detaillierten Hinweise werden in dem betroffenen Testfall aufgeführt.

Testfall FachspezifischBehoerdenauskunft014

Hinweis zur „Verordnung zur Umsetzung des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag im Meldewesen“ bzgl. des Datenabrufes nach § 34a BMG bzw. BMeldDAV
 
 
Die Umsetzung zu OSCI–XMeld 26.11 erfolgte auf Basis des Entwurfs der „Verordnung zur Umsetzung des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag im Meldewesen“. Zum Zeitpunkt der Finalisierung von XMeld ist eine Verkündung der Verordnung nicht erfolgt. Die Daten gemäß Datenblatt 0702 in den Nachrichten 1330, 1331 bzw. 1333 sowie gemäß den DSMeld-Blättern 0703 und 0704 in der Nachricht 1331 des DSMeld dürfen im Rahmen des Datenabrufes nach § 34a BMG bzw. BMeldDAV nicht übermittelt werden. Zusätzlich dazu ist die Nutzung der folgenden Codes untersagt: Code 01 der Codeliste „Datenabruf freie Suche nach § 34a Abs. 3 BMG Aktualität Geschlechtseintrag“, Code 186 und 187 der Codeliste „Datenabruf Personensuche nach § 34a Abs. 2 BMG Anforderungselement“ sowie Code 47 der Codeliste „Datenabruf freie Suche nach § 34a Abs. 3 BMG Anforderungselement“. Die Datenstrukturen sind jedoch bereits in den XMeld-Schemata enthalten und für Testzwecke nach dem Inkrafttreten des Verordnungsentwurfs in den Testfällen der Testsuite befüllt. Vor Inkrafttreten des Verordnungsentwurfs sind die Datenstrukturen in den Testfällen zu ignorieren. Weitere Informationen hierzu sind in der Spezifikation zu finden. 

Beschreibung
Datenabrufverfahren zur Personensuche nach § 34a Abs. 2 BMG für Sicherheits- und Strafermittlungsbehörden sowie andere öffentliche Stellen. Eine Sicherheitsbehörde fragt mit Auswahldaten an. Die betroffene Person wurde eindeutig identifiziert - zu der Person liegen keine Auskunftssperren vor. Die Sicherheitsbehörde erhält eine Einzelauskunft – Varianten an Abrufdaten und Ergebnisstatus 01. Es werden als Suchkriterien frühere Daten der Person angegeben. 

Zweck
Datenabrufverfahren zur Personensuche nach § 34a Abs. 2 BMG für Sicherheits- und Strafermittlungsbehörden sowie andere öffentliche Stellen - Einzelauskunft für Sicherheitsbehörde nach Anfrage mit Auswahldaten - Mindestanforderungen gem. § 38 Abs. 1 Nr. 2 b) erfüllt und einzelne ergänzende Informationen gem. § 38 Abs. 1 Nr. 2 a) 

Stimulus
Datenabrufverfahren zur Personensuche nach § 34a Abs. 2 BMG für Sicherheits- und Strafermittlungsbehörden sowie andere öffentliche Stellen - Einzelauskunft für Sicherheitsbehörde nach Anfrage mit Auswahldaten - Mindestanforderungen gem. § 38 Abs. 1 Nr. 2 b) erfüllt und einzelne ergänzende Informationen gem. § 38 Abs. 1 Nr. 2 a) 

FAQ
 

Referenznachrichten

1330

Absender:
Polizei S Stadt 
Empfänger:
S Stadt 
Person:
Suchmerkmale 
Basiszustand:
alpha 
Datei:
FachspezifischBehoerdenauskunft014a-1330.xml 
Anlass:
Das Datenabrufverfahren zur Personensuche nach § 34a Abs. 2 BMG für Sicherheits- und Strafermittlungsbehörden sowie andere öffentliche Stellen 

1331

Absender:
S Stadt 
Empfänger:
Polizei S Stadt 
Person:
 
Basiszustand:
alpha 
Datei:
FachspezifischBehoerdenauskunft014b-1331.xml 
Anlass:
Das Datenabrufverfahren zur Personensuche nach § 34a Abs. 2 BMG für Sicherheits- und Strafermittlungsbehörden sowie andere öffentliche Stellen 

Zustände

Alpha

Polizei S Stadt

Suchmerkmale
Name:
Maike Schneider 
Geburtstag:
30.05.2008 
Geburtsort:
Frankfurt am Main 
Geschlecht:
Identifikationsmerkmal:

Anschrift:

Straße und Hausnummer:  
Zusatz:
Wohnort (Postleitzahl): S Stadt (60000)
Gemeindeschlüssel: 99000060