Testfall RueckweisungPruefungsebene2014
- Beschreibung
- Anlass Prüfung auf unplausible Meldeverhältnisse durch die Meldebehörde der Hauptwohnung. Person 1 ist mit Nebenwohnung in S Stadt gemeldet. In S Stadt ist Testgemeinde A als Ort der HW registriert. Die Meldebehörde der Nebenwohnung meldet die Person von Amts wegen ab. Die vermeintliche Meldebehörde der Hauptwohnung in Testgemeinde A sendet an die betroffene Meldebehörde der Nebenwohnung in S Stadt eine Rückweisung (0930), weil sie die Person bereits nach unbekannt abgemeldet hat.
- Zweck
- Prüfung auf unplausible Meldeverhältnisse durch die Meldebehörde der Hauptwohnung
- Stimulus
- Rückweisung gemäß Prüfungsebene II
- FAQ
Referenznachrichten
0930 (Antwort auf: 0089)
- Absender:
- Testgemeinde A
- Empfänger:
- S Stadt
- Person:
- Person 1
- Basiszustand:
- alpha
- Datei:
- RueckweisungPruefungsebene2014b-0930.xml
- Anlass:
- Prüfung auf unplausible Meldeverhältnisse durch die Meldebehörde der Hauptwohnung
Zustände
Alpha
Testgemeinde A
Person von Amts wegen abgemeldet
Person 1
- Rolle:
- Einzelperson
- Name:
- Otto Wilhelm von Rottluff
- Geburt:
- 12.04.1999, Meppen
- Geschlecht:
- m
- Staatsangeh.:
- Religion:
- Familienstand:
- IDNr:
- VBM:
- Einzug:
- 12.04.1999
- Auszug:
- 30.11.2023
- Abm. Amt:
- 13.12.2023
Aktuelle Wohnung
1
Aktuelle Wohnung
Asterstraße 1
10000 Testgemeinde A