Testfall Ruecknahme017
- Beschreibung
- Im Rahmen eines erstmaligen Zuzugs aus dem Ausland fordert S Stadt beim BZSt eine IdNr mit Nachricht 0500 an (nicht im Testfall dargestellt). Das BZSt findet in der IdNr-Datenbank zur betroffenen Person einen ähnlichen Eintrag für den bereits eine Meldebehörde zuständig war. Das BZSt übermittelt diese Tatsache in einem Konflikt (0503) (nicht im Testfall dargestellt). Bei der Konfliktbearbeitung stellt S Stadt fest, dass die betroffene Person nicht erstmalig aus dem Ausland zugezogen ist. Die Meldebehörde führt das Rückmeldeverfahren mit der letzten zuständigen Meldebehörde durch (ist nicht Bestandteil dieses Testfalls) und beantwortet den Konflikt gegenüber dem BZSt mit der Nachricht 0511 (Rücknahme der Anforderung einer IdNr). Das BZSt löscht daraufhin den Konflikt und die zugrunde liegende irrtümliche Anforderung der IdNr.
- Zweck
- erstmaliger Zuzug aus dem Ausland, Konflikt wegen ähnlichem Datensatz, Rücknahme der Anforderung einer IdNr wegen falscher Anmeldung
- Stimulus
- erstmaliger Zuzug aus dem Ausland, Konflikt wegen ähnlichem Datensatz, Rücknahme der Anforderung einer IdNr wegen falscher Anmeldung
- FAQ
Referenznachrichten
0511
- Absender:
- S Stadt
- Empfänger:
- BZSt
- Person:
- Person 1
- Basiszustand:
- beta
- Datei:
- Ruecknahme017a-0511.xml
- Anlass:
- Rücknahme der Anforderung einer IdNr bei Konflikt
Zustände
Alpha
S Stadt
Zuzug aus dem Ausland in S Stadt mit AW ist erfasst. Ein VBM ist vergeben.
Person 1
- Rolle:
- Einzelperson
- Name:
- Mareike Torr
- Geburt:
- 14.08.1999, Kiel
- Geschlecht:
- w
- Staatsangeh.:
- 163
- Religion:
- --
- Familienstand:
- LD
- IDNr:
- VBM:
- 99000060000000005007
- Einzug:
- 14.02.2020
0
Aktuelle Wohnung
Amselstraße 22a
60000 S Stadt
Aktuelle Wohnung
Beta
S Stadt
Die Zuzug aus dem Ausland-Angaben und VBM sind wieder gelöscht
Person 1
- Rolle:
- Einzelperson
- Name:
- Geburt:
- ,
- Geschlecht:
- Staatsangeh.:
- Religion:
- Familienstand:
- IDNr:
- VBM: