XAusländer Testsuite 1.20.0

Startseite  •  Stand: 30.08.2023, 13:42 Uhr

Testfall 06.001.002.006

Beschreibung
Der eritreische Staatsbürger Mahdi Madani reist als Asylbewerber am 1. Mai 2020 in das Bundesgebiet ein. Im Rahmen der Erfassung seines Asylgesuchs bei der ZAE Zirndorf erhält Herr Madani seine AZR-Nummer. Während der Prüfung seines Asylantrags stellt Herr Madani beim BAMF einen Antrag auf Zulassung zum Integrationskurs. Das BAMF erteilt am 1. August 2020 aufgrund der guten Bleibeperspektive die Zulassung. Mit der Zulassung meldet sich Herr Madani zum Kurs an und erwirbt das Sprachniveau A2 in drei Sprachkursabschnitten. Danach bricht er den Kurs ab. Am 2. November 2020 erhält er die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft. Am 2. Januar 2021 erhält er von der ABH Hofheim erstmals den Aufenthaltstitel nach § 25 Abs. 2 Satz 1 1. Alternative AufenthG. Anschließend will die ABH Hofheim feststellen, dass Herr Madani einen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs hat. Vorbedingungen: • BAMF-Zulassung zum Integrationskurs • Erstmalige Aufenthaltserlaubnis als Flüchtling • Sprachkenntnisse höher als A1 Ablauf: Die Ausländerbehörde Hofheim übermittelt dem BAMF die Nachricht 070001 mit Namen, Geburtsdatum, Geschlecht, Anschrift und AZR-Nummer des Betroffenen. Mit dieser Nachricht wird 1. angefragt, ob für den Betroffenen bereits eine Berechtigung/Verpflichtung besteht und 2. zum Ausdruck gebracht, dass der Betroffene einen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs haben soll. In InGe findet sich ein Eintrag mit den Merkmalen “Madani, 14.08.1973, männlich”. Da die übermittelte AZR-Nummer bereits mit den Daten in InGe übereinstimmt, wird der Betroffene eindeutig identifiziert. Der Prüfprozess in InGe, ob eine Berechtigung erfolgen kann, ergibt, dass die Berechtigung nicht möglich ist, da für Herrn Madani noch eine gültige Zulassung des BAMF vorliegt. Das BAMF antwortet mit der Nachricht 070005, in der auch die Daten der zuständigen Stelle des BAMF für Rückfragen übermittelt werden.
Zweck
Klärung mit dem BAMF, ob für Herrn Madani ein Berechtigungsschein zur Teilnahme an einem Integrationskurs ausgestellt werden kann (keine ausreichenden Sprachkenntnisse)
Stimulus
Erstmalige Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis

 

Referenznachrichten

070001

Absender:
ABH Hofheim
Empfänger:
BAMF
Person:
Mahdi Madani
Basiszustand:
alpha
Datei:
06.001.002.006a-070001.xml

070005

Absender:
BAMF
Empfänger:
ABH Hofheim
Person:
Mahdi Madani
Basiszustand:
beta
Datei:
06.001.002.006b-070005.xml

Zustände

Alpha

ABH Hofheim

Datensatz von Mahdi Madani ohne BAMF-Kennziffer

Rolle:
Einzelperson 
Name:
Mahdi Madani
Geburt:
14.08.1973, Asmara, 224
Geschlecht:
Familienstand:
VH 
Anschrift:
Bahnhofstrasse 18
65719 Hofheim am Taunus

Berechtigung-Verpflichtung

Art
 
Gültig von
 
Gültig bis
 
unbefristet
 
kostenlos
 
Nur Sprachkurs
 
Nur Orientierungskurs
nein 
Ausstellende Behörde
 
BAMF

Herr Mahdi Madani ist aufgrund seiner Einreise im Mai 2020 bereits beim BAMF bekannt. Es liegt ein Eintrag in InGe vor.

Rolle:
Einzelperson 
Name:
Mahdi Madani
Geburt:
14.08.1973, Asmara, 224
Geschlecht:
Familienstand:
VH 
Anschrift:
Bahnhofstrasse 18
65719 Hofheim am Taunus

Beta

ABH Hofheim

siehe alpha

Rolle:
Einzelperson 
Name:
Mahdi Madani
Geburt:
14.08.1973, Asmara, 224
Geschlecht:
Familienstand:
VH 
Anschrift:
Bahnhofstrasse 18
65719 Hofheim am Taunus

Berechtigung-Verpflichtung

Art
 
Gültig von
 
Gültig bis
 
unbefristet
 
kostenlos
 
Nur Sprachkurs
 
Nur Orientierungskurs
nein 
Ausstellende Behörde
 
BAMF

Datensatz von Mahdi Madani vor dem Versenden der Nachricht 070005 mit der Information, dass eine Berechtigung nicht möglich ist.

Rolle:
Einzelperson 
Name:
Mahdi Madani
Geburt:
14.08.1973, Asmara, 224
Geschlecht:
Familienstand:
VH 
Anschrift:
Bahnhofstrasse 18
65719 Hofheim am Taunus

Berechtigung-Verpflichtung

Art
Gültig von
01.08.2020 
Gültig bis
31.07.2021 
unbefristet
ja 
kostenlos
 
Nur Sprachkurs
 
Nur Orientierungskurs
 
Ausstellende Behörde
ABH Berlin 

Kann eine Verpflichtung übernommen werden?

Übernahme
nein