XPersonenstand
XPersonenstand
xinneres.xpersonenstand
urn:xoev-de:kosit:standard:xinneres.xpersonenstand
Projektziel ist die elektronische Kommunikation der Standesämter untereinander und mit anderen Behörden und Institutionen, welche Daten von den Standesämtern erhalten oder an Standesämter senden. Der Nutzen des Projektes besteht in der Kostenreduktion und einer Verbesserung der Qualität der Personenstandsdaten sowie einer Verbesserung der Interoperabilität in der Kommunikation der Standesämter untereinander und zu weiteren Kommunikationspartnern.
1.7.8
2.1.0_p3
2.4
3.0.1
19.0 SP4
MagicDraw
Angaben zu den Eheschließenden für die Voranmeldung der Ehe
Dieser Datentyp dient dazu, Angaben zu Eheschließenden zu übermitteln. Diese Angaben werden gebraucht, um eine erste Einschätzung zur Ehefähigkeit sowie den notwendigen Nachweisen zu ermitteln.
Hier ist der Familienname des jeweiligen Eheschließenden zu übermitteln. Führt der Eheschließende nach ausländischem Namensrecht keinen Vornamen, so ist der ausländische Name als Familienname zu übermitteln.
Hier ist, falls vorhanden, der Geburtsname des jeweiligen Eheschließenden zu übermitteln.
Hier sind, falls vorhanden, die Vornamen des jeweiligen Eheschließenden zu übermitteln.
Hier ist das Geburtsdatum des jeweiligen Eheschließenden anzugeben. Nur teilweise bekannte Geburtsdaten sind nicht zu übermitteln.
Hier ist der Geburtsort des jeweiligen Eheschließenden zu übermitteln.
Hier ist der Geburtsstaat des jeweiligen Eheschließenden zu übermitteln.
Hier ist das Geschlecht des jeweiligen Eheschließenden zu übermitteln.
Bestand für den jeweiligen Eheschließenden eine Vorehe, so ist hier die Anzahl der Vorehen zu übermitteln. Andernfalls entfällt die Übermittlung.
Bestand für den jeweiligen Eheschließenden eine vorherige Lebenspartnerschaft, so ist hier die Anzahl der vorherigen Lebenspartnerschaften zu übermitteln. Andernfalls entfällt die Übermittlung.
Bestand für den jeweiligen Eheschließenden eine vorherige Lebenspartnerschaft/Ehe, so ist hier zu übermitteln, ob diese in Deutschland geschlossen wurde. Wenn die letzte Lebenspartnerschaft/Ehe in Deutschland geschlossen wurde, so liegt ein einfacher Fall vor, zur Ermittlung der zu erbringenden Nachweise ist in der Regel keine weitere Information vonnöten. Wenn die letzte Lebenspartnerschaft/Ehe im Ausland geschlossen wurde, so ist die Ermittlung der zu erbringenden Nachweise aufwendig, da eine komplette Historie der Lebenspartnerschaften/Ehen ermittelt werden muss. Dies geschieht im Rahmen des konventionellen Kontakts des Standesamts mit dem Bürger.
Hier sind die Staatsangehörigkeiten des jeweiligen Eheschließenden zu übermitteln.
Hier ist die aktuelle Wohnanschrift des jeweiligen Eheschließenden zu übermitteln.
Es sind mindestens eine E-Mail-Adresse oder eine Telefonnummer des jeweiligen Eheschließenden anzugeben.
Angaben zu den Eheschließenden für die Anmeldung der Ehe
Dieser Datentyp dient dazu, Angaben zu Eheschließenden zu übermitteln. Diese Angaben werden gebraucht, um eine erste Einschätzung zur Ehefähigkeit sowie den notwendigen Nachweisen zu ermitteln.
Hier können Angaben übermittelt werden, die die Identifikation des Geburtseintrags des Eheschließenden ermöglichen. Dies erfolgt entweder durch die Bezeichnung des Kreises des Geburtsortes oder durch Angabe des Registereintrags, falls sich dieser aus einer vorliegenden Geburtsurkunde ergibt.
Hier kann der Familienstand des jeweiligen Eheschließenden übermittelt werden.
Falls die Eheschließenden Angaben zur gewünschten Namensführung in der Ehe machen, ist hier die Namensführung für den jeweiligen Eheschließenden zu übermitteln.
Benötigt der jeweilige Eheschließende einen Dolmetscher für die Eheschließung, so ist dies hier zu übermitteln.
Hier ist "true" zu übermitteln, wenn die Person erklärt hat, geschäftsfähig zu sein.
Hier ist "true" zu übermitteln, wenn die Person erklärt hat, dass kein Ehehindernis durch Verwandtschaft nach § 1307, 1308 BGB besteht.
Hier ist "true" zu übermitteln, wenn die Person erklärt hat, alle Angaben richtig und vollständig gemacht zu haben.
Hier ist "true" zu übermitteln, wenn die Person in den Abruf ihres Geburtseintrags eingewilligt hat und zur Kenntnis genommen hat, dass daraus zusätzliche Kosten entstehen können.
Angaben zu den Ehewilligen für die Bestellung des EFZ
Dieser Datentyp dient dazu, Angaben zu Eheschließenden im Rahmen der Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses zu übermitteln. Diese Angaben werden gebraucht, um eine erste Einschätzung zur Ehefähigkeit sowie den notwendigen Nachweisen zu ermitteln.
Hier können Angaben übermittelt werden, die die Identifikation des Geburtseintrags des Eheschließenden ermöglichen. Dies erfolgt entweder durch die Bezeichnung des Kreises des Geburtsortes oder durch Angabe des Registereintrags, falls sich dieser aus einer vorliegenden Geburtsurkunde ergibt.
Hier kann der Familienstand des jeweiligen Eheschließenden übermittelt werden.
Hier ist "true" zu übermitteln, wenn die Person erklärt hat, geschäftsfähig zu sein.
Hier ist "true" zu übermitteln, wenn die Person erklärt hat, dass kein Ehehindernis durch Verwandtschaft nach § 1307, 1308 BGB besteht.
Hier ist "true" zu übermitteln, wenn die Person erklärt hat, alle Angaben richtig und vollständig gemacht zu haben.
Hier ist "true" zu übermitteln, wenn die Person in den Abruf ihres Geburtseintrags eingewilligt hat und zur Kenntnis genommen hat, dass daraus zusätzliche Kosten entstehen können.
Angaben zu Kindern der Ehegatten
Dieser Datentyp dient dazu, Angaben zu Kindern der Ehegatten zu übermitteln.
Hier werden die Namen des Kindes übermittelt.
Falls das Kind eine Anschrift im Inland besitzt, wird diese hier übermittelt.
Falls für das Kind ein inländischer Geburtseintrag existiert, können hier Angaben zum Registereintrag übermittelt werden.
Hier ist das Geburtsdatum des Kindes zu übermitteln.
Art und Anzahl der Bescheinigungen im Rahmen der Anmeldung der Ehe
Dieser Datentyp enthält Angaben zu Anzahl und Art der angeforderten Bescheinigungen im Rahmen der Anmeldung der Ehe.
Hier wird die Anzahl der Bescheinigungen über die Anmeldung der Eheschließung und die vorgesehene Namensführung in der Ehe für den ersten Ehegatten übermittelt.
Hier wird die Anzahl der Bescheinigungen über die Anmeldung der Eheschließung und die vorgesehene Namensführung in der Ehe für den zweiten Ehegatten übermittelt.
Hier wird die Anzahl der Bescheinigungen über die Anmeldung der Eheschließung und die vorgesehene Namensführung in der Ehe für beide Ehegatten übermittelt.
Angaben zur Identifikation eines Geburtseintrags
Mit diesem Datentyp können Angaben übermittelt werden, die die Identifikation eines Registereintrags im Inland ermöglichen oder erleichtern.
Hier kann eine Kreisbezeichnung übermittelt werden, um bei gleichlautenden Gemeindenamen das korrekte Standesamt zu identifizieren, das den Registereintrag führt.
Hier können Angaben zum Geburtseintrag übermittelt werden. Falls eine Geburtsurkunde vorliegt, ergeben sich daraus mindestens der Name des registerführenden Standesamts sowie Eintragsnummer und Erstbeurkundungsjahr.
Angaben zum Vater in der Voranzeige
Mit diesem Datentyp können in der Voranzeige einer Geburt alle Angaben zu dem Elternteil übermittelt werden, das das Kind nicht geboren hat.
Angaben zur Wohnanschrift
Der Name der Behörde, in der die Geburt des Elternteils beurkundet wurde.
Das Jahr der Erstbeurkundung der Geburt des Elternteils.
Die laufende Eintragsnummer der Geburt des Elternteils.
Ereignisort zur Verwendung in Portalen
Im Kontext der Voranzeigen werden mit diesem Datentyp Ortsangaben zu Personenstandsfällen übermittelt.
Die in Deutschland übliche Bezeichnung des Ereignisortes.
Die Kreisbezeichnung wird nur angegeben, um Städte mit gleichem Städtenamen unterscheiden zu können, z. B. beim Städtenamen Neunkirchen.
Hier kann der Staat genannt werden, in dem der Ort liegt.
Erweiterter Ereignisort zur Verwendung in Portalen
Im Kontext der Voranzeigen werden mit diesem Datentyp Ortsangaben zum angezeigten Personenstandsfall übermittelt.
In diesem Element wird der Name / die Bezeichnung einer Straße übermittelt.
Zur Hausnummer zählen auch Zusatzangaben aus Buchstaben (123a) oder Bereichsangaben (12...17).
Es ist die amtlich festgelegte Schreibweise des Ereignisortes zu übermitteln.
Die Angabe des Ortsteils ist nur bei entsprechender landesrechtlicher Vorgabe erforderlich.
Die Kreisbezeichnung wird nur angegeben, um Städte mit gleichem Städtenamen unterscheiden zu können, z. B. beim Städtenamen Neunkirchen.
Statistische Angaben zur Ehe im Rahmen der Anzeige einer Geburt
Dieser Datentyp dient zur Übermittlung von Angaben zur Ehe im Rahmen der Anzeige einer Geburt.
Dieses Element enthält Tag und Ort der Eheschließung.
Sofern bekannt, wird hier übermittelt, als wievieltes Kind der Ehe dieses Kind geboren wurde. Totgeburten müssen dabei mitgezählt werden.
Sofern bekannt, wird hier die Anzahl der in dieser Ehe totgeborenen Kinder übermittelt, inklusive des jetzt totgeborenen Kindes.
Angaben zu einem Ereignis im Rahmen der Anzeige einer Geburt
Dieser Datentyp dient zur Übermittlung von Angaben zu einem Ereignis im Rahmen einer Anzeige einer Geburt.
Dieses Element enthält den Ort des Ereignisses.
Dieses Element enthält den Tag des Ereignisses.
Basisangaben eines Elternteils für die Geburtsanzeige
Dieser Datentyp dient zur Übermittlung von Basisangaben zu Elternteilen im Rahmen der Anzeige der Geburt.
Dieses Element enthält die Namen des Elternteils.
Erweiterte Angaben eines Elternteils für die Geburtsanzeige
Dieser Datentyp dient zur Übermittlung von weiteren Angaben zu Elternteilen im Rahmen der Anzeige der Geburt.
Dieses Element enthält Angaben zur Geburt des Elternteils.
Dieses Element enthält das Geschlecht des Elternteils.
Hier wird die Staatsangehörigkeit des Elternteils übermittelt.
Falls ein Elternteil über mehr als eine Staatsangehörigkeit verfügt, so ist hier eine weitere Staatangehörigkeit zu übermitteln. Das Standesamt kann hiermit den Beratungsbedarf feststellen.
Dieses Element enthält die Anschrift des Elternteils. Diese wird zur Erfüllung von Mitteilungspflichten benötigt.
Angaben zu einem Kind für die Geburtsanzeige
Dieser Datentyp dient zur Übermittlung der Angaben zu einem neugeborenen Kind im Rahmen der Anzeige der Geburt.
Dieses Element enthält das Geschlecht des Kindes.
Dieses Element enthält die Namen des Kindes. Der Vorname des Kindes wird im Feld "vorname" gespeichert, der Geburtsname des Kindes im Feld "familienname". Das Feld "geburtsname" darf nicht befüllt werden.
Angaben zur Mutter in der Voranzeige
Dieser Datentyp fasst alle Angaben zur Mutter zusammen, die in der Voranzeige einer Geburt übermittelt werden können. Gemäß § 1591 BGB ist Mutter eines Kindes die Frau, die es geboren hat.
Die Anzahl aller lebend und tot geborenen Kinder der Mutter inklusive des jetzt geborenen Kindes
Das Datum der letzten vorangegangenen Geburt eines Kindes der Mutter
Angaben zur Wohnanschrift
Die Anzahl aller Totgeburten der Mutter inklusive des jetzt evtl. tot geborenen Kindes
Der Name der Behörde, in der die Geburt der Mutter beurkundet wurde.
Das Jahr der Erstbeurkundung der Geburt der Mutter.
Die laufende Eintragsnummer der Geburt der Mutter.
Angaben zu einer Person in der Voranzeige
Diese abstrakte Klasse fasst Angaben zu einer Person im Kontext der Voranzeigen an das Standesamt zusammen.
Hier werden die Vornamen übermittelt.
Hier wird der Familienname übermittelt. In den Fällen in denen der Vorname einer Person nicht identifiziert werden kann oder nicht existiert, wird der Name vollständig in diesem Element übermittelt.
Der Geburtsname ist nur anzugeben, wenn er vom Familiennamen abweicht.
Es wird kein Geburtsdatum übermittelt, wenn das Geburtsdatum nur teilbekannt ist. Teilbekannt ist ein Geburtsdatum bspw. wenn zwar das Jahr und der Monat der Geburt bekannt sind, der Tag der Geburt aber unbekannt ist.
Vorlage für Nachrichten zur Geburtsanzeige vom Portal an das Standesamt
Dieser abstrakte Datentyp dient als Vorlage für die Nachricht zur Anzeige der Geburt von einer Einrichtung sowie der Berichtigung dieser Anzeige. Da beide Nachrichten strukturidentisch sind, wurde diese Vorlage geschaffen, um redundante Datenhaltung zu vermeiden.
Hier wird der Name der anzeigenden Einrichtung übermittelt.
Dieses Element enthält die Angaben zur Geburt.
Dieses Element enthält die Uhrzeit der Geburt.
Hier werden Schwangerschaftswoche und Geburtsgewicht übermittelt, falls es sich um eine Totgeburt handelt.
Dieses Element enthält Angaben zum Neugeborenen. Die Namen des Kindes werden nur zum Zweck der Zuordnung zur Datenlieferung der Eltern übermittelt.
Dieses Element enthält die Basisangaben zur Mutter. Die Angaben werden nur zum Zweck der Zuordnung zur Datenlieferung der Eltern übermittelt.
Hier werden die Daten zur Mutter übermittelt, falls es sich nicht um eine vertrauliche Geburt handelt.
Dieses Element enthält das Geburtsdatum der Mutter. Dieses kann von der Einrichtung zweifelsfrei erbracht werden, da es der eID-Karte (z. B. Personalausweis) der Mutter entnommen werden kann. Die Übermittlung des Geburtsdatums vermeidet Verwechslungen in geburtenstarken Standesamtsbezirken.
In diesem Element kann die Anschrift der Mutter übermittelt werden. Diese kann von der Einrichtung zweifelsfrei erbracht werden, da sie der eID-Karte (z. B. Personalausweis) der Mutter entnommen werden kann.
Dieses Element enthält die Kontaktdaten der Mutter. Diese werden benötigt um sie zu kontaktieren, falls keine ergänzende Datenlieferung der Eltern das Standesamt erreicht.
Hier wird das Pseudonym der Mutter übermittelt, falls es sich um eine vertrauliche Geburt handelt.
Hier sind die Vornamen des gewählten Pseudonyms zu übermitteln.
Hier ist der Familienname des gewählten Pseudonyms zu übermitteln.
Dieses Element enthält die Basisangaben zum zweiten Elternteil, sonfern sie der Einrichtung bekannt sind. Die Angaben werden nur zum Zweck der Zuordnung zur Datenlieferung der Eltern übermittelt.
Falls es sich um eine vertrauliche Geburt handelt, wird dieser Fakt in diesem Feld übermittelt.
Dieses Element enthält Angaben zu einer Mehrlingsgeburt. Wenn eine Mehrlingsgeburt stattgefunden hat, muss dieses Feld befüllt werden. Ansonsten darf es nicht verwendet werden.
Bei einer Mehrlingsgeburt wird hier die Anzahl der Knaben übermittelt.
Bei einer Mehrlingsgeburt wird hier die Anzahl der Mädchen übermittelt.
Bei einer Mehrlingsgeburt wird hier die Anzahl der Kinder ohne bestimmbares Geschlecht übermittelt.
Vom Eingabeverfahren selbst erstellte Dokumente zum Schriftformersatz, die vom Standesamt in die Sammelakte übernommen werden (siehe auch ).
Hier kann eine menschenlesbare Zeichenkette übermittelt werden, die eine eindeutige Zuordnung der Anzeige der Einrichtung (081020) zur Datenlieferung der Eltern (081021) bzw. von der ursprünglichen Anzeige (081020) zur Berichtigung der Anzeige (081120) ermöglicht.
Angaben zur Totgeburt in der Geburtsanzeige
Dieser Datentyp enthält die Angaben, die bei Totgeburten zusätzlich erfasst werden.
Falls das Geburtsgewicht unter 500g ist, ist hier die Schwangerschaftswoche zu übermitteln, in der die Totgeburt stattfand.
Hier wird das Geburtsgewicht des totgeborenen Kindes übermittelt.
Modalitäten bei einer Bescheinigungsanforderung
Dieser Datentyp dient zur Übermittlung der Modalitäten einer Anforderung von Bescheinigungen, namentlich ob die Bescheinigungen im Standesamt abgeholt werden und wie sie bezahlt werden.
Wenn die Bescheinigungen im Standesamt abgeholt werden muss es dieses Feld geben, ansonsten darf es nicht vorhanden sein.
Ist die Zahlung der Bescheinigungen bereits vor Versenden der Nachricht erfolgt, muss es dieses Feld geben, ansonsten darf es nicht vorhanden sein.
In diesem Feld werden Informationen zur Zahlung übermittelt. Kosten werden dabei nur für angeforderte Bescheinigungen angegeben, das Feld dient nicht zur Mitteilung von Preisen.
Zahlungsinformationen bei einer Bescheinigungsanforderung
Dieser Container enthält Informationen über die Zahlung. Es sind hier nur Kosten für beantragte Bescheinigungen anzugeben, keine Preise mitzuteilen.
Ist eine beantragte Bescheinigung die erste Bescheinigung, die von ihrem Typ beantragt wird, sind hier die Kosten in Eurocent anzugeben.
Ist eine beantragte Bescheinigung nicht die erste Bescheinigung, die von ihrem Typ beantragt wird, sind hier die Kosten in Eurocent anzugeben.
Sofern eine der Zahlungsarten Lastschrift, Vorkasse, Nachnahme oder Rechnung verwendet wird, sind die entsprechenden Daten hier anzugeben. Wird eine alternative Zahlungsart, z.B. ein ePayment-Verfahren, verwendet, so ist diese Teilstruktur nicht anzugeben.
Bei Lastschrift ist die Kontoverbindung des Antragstellers anzugeben.
Es ist der Kontoinhaber anzugeben.
Es ist der Name der Bank anzugeben.
Es ist die IBAN anzugeben.
Sofern benötigt, ist die SWIFT anzugeben.
Bei Vorkasse ist die Kontoverbindung des Standesamtes anzugeben.
Es ist der Kontoinhaber anzugeben.
Es ist der Name der Bank anzugeben.
Es ist die IBAN anzugeben.
Sofern benötigt, ist die SWIFT anzugeben.
Es ist anzugeben, ob die Urkunden/Bescheinigungen per Nachnahme bezahlt werden.
Es ist anzugeben, ob die Urkunden/Bescheinigungen per Rechnung bezahlt werden.
Es kann die Buchungsreferenz angegeben werden. Dies ist insbesondere bei ePayment-Verfahren für die Nachverfolgung notwendig.
Es können weitere Informationen zur Zahlung übermittelt werden.
Es sind die Gesamtkosten für alle beantragten Bescheinigungen in Eurocent anzugeben.
Angaben zu einem Beteiligten im Rahmen einer Namenserklärung
Mit diesem Datentypen werden Angaben zu einem Beteiligten im Rahmen einer Namenserklärung übermittelt.
Hier sind die Namen des Beteiligten zu übermitteln.
Hier sind Angaben zur Geburt des Beteiligten zu übermitteln.
Hier ist die Staatsangehörigkeit des Beteiligten zu übermitteln.
Hier ist die aktuelle Anschrift des Beteiligten zu übermitteln.
Hier sind Kommunikationskanäle zu übermitteln, unter denen das Standesamt den Beteiligten erreichen kann.
Angaben zu einem Beteiligten im Rahmen einer Namenserklärung im Eheregister
Mit diesem Datentypen werden Angaben zu einem Beteiligten im Rahmen einer Namenserklärung übermittelt.
Hier ist der Familienstand des Beteiligten zu übermitteln.
Hier sind Angaben zur bestehenden Ehe, bzw. im Falle einer Wiederannahme zur letzten Ehe, zu übermitteln.
Angaben zu eine Elternteil im Rahmen einer Namenserklärung im Geburtenregister
Mit diesem Datentypen werden Angaben zu einem Beteiligten im Rahmen einer Namenserklärung übermittelt.
Falls das Elternteil sorgeberechtigt ist, wird der Fakt hier übermittelt.
Angaben zu einer Ehe im Rahmen einer Namenserklärung im Geburtenregister
Mit diesem Datentyp werden Angaben zum Ehenamen im Rahmen einer Namenserklärung im Geburtenregister übermittelt.
Hier wird das Datum der Wirksamkeit der Ehenamensbestimmung übermittelt. In vielen Fällen ist dies das Datum der Schließung der Ehe.
Hier wird der bestimmte Ehename übermittelt.
Angaben zu einer Erklärung im Rahmen einer Namenserklärung im Eheregister
Mit diesem Datentyp werden Angaben zu einer Namenserklärung im Eheregister übermittelt.
Hier ist die Art der Namenserklärung zu übermitteln.
Hier ist der gewünschte Name zu übermitteln. Die Beurteilung der Namensänderung obliegt dem Standesamt.
Angaben zu einer Erklärung im Rahmen einer Namenserklärung im Geburtenregister
Mit diesem Datentyp werden Angaben zu einer Namenserklärung im Geburtenregister übermittelt.
Hier ist in Kürze das Ziel der Namensänderung (bspw. "Das Kind soll den Namen des Vaters erhalten") zu übermitteln.
Hier ist der gewünschte Name zu übermitteln. Die Beurteilung der Namensänderung obliegt dem Standesamt.
Angaben zu einem Kind im Rahmen einer Namenserklärung im Geburtenregister
Mit diesem Datentyp werden Angaben zu einem Kind im Rahmen einer Namenserklärung im Geburtenregister übermittelt.
Hier sind die Namen des Kindes zu übermitteln.
Hier sind Angaben zur Geburt des Kindes zu übermitteln.
Hier ist die Staatsangehörigkeit des Kindes zu übermitteln, falls diese bereits durch Geburt erworben wurde.
Hier ist die aktuelle Anschrift des Kindes zu übermitteln.
Angaben zu einem neuen Ehegatten im Rahmen einer Namenserklärung im Geburtenregister
Mit diesem Datentyp werden Angaben zu einem neuen Ehegatten im Rahmen einer Namenserklärung im Geburtenregister übermittelt.
Hier sind die Namen des neuen Ehegatten zu übermitteln.
Hier ist die aktuelle Anschrift des neuen Ehegatten zu übermitteln.
Angaben zu einem Elternteil im Rahmen einer Vaterschaftsanerkennung
Von diesem Datentyp leiten Datentypen ab, mittels derer Daten zu einem Elternteil im Rahmen einer Vaterschaftsanerkennung übermittelt werden.
Hier sind die Namen des Elternteils zu übermitteln.
Hier sind Angaben zur Geburt des Elternteils zu übermitteln.
Hier sind die Staatsangehörigkeiten des Elternteils zu übermitteln.
Hier ist die aktuelle Anschrift des Elternteils zu übermitteln.
Mit diesem Element werden Kontaktdaten des Elternteils übermittelt.
Angaben zu den Eheschließenden für die Nachbeurkundung der Ehe
Dieser Datentyp dient dazu, Angaben zu Eheschließenden zu übermitteln. Diese Angaben werden gebraucht, um eine erste Einschätzung zur Ehefähigkeit sowie den notwendigen Nachweisen zu ermitteln.
Hier können Angaben übermittelt werden, die die Identifikation des Geburtseintrags des Eheschließenden ermöglichen. Dies erfolgt entweder durch die Bezeichnung des Kreises des Geburtsortes oder durch Angabe des Registereintrags, falls sich dieser aus einer vorliegenden Geburtsurkunde ergibt.
Hier kann der Familienstand des jeweiligen Eheschließenden vor der Eheschließung übermittelt werden.
Neben aktuellen Staatsangehörigkeit(en) im Element staatsangehoerigkeit können hier abweichende Staatsangehörigkeiten zum Zeitpunkt der Eheschließung übermittelt werden.
Falls der betreffende Ehegatte bei der Eheschließung persönlich anwesend war, ist hier "true" zu übermitteln.
Hier ist "true" zu übermitteln, wenn die Person erklärt hat, alle Angaben richtig und vollständig gemacht zu haben.
Anschrift für die Eingabe durch Bürger oder Einrichtungen
Dieser Datentyp enthält Angaben zu einer inländischen oder ausländischen Anschrift, wie sie durch den Bürger oder eine anzeigende Stelle erfasst werden. Um den Zusatzaufwand der Bürger und anzeigenden Stellen zu minimieren, wird an dieser Stelle davon abgesehen, die stark strukturierte Meldeanschrift zu verwenden.
Enthält neben der Bezeichnung der Strasse auch die Hausnummern und eventuell vorhandene Zusatzbuchstaben oder -ziffern.
Hier kann die Postleitzahl übermittelt werden.
Hier kann der Ort übermittelt werden.
Hier kann zur näheren Kennzeichnung der Ortsteil übermittelt werden.
Sofern es sich um eine ausländische Anschrift handelt, ist hier der Staat mitzuteilen, dem die Anschrift zuzuordnen ist.
Anschrift für die Eingabe durch Bürger
Dieser Datentyp enthält Angaben zu einer inländischen oder ausländischen Anschrift, wie sie durch den Bürger erfasst wird. Der Wohnort muss hierbei angegeben werden. Um den Zusatzaufwand der Bürger und anzeigenden Stellen zu minimieren, wird an dieser Stelle davon abgesehen, die stark strukturierte Meldeanschrift zu verwenden.
Enthält neben der Bezeichnung der Strasse auch die Hausnummern und eventuell vorhandene Zusatzbuchstaben oder -ziffern.
Sofern es sich um eine ausländische Anschrift handelt, ist hier der Staat mitzuteilen, dem die Anschrift zuzuordnen ist.
Angaben zu einem Ereignis
Mit diesem Datentyp können Angaben zu Ort und Datum eines Ereignisses übermittelt werden.
Hier muss das Datum des Ereignisses übermittelt werden.
Hier muss der Ereignisort übermittelt werden.
Falls es sich um ein Ereignis im Ausland handelt, ist hier der Staat zu übermitteln.
Erweiterte Angaben eines Elternteils für die Nachbeurkundung der Geburt
Dieser Datentyp dient zur Übermittlung von weiteren Angaben zu Elternteilen im Rahmen der Nachbeurkundung einer Geburt.
Dieses Element enthält Angaben zur Geburt des Elternteils.
Hier können Angaben übermittelt werden, die die Identifikation des Geburtseintrags ermöglichen oder erleichtern.
Dieses Element enthält das Geschlecht des Elternteils.
Hier wird die Staatsangehörigkeit des Elternteils übermittelt.
Hier ist der Staat zu übermitteln, in dem der Elternteil zurzeit seinen Wohnsitz hat.
Angaben zu einem Kind für die Nachbeurkundung der Geburt
Dieser Datentyp dient zur Übermittlung der Angaben zu einem Kind dessen Geburt im Ausland in einem deutschen Geburtenregister nachbeurkundet werden soll.
Hier sind alle personenstandsrechtlichen Tatbestände zu übermitteln, die sich nach der Geburt des Kindes ereignet haben.
Weichen die übermittelten Namen des Kindes von den Namen in der Geburtsurkunde ab, so ist hier eine Begründung anzugeben. Enthält der beurkundete Vorname den von den Eltern seinerzeit erklärten Vornamen nicht, ist eine Erläuterung zu der Begründung anzugeben.
Hier ist die letzte inländische Anschrift des Kindes zu übermitteln. Falls das Kind nie im Inland gemeldet war, ist hier die letzte inländische Anschrift des Antragstellers zu übermitteln.
Hier können Angaben zu einer Ehe des Kindes gemacht werden, die als Folgebeurkundung nachbeurkundet werden soll.
Hier können Angaben übermittelt werden, die die Identifikation des Registereintrags im Inland ermöglichen oder erleichtern.
Hier können Angaben zu einer Lebenspartnerschaft des Kindes gemacht werden, die als Folgebeurkundung nachbeurkundet werden soll.
Hier können Angaben übermittelt werden, die die Identifikation des Registereintrags im Inland ermöglichen oder erleichtern.
Hier können Angaben zu Kindern des Kindes gemacht werden.
Hier werden die Namen des Kindes übermittelt.
Hier werden Angaben zu Geburtstag und -ort übermittelt.
Hier können Angaben übermittelt werden, die die Identifikation des Geburtseintrags im Inland ermöglichen oder erleichtern.
Eintragsidentifikation zur Verwendung in Portalen
Dieser Datentyp enthält eine vereinfachte Version zur Übermittlung der Identifikationsdaten für einen Registereintrag zur Übermittlung durch Portale.
Hier wird der Name des registerführenden Standesamts übermittelt, falls bekannt.
Hier wird die Nummer des Registereintrags übermittelt, falls bekannt.
Hier wird das Jahr der Erstbeurkundung mitgeteilt, falls bekannt.
Angaben zu einem Sterbefall in der Anzeige der Einrichtung
Dieser Datentyp enthält die Daten eines Sterbefalls zur Verwendung bei der Anzeige eines Sterbefalls.
In diesem Element wird der Zeitpunkt des Todes übermittelt. Dies kann entweder ein einzelnes Datum sein, falls der Todestag genau bekannt ist, oder eine Zeitspanne, falls der Todestag nicht genau bekannt ist.
Sofern zur Todeszeit nur ungefähre Angaben gemacht werden können, ist das Element exakt=false zu übermitteln. Handelt es sich um eine genaue Zeitangabe, ist exakt=true zu übermitteln.
Sollte kein Todestag sondern nur der Sterbezeitraum bekannt sein, ist hier der Tag mitzuteilen, an dem der Verstorbene zuletzt lebend gesehen wurde.
Sollte kein Todestag sondern nur der Sterbezeitraum bekannt sein, ist hier die Uhrzeit mitzuteilen, zu der der Verstorbene zuletzt lebend gesehen wurde.
Sollte kein Todestag sondern nur der Sterbezeitraum bekannt sein, ist hier der Tag mitzuteilen, an dem der Verstorbene mit Sicherheit tot war.
Sollte kein Todestag sondern nur der Sterbezeitraum bekannt sein, ist hier die Uhrzeit mitzuteilen, zu der der Verstorbene mit Sicherheit tot war.
In diesem Element wird der Sterbeort übermittelt. Dieser ist immer bekannt, da Einrichtungen nur Sterbefälle anzeigen, die sich auch in ihnen ereignet hat.
Hier kann der Staat genannt werden, in dem der Ort liegt.
Allgemeiner Datentyp für Personendaten zur Verwendung in Portalen
In diesem Datentypen übermittelt die Einrichtung zu dem Verstorbenen im Rahmen der Anzeige des Sterbefalls, die sie aufgrund der Identifikation mit der Gesundheitskarte gesichert machen kann.
Falls bekannt, werden hier die Vornamen übermittelt.
Hier wird der Familienname übermittelt. In den Fällen in denen eine Unterscheidung von Vor- und Familiennamen nicht möglich ist oder ein Vorname zurecht nicht existiert, wird der Name vollständig in diesem Element übermittelt.
Sofern vorhanden, ist hier der Geburtsname mitzuteilen.
Es wird kein Geburtsdatum übermittelt, wenn das Geburtsdatum nur teilbekannt ist. Teilbekannt ist ein Geburtsdatum bspw. wenn zwar das Jahr und der Monat der Geburt bekannt sind, der Tag der Geburt aber unbekannt ist.
Angaben zu dem Verstorbenen in der Anzeige des Sterbefalls des Bestatters
In diesem Datentypen übermittelt der Bestatter zu dem Verstorbenen im Rahmen der Anzeige des Sterbefalls die Daten, die die Einrichtung nicht gesichert liefern kann. Die Daten, die bereits von der Einrichtung übermittelt wurden, werden zum Zweck der Zuordnung wiederholt.
Falls bekannt, werden hier bis zu zwei Staatsangehörigkeiten des Verstorbenen übermittelt.
Hier wird der Familienstand des Verstorbenen übermittelt, falls bekannt.
Hier werden Angaben zum Geburtseintrag des Verstorbenen übermittelt, falls diese bekannt sind. Angaben zu Registereinträgen werden nur für inländische Einträge übermittelt.
Dieses Feld wird übermittelt, falls der Verstorbene Vollwaise und minderjährig war.
Angaben zu dem Verstorbenen in der Anzeige des Sterbefalls der Einrichtung
In diesem Datentypen übermittelt die Einrichtung zu dem Verstorbenen im Rahmen der Anzeige des Sterbefalls die Daten, die sie aufgrund der Identifikation mit der Gesundheitskarte gesichert machen kann.
Falls bekannt, werden hier die Vornamen des Verstorbenen übermittelt.
Hier wird der Familienname übermittelt. In den Fällen in denen eine Unterscheidung von Vor- und Familiennamen nicht möglich ist oder ein Vorname zurecht nicht existiert, wird der Name des Verstorbenen vollständig in diesem Element übermittelt.
Sofern vorhanden, ist hier der Geburtsname mitzuteilen.
Es wird kein Geburtsdatum übermittelt, wenn das Geburtsdatum nur teilbekannt ist. Teilbekannt ist ein Geburtsdatum bspw. wenn zwar das Jahr und der Monat der Geburt bekannt sind, der Tag der Geburt aber unbekannt ist.
Hier ist das Geschlecht des Verstorbenen zu übermitteln.
In diesem Element wird der letzte Wohnsitz des Verstorbenen übermittelt, soweit er bekannt ist.
Angaben zu dem Verstorbenen in der Nachbeurkundung des Sterbefalls
In diesem Datentypen übermittelt der Bestatter zu dem Verstorbenen im Rahmen der Anzeige des Sterbefalls die Daten, die die Einrichtung nicht gesichert liefern kann. Die Daten, die bereits von der Einrichtung übermittelt wurden, werden zum Zweck der Zuordnung wiederholt.
Hier wird der Familienstand des Verstorbenen übermittelt, falls bekannt.
Hier werden Angaben zum Geburtseintrag des Verstorbenen übermittelt, falls diese bekannt sind. Angaben zu Registereinträgen werden nur für inländische Einträge übermittelt.
Angaben zu dem Partner des Verstorbenen in der Anzeige des Sterbefalls des Bestatters
In diesem Datentypen übermittelt die Einrichtung zu dem Verstorbenen im Rahmen der Anzeige des Sterbefalls, die sie aufgrund der Identifikation mit der Gesundheitskarte gesichert machen kann.
Falls die Person auch Auskunftsgeber ist, wird hier true übermittelt.
Angaben zur Leichenschau in der Todesbescheinigung
Mit diesem Datentyp können die Angaben zur Leichenschau und dem durchführenden Arzt übermittelt werden .
Hier sind die Namen des Arztes anzugeben.
Hier wird die inländische Berufsanschrift des Arztes übermittelt.
Hier sind die beruflichen Kontaktdaten des Arztes zu übermitteln.
Hier ist das Datum zu übermitteln, an dem die Leichenschau durchgeführt wurde.
Hier ist die Uhrzeit zu übermitteln, zu der die Leichenschau durchgeführt wurde.
Hier ist der Ort zu übermitteln, in dem die Leichenschau durchgeführt wurde.
Angaben zum Sterbefall in der Todesbescheinigung
Mit diesem Datentyp können die Angaben zum Sterbefall übermittelt werden.
Wird in der Todesbescheinigung der Sterbeort übermittelt, so ist hier "true" zu übermitteln. Bezieht sich die Ortsangabe auf den Auffindungsort, wird das Element nicht übermittelt.
Hier sind die Angaben zum Sterbe- bzw. Auffindungsort zu übermitteln. Ungenaue Ortsangaben (z. B. Flurstück, Autobahnkilometer, etc.) sind im Element strasse zu übermitteln.
Hier sind Angaben zum Zeitpunkt des Todes zu übermitteln. Sofern der Todestag und die Todeszeit festgestellt werden konnten, sind die Angaben im Element todestag zu übermitteln. Sollte kein Todestag sondern nur ein Sterbezeitraum festgestellt worden sein, sind die Angaben im Element sterbezeitraum zu übermitteln.
Sofern zur Todeszeit nur ungefähre Angaben gemacht werden können, ist das Element exakt=false zu übermitteln. Handelt es sich um eine genaue Zeitangabe, ist exakt=true zu übermitteln.
Sollte kein Todestag sondern nur der Sterbezeitraum bekannt sein, ist hier der Tag mitzuteilen, an dem der Verstorbene zuletzt lebend gesehen wurde.
Sollte kein Todestag sondern nur der Sterbezeitraum bekannt sein, ist hier die Uhrzeit mitzuteilen, zu der der Verstorbene zuletzt lebend gesehen wurde.
Sollte kein Todestag sondern nur der Sterbezeitraum bekannt sein, ist hier der Tag mitzuteilen, an dem der Verstorbene mit Sicherheit tot war.
Sollte kein Todestag sondern nur der Sterbezeitraum bekannt sein, ist hier die Uhrzeit mitzuteilen, zu der der Verstorbene mit Sicherheit tot war.
Liegt eine natürliche Todesursache gesichert vor, so ist hier true zu übermitteln.
Handelt es sich um eine Totgeburt, so ist hier true zu übermitteln.
Angaben zum Verstorbenen in der Todesbescheinigung
Mit diesem Datentyp können die Angaben zum Verstorbenen übermittelt werden.
Hier wird der Familienname übermittelt. In den Fällen in denen der Vorname einer Person nicht identifiziert werden kann oder nicht existiert, wird der Name vollständig in diesem Element übermittelt.
Der Geburtsname ist nur anzugeben, wenn er vom Familiennamen abweicht.
Falls bekannt, sind hier Angaben zum letzten Wohnort des Verstorbenen zu übermitteln.
Falls bekannt, sind hier Angaben zum Geburtsdatum des Verstorbenen zu übermitteln.
Falls bekannt, ist hier der Geburtsort des Verstorbenen zu übermitteln.
Hier ist das Geschlecht der verstorbenen Peron zu übermitteln.
Ist eine Identifizierung nicht möglich, wird dieses Element nicht übermittelt. Ansonsten ist hier anzugeben, wie der Verstorbene identifiziert wurde (z. B. durch Ausweis, Angaben Dritter, aufgrund eigener Kenntnis).
Anschrift des Antragstellers
Dieser Datentyp enthält Angaben zur Anschrift des Antragstellers der Urkundenanforderung.
Hier wird die Strasse inklusive der Hausnummer übermittelt.
Hier wird die Postleitzahl übermittelt.
Hier wird der Wohnort übermittelt.
Hier kann der Ortsteil übermittelt werden.
Falls es sich um eine Auslandsanschrift handelt, wird hier der Staat übermittelt.
Angaben zum Antragssteller einer Urkundenanforderung
Dieser Datentyp enthält Angaben zum Antragsteller der Urkundenanforderung, wenn es sich dabei um eine juristische Person handelt.
Dieser Datentyp enthält Angaben zum Antragsteller der Urkundenanforderung, wenn es sich dabei um eine juristische Person handelt.
Dieser Datentyp enthält Angaben zum Antragsteller der Urkundenanforderung, wenn es sich dabei um eine natürliche Person handelt.
Angaben zum Antragsteller, wenn es sich um eine juristische Person handelt
Dieser Datentyp enthält Angaben zum Antragsteller der Urkundenanforderung, wenn es sich dabei um eine juristische Person handelt.
Dieses Feld dient zur Übermittlung des Namens der juristischen Person.
Hier wird die Anschrift der juristischen Person übermitteln, an die später die Urkunden versendet werden sollen.
Hier werden Kontaktinformationen der juristischen Person angegeben.
Da es sich bei dem Antragssteller um eine juristische Person handelt, kann hier noch einmal ein Ansprechpartner übermittelt werden.
Zur Prüfung nach § 62 PStG muss hier das rechtliche Interesse der juristischen Person des Privatrechts oder nach § 65 PStG der Zweck für die Anforderung der Urkunde(n) durch die juristische Person des öffentlichen Rechts angegeben werden.
Hier kann übermittelt werden, ob der Antragsteller vom Eingabeverfahren gesichert identifiziert wurde. Mit der Übermittlung sichert das Eingabeverfahren zu, dass sich die Angaben zu Name und Anschrift aus der Identifikation ergeben und nicht auf Angaben des Antragstellers basieren.
Angaben zum Antragsteller, wenn es sich um eine natürliche Person handelt
Dieser Datentyp enthält Angaben zum Antragsteller der Urkundenanforderung, wenn es sich dabei um eine natürliche Person handelt.
Hier wird das Geburtsdatum der Person übermittelt.
Zur Prüfung der Zulässigkeit der Urkundenausstellung nach § 62 PStG muss hier das Verwandtschaftsverhältnis des Antragstellers zur beurkundeten Person angegeben werden.
Zur Prüfung nach § 62 PStG muss hier die Berechtigung des Interesses der natürlichen Person an der Ausstellung der angeforderten Urkunden begründet werden.
Angaben zum Antragsteller für die Ausstellung einer Bescheinigung
Dieser Datentyp enthält Angaben zum Antragsteller für die Ausstellung einer Bescheinigung.
Hier wird die Anrede des Antragstellers übermittelt.
Hier wird der Familienname des Antragstellers übermittelt.
Hier wird der Vorname des Antragstellers übermittelt.
Hier wird die Anschrift des Antragstellers übermittelt.
Hier werden Kontaktinformationen des Antragstellers übermittelt.
Hier kann übermittelt werden, ob der Antragsteller vom Eingabeverfahren gesichert identifiziert wurde (z.B. mittels e-ID). Mit der Übermittlung sichert das Eingabeverfahren zu, dass sich die Angaben zu Name, Geburtsdatum und Anschrift aus der Identifikation ergeben und nicht auf Angaben des Antragstellers basieren.
Art und Anzahl der Bescheinigungen aus dem Eheregister
Dieser Datentyp enthält Angaben zu Anzahl und Art der angeforderten Bescheinigungen aus dem Eheregister.
Hier wird die Anzahl der Bescheinigungen über die Namensführung eines Ehegatten übermittelt.
Hier wird die Anzahl der Bescheinigungen über die Namensführung beider Ehegatten übermittelt.
Art und Anzahl der Bescheinigungen aus dem Geburtenregister
Dieser Datentyp enthält Angaben zu Anzahl und Art der angeforderten Bescheinigungen aus dem Geburtenregister.
Hier wird die Anzahl der Bescheinigungen über die Namensführung übermittelt.
Hier wird die Anzahl der Bescheinigungen über Änderungen von Angaben im Geburtenregister übermittelt.
Art und Anzahl der Bescheinigungen aus dem LPregister
Dieser Datentyp enthält Angaben zu Anzahl und Art der angeforderten Bescheinigungen aus dem Eheregister.
Hier wird die Anzahl der Bescheinigungen über die Namensführung eines Lebenspartners übermittelt.
Hier wird die Anzahl der Bescheinigungen über die Namensführung beider Lebenspartner übermittelt.
Urkundenart und -anzahl bei der Erstbeurkundung der Geburt
Dieser Datentyp enthält Angaben zu Anzahl und Art der angeforderten Urkunden bei der Erstbeurkundung der Geburt.
Hier wird die Anzahl der Urkunden im Standardformat übermittelt.
Hier wird die Anzahl der Urkunden im Stammbuchformat übermittelt.
Hier wird die Anzahl des mehrsprachigen Auszugs aus dem Register (internationale Urkunde) übermittelt.
Urkundenart und -anzahl
Dieser Datentyp enthält Angaben zu Anzahl und Art der angeforderten Urkunden.
Hier wird die Anzahl der beglaubigten Auszüge aus dem Register übermittelt.
Hier wird die Anzahl der beglaubigten Auszüge mit Hinweisen aus dem Register übermittelt.
Hier wird die Anzahl der gebührenfreien Urkunden für Sozialversicherungszwecke übermittelt.
Hier wird die Anzahl der Übersetzungshilfen nach Apostillenverordnung übermittelt.
Angaben zum beurkundeten Ereignis
Dieser Datentyp enthält Angaben zum beurkundeten Ereignis.
Hier werden die Namen der beurkundeten Person übermittelt.
Hier das Geburtsdatum der beurkundeten Person übermittelt.
Hier kann die Registernummer der beurkundeten Person übermittelt werden.
Modalitäten bei einer Urkundenanforderung
Dieser Datentyp dient zur Übermittlung der Modalitäten einer Urkundenanforderung, namentlich ob die Urkunden im Standesamt abgeholt werden und wie sie bezahlt werden.
Wenn die Urkunden im Standesamt abgeholt werden muss es dieses Feld geben, ansonsten darf es nicht vorhanden sein.
Ist die Zahlung der Urkunden bereits vor Versenden der Nachricht erfolgt, muss es dieses Feld geben, ansonsten darf es nicht vorhanden sein.
In diesem Feld werden Informationen zur Zahlung übermittelt. Kosten werden dabei nur für angeforderte Urkunden angegeben, das Feld dient nicht zur Mitteilung von Preisen.
Angaben zur Anzahl und Sprache von Übersetzungshilfen
Dieser Datentyp enthält Angaben zu Anzahl und Sprache von Übersetzungshilfen nach der EU-Apostillen-Verordnung.
Hier wird die Anzahl der bestellten Übersetzungshilfen übermittelt.
Hier wird die Sprache eines EU-Mitgliedsstaates übermittelt, für die die Übersetzungshilfe bestellt wird.
Datentyp zur Abbildung der Zahlungsinformationen
Dieser Container enthält Informationen über die Zahlung. Es sind hier nur Kosten für beantragte Urkunden anzugeben, keine Preise mitzuteilen.
Ist eine beantragte Urkunde die erste Urkunde, die von ihrem Typ beantragt wird, sind hier Typ und Kosten in Eurocent anzugeben.
Hier werden die Kosten in Eurocent übermittelt, wenn die Urkunde im Standardformat beantragt wurde.
Hier werden die Kosten in Eurocent übermittelt, wenn die Urkunde im Stammbuchformat beantragt wurde.
Hier werden die Kosten in Eurocent übermittelt, wenn ein beglaubigter Auszug aus dem Register beantragt wurde.
Hier werden die Kosten in Eurocent übermittelt, wenn ein mehrsprachiger Auszug aus dem Register (internationale Urkunde) beantragt wurde.
Hier werden die Kosten in Eurocent übermittelt, wenn eine Übersetzungshilfe nach EU-Apostillenverordnung beantragt wurde.
Ist eine beantragte Urkunde nicht die erste Urkunde, die von ihrem Typ beantragt wird, sind hier Typ und Kosten in Eurocent anzugeben.
Hier werden die Kosten in Eurocent übermittelt, wenn die Urkunde im Standardformat beantragt wurde.
Hier werden die Kosten in Eurocent übermittelt, wenn die Urkunde im Stammbuchformat beantragt wurde.
Hier werden die Kosten in Eurocent übermittelt, wenn ein beglaubigter Auszug aus dem Register beantragt wurde.
Hier werden die Kosten in Eurocent übermittelt, wenn ein mehrsprachiger Auszug aus dem Register (internationale Urkunde) beantragt wurde.
Hier werden die Kosten in Eurocent übermittelt, wenn eine Übersetzungshilfe nach EU-Apostillenverordnung beantragt wurde.
Sofern eine der Zahlungsarten Lastschrift, Vorkasse, Nachnahme oder Rechnung verwendet wird, sind die entsprechenden Daten hier anzugeben. Wird eine alternative Zahlungsart, z.B. ein ePayment-Verfahren, verwendet, so ist diese Teilstruktur nicht anzugeben.
Bei Lastschrift ist die Kontoverbindung des Antragstellers anzugeben.
Es ist der Kontoinhaber anzugeben.
Es ist der Name der Bank anzugeben.
Es ist die IBAN anzugeben.
Sofern benötigt, ist die SWIFT anzugeben.
Bei Vorkasse ist die Kontoverbindung des Standesamtes anzugeben.
Es ist der Kontoinhaber anzugeben.
Es ist der Name der Bank anzugeben.
Es ist die IBAN anzugeben.
Sofern benötigt, ist die SWIFT anzugeben.
Es ist anzugeben, ob die Urkunden/Bescheinigungen per Nachnahme bezahlt werden.
Es ist anzugeben, ob die Urkunden/Bescheinigungen per Rechnung bezahlt werden.
Es kann die Buchungsreferenz angegeben werden. Dies ist insbesondere bei ePayment-Verfahren für die Nachverfolgung notwendig.
Es können weitere Informationen zur Zahlung übermittelt werden.
Es sind die Gesamtkosten für alle beantragten Urkunden in Eurocent anzugeben.
Portal (dbs)
Standesamt (psw)
§ 18 PStG i. V. m. § 20 PStG
Voranzeige einer Geburt
Mit dieser Nachricht können die Angaben zu einer Geburt im Rahmen einer elektronischen Voranzeige dem Standesamt übermittelt werden.
Datum des Tages der Geburt
Die Stunde und Minute der Geburt Bei der Umstellung von der Sommer- auf die Winterzeit, wird die erste Stunde (von 2 Uhr bis 3 Uhr mitteleuropäischer Sommerzeit) mit 2A und die zweite Stunde (von 2 Uhr bis 3 Uhr mitteleuropäischer Zeit) mit 2B bezeichnet.
Angaben zum Ort der Geburt
Im Fall einer Totgeburt wird true übermittelt.
Wenn die Eltern den Vornamen des Kindes bereits bestimmt haben, soll dieser hier übermittelt werden.
Wenn der Geburtsname des Kindes bereits bestimmt wurde, soll dieser hier übermittelt werden.
Das Geschlecht des neugeborenen Kindes
Hier werden die Angaben zur Mutter übermittelt. Gemäß § 1591 BGB ist Mutter eines Kindes die Frau, die es geboren hat.
Sofern bekannt, werden hier Angaben zu dem Elternteil mitgeteilt, das nicht Mutter des Kindes ist.
Wenn die Eltern des Neugeborenen miteinander verheiratet sind, werden hier weitere Angaben zur Ehe der Eltern angegeben.
Es wird kein Datum der Eheschließung übermittelt, wenn es nur teilbekannt ist. Teilbekannt ist das Datum der Eheschließung bspw. wenn zwar das Jahr und der Monat bekannt sind, der Tag aber unbekannt ist.
Sofern bekannt, wird hier übermittelt, als wievieltes Kind der Ehe dieses Kind geboren wurde. Dabei müssen Totgeburten mitgezählt werden.
Die Anzahl der in dieser Ehe totgeborenen Kinder, inklusive des evtl. jetzt totgeborenen Kindes
Der Name der Behörde, in dem die Ehe geschlossen wurde.
Das Jahr der Erstbeurkundung der Ehe.
Die laufende Eintragsnummer der Ehe.
Im Fall einer Mehrlingsgeburt werden hier Angaben zur Mehrlingsgeburt übermittelt.
Bei einer Mehrlingsgeburt wird hier die Anzahl der Knaben übermittelt.
Bei einer Mehrlingsgeburt wird hier die Anzahl der Mädchen übermittelt.
Bei einer Mehrlingsgeburt wird hier die Anzahl der Kinder ohne bestimmbares Geschlecht übermittelt.
Hier kann die gewünschte Zahl der Geburtsurkunden angegeben werden.
Die gewünschte Zahl der Urkunden im Standardformat (DIN A4).
Die gewünschte Zahl der Urkunden im Stammbuchformat.
Die gewünschte Zahl der internationalen Urkunden.
Portal (dbs)
Standesamt (psw)
§ 18 (1) PStG i.V.m. § 20 PStG sowie § 3a (2) VwVfG i.V.m. § 63 PStV
Anzeige der Geburt durch eine Einrichtung
Mit dieser Nachricht kann eine Einrichtung, in der Geburten stattfinden (hauptsächlich Geburtskliniken) der gesetzlichen Anzeigepflicht einer Geburt nachkommen. Zur besseren Zuordenbarkeit der Anzeige der Einrichtung sowie der ergänzenden Datenlieferung der Eltern kann eine menschenlesbare, eindeutige ID in dem Element zuordnungGeburtsanzeige übermittelt werden, die in der zugehörigen Nachricht 081021 identisch übermittelt wird.
Portal (dbs)
Standesamt (psw)
§ 18 (1) i.V.m. § 20 i.V.m. § 19 PStG
Zusätzliche Datenlieferung der Eltern zur Anzeige der Geburt durch die Einrichtung
Mit dieser Nachricht können Eltern die Anzeige der Geburt um diejenigen Angaben, die die anzeigende Einrichtung unter Umständen nicht erbringen kann, digital ergänzen. Zur besseren Zuordenbarkeit der Anzeige der Einrichtung sowie der ergänzenden Datenlieferung der Eltern kann eine menschenlesbare, eindeutige ID in dem Element zuordnungGeburtsanzeige übermittelt werden, die in der zugehörigen Nachricht 081020 identisch übermittelt wird.
Dieses Element enthält die Angaben zur Geburt. Die Angaben werden nur zum Zweck der Zuordnung zur Anzeige der Einrichtung übermittelt.
Dieses Element enthält die Uhrzeit der Geburt.
Dieses Element enthält Angaben zum Neugeborenen. Die Angabe des Geschlechts wird nur zum Zweck der Zuordnung zur Anzeige der Einrichtung übermittelt.
Dieses Element enthält alle Angaben zur Mutter.
Dieses Feld enthält die Anzahl aller lebend und tot geborenen Kinder der Mutter inklusive des jetzt geborenen Kindes.
Dieses Feld enthält die Anzahl aller Totgeburten der Mutter inklusive des jetzt evtl. tot geborenen Kindes.
Dieses Element enthält das Geburtsdatum des vorherigen Kindes der Mutter, zur Übermittlung an die Statistik.
Dieses Element enthält alle Angaben zum zweiten Elternteil.
Falls die Eltern des Kindes miteinander verheiratet sind, so wird hier quottruequot übermittelt.
Dieses Element enthält die Angaben zur Ehe. Falls die Eltern nicht verheiratet sind, wird es nicht übermittelt.
Falls die Eltern keinen Ehenamen führen, enthält dieses Element Angaben zu einem vorangegangenen Kind, für das die beiden Elternteile gemeinsame Sorge tragen. Diese Angaben werden benötigt, um eine eventuelle Bindungswirkung der Namensbestimmung festzustellen.
Dieses Element enthält die Namen des vorangegangenen Kindes.
Dieses Element enthält Angaben zur Geburt des vorangegangenen Kindes.
Dieses Element enthält Kontaktdaten zu den Eltern.
Dieses Element enthält Angaben zu den bestellten Urkunden im Rahmen der Erstbeurkundung einer Geburt.
Falls die Bezahlung der bestellten Urkunden bereits erfolgt ist, so wird hier quottruequot übermittelt.
Vom Eingabeverfahren selbst erstellte Dokumente zur Abgabe von Willenserklärungen, die vom Standesamt in die Sammelakte übernommen werden (siehe auch ).
Dieses Element enthält eine menschenlesbare Auftragsnummer zur Zuordnung des Elterngeldantrags der Eltern zur Mitteilung an die Elterngeldstelle. Die Auftragsnummer wird durch das Eingabeverfahren erzeugt und übermittelt.
Hier kann eine menschenlesbare Zeichenkette übermittelt werden, die eine eindeutige Zuordnung der Datenlieferung der Eltern (081021) zur Anzeige der Einrichtung (081020) ermöglicht.
Falls die Eltern der Datenübermittlung vom Standesamt an die Elterngeldstelle zugestimmt haben, kann dies hier mitgeteilt werden. Falls keine Zustimmung erfolgt ist, wird das Feld nicht übermittelt.
Hier wird die zuständige Elterngeldstelle übermittelt, der die Beurkundung der Geburt mitzuteilen ist, wenn Elterngeld beantragt wurde.
Portal (dbs)
Standesamt (psw)
§ 57 (1) Nummer 8 PStV i.V.m. Art. 7 (3) DSGVO
Widerruf der Einwilligung zur Datenübermittlung an die Elterngeldstelle nach der Beurkundung einer Geburt
Mit dieser Nachricht können Elternteile die bei der Anzeige der Geburt erteilte Einwilligung zur Datenübermittlung an die Elterngeldstellen widerrufen.
Hier werden die Namen des Elternteils übermittelt, welches die Zustimmung zur Datenübermittlung widerrufen hat. Diese können für die Zuordnung des Widerrufs zur Nachricht, mit der die Einwilligung erteilt wurde, verwendet werden.
Hier wird das Geburtsdatum des Elternteils übermittelt, welches die Zustimmung zur Datenübermittlung widerrufen hat. Dies kann für die Zuordnung des Widerrufs zur Nachricht, mit der die Einwilligung erteilt wurde, verwendet werden.
Portal (dbs)
Standesamt (psw)
§ 18 (1) i.V.m. § 20 i.V.m. § 19 PStG
Antrag auf Nachbeurkundung einer Geburt
Mit dieser Nachricht können berechtigte Antragsteller die Nachbeurkundung einer Geburt im Ausland beim zuständigen deutschen Standesamt (ausgenommen Standesamt I in Berlin) digital beantragen.
Falls bekannt, werden hier die Vornamen des Antragstellers übermittelt.
Hier wird der Familienname übermittelt. In den Fällen in denen eine Unterscheidung von Vor- und Familiennamen nicht möglich ist oder ein Vorname zurecht nicht existiert, wird der Name des Auskunftsgebers vollständig in diesem Element übermittelt.
Sofern vorhanden, ist hier der Geburtsname mitzuteilen.
Angaben über das verwandtschaftliche Verhältnis des Antragstellers zum Kind bzw. Verstorbenen (z. B. Mutter, Sohn, Ehefrau, etc.).
Dieses Element enthält die Angaben zur Geburt. Die Angaben werden nur zum Zweck der Zuordnung zur Anzeige der Einrichtung übermittelt.
Dieses Element enthält die Uhrzeit der Geburt.
Dieses Element enthält Angaben zum Neugeborenen. Die Angabe des Geschlechts wird nur zum Zweck der Zuordnung zur Anzeige der Einrichtung übermittelt.
Dieses Element enthält alle Angaben zur Mutter zum Zeitpunkt der Geburt.
Hier wird der Familienstand der Mutter übermittelt.
Hier kann die Anzahl der vorangegangenen Ehen und Lebenspartnerschaften der Mutter übermittelt werden.
Dieses Element enthält alle Angaben zum zweiten Elternteil.
Falls die Eltern des Kindes miteinander verheiratet sind, so wird hier quottruequot übermittelt.
Dieses Element enthält die Angaben zur Ehe der Eltern. Falls die Eltern nicht verheiratet sind, wird es nicht übermittelt.
Hier können Angaben übermittelt werden, die die Identifikation des Eheeintrags im Inland ermöglichen oder erleichtern.
Dieses Element enthält Tag und Ort der Eheschließung.
Hier ist true zu übermitteln, falls eine Sorgeerklärung abgegeben wurde oder ein Gericht Feststellungen oder Änderungen der Sorge beschlossen hat.
Hier ist true zu übermitteln, falls eine Leihmutterschaft vorliegt.
Hier können Angaben zu Geschwistern des Kindes übermittelt werden, dessen Geburt nachbeurkundet werden soll.
Hier werden die Namen des Kindes übermittelt.
Hier werden Angaben zu Geburtstag und -ort übermittelt.
Hier können Angaben übermittelt werden, die die Identifikation des Geburtseintrags im Inland ermöglichen oder erleichtern.
Falls gleichzeitig eine Erklärung zu den Namen des Kindes abgegeben werden soll, kann dies hier mitgeteilt werden. Die Namenserklärung selbst wird in einem gesonderten Verfahren behandelt.
Hier können sonstige Angaben, Erläuterung und Mitteilungen zum Antrag übermittelt werden.
Dieses Element enthält Angaben zu den bestellten Urkunden im Rahmen der Erstbeurkundung einer Geburt.
Falls die Bezahlung der bestellten Urkunden bereits erfolgt ist, so wird hier quottruequot übermittelt.
Vom Eingabeverfahren selbst erstellte Dokumente zur Abgabe von Willenserklärungen, die vom Standesamt in die Sammelakte übernommen werden (siehe auch ).
Portal (dbs)
Standesamt (psw)
§ 62 PStG i.V.m. § 55 PStG
Anforderung von Urkunden aus dem Geburtenregister
Diese Nachricht erlaubt die Anforderung von Urkunden aus dem Geburtenregister.
Hier werden Daten zum Antragsteller übermittelt.
Dieses Element dient zur Übermittlung der Modalitäten einer Urkundenanforderung, namentlich ob die Urkunden im Standesamt abgeholt werden und wie sie bezahlt werden.
Hier kann optional der Verwendungszweck angegeben werden, für den die Urkunden bestellt werden. Damit kann das Standesamt prüfen, ob die Bestellungen (insbesondere von Registerausdrucken mit Hinweisen) zum Verwendungszweck passen, und gegebenenfalls fälschliche Ausstellungen verhindern.
Hier werden Daten zum Kind übermittelt.
Hier wird der Geburtsort der beurkundeten Person übermittelt.
Hier werden Angaben zur Art und Anzahl der auszustellenden Urkunden übermittelt.
Hier ist "true" zu übermitteln, falls die Urkunde das Geschlecht des Kindes nicht enthalten soll. Falls die Urkunde das Geschlecht des Kindes enthalten soll, ist dieses Feld nicht zu übermitteln.
Hier ist "true" zu übermitteln, falls die Urkunde die Namen der Eltern nicht enthalten soll. Falls die Urkunde die Namen der Eltern enthalten soll, ist dieses Feld nicht zu übermitteln.
Portal (dbs)
Standesamt (psw)
§ 46 PStV
Anforderung von Bescheinigungen aus dem Geburtenregister
Diese Nachricht erlaubt die Anforderung von Bescheinigungen aus dem Geburtenregister.
Hier werden Daten zum Antragsteller übermittelt.
Dieses Element dient zur Übermittlung der Modalitäten einer Anforderung von Bescheinigungen, namentlich ob die Bescheinigungen im Standesamt abgeholt werden und wie sie bezahlt werden.
Hier kann optional der Verwendungszweck angegeben werden, für den die Bescheinigungen bestellt werden. Damit kann das Standesamt prüfen, ob die Bestellungen zum Verwendungszweck passen, und gegebenenfalls fälschliche Ausstellungen verhindern.
Hier werden Daten zum Kind übermittelt.
Hier wird der Geburtsort der beurkundeten Person übermittelt.
Hier werden Angaben zur Art und Anzahl der auszustellenden Bescheinigungen übermittelt.
Portal (sap)
Standesamt (psw)
§ 41 PStG
Vorbereitung einer Namenserklärung des Kindes
Mit dieser Nachricht kann ein Bürger über ein Portal die Daten zu einer beabsichtigten Namenserklärung des Kindes dem Standesamt mitteilen. Die Erklärung selbst unterliegt der Formvorschrift der öffentlichen Beurkundung und muss daher vom Bürger persönlich im Standesamt abgegeben werden.
Hier sind die Angaben zu den je nach Art der Erklärung beteiligten Elternteilen zu übermitteln.
Hier werden Angaben zum neuen Ehegatten übermittelt, falls es einen gibt.
Hier werden Angaben zum Kind übermittelt.
Hier wird das Datum der Begründung der gemeinsamen Sorge (bspw. Eheschließung, Sorgeerklärung) übermittelt, falls gemeinsame Sorge besteht.
Falls ein Ehename besteht, werden hier Angaben dazu übermittelt.
Hier sind Angaben zur beabsichtigten Erklärung im Geburtenregister zu übermitteln.
Portal (sap)
Standesamt (psw)
§ 44 PStG
Vorbereitung einer Vaterschaftsanerkennung
Mit dieser Nachricht können die Eltern eines Kindes über ein Portal die Daten zu einer beabsichtigten Vaterschaftsanerkennung (ohne Erklärung zur gemeinsamen Sorge) dem Standesamt mitteilen. Die Erklärung selbst unterliegt der Formvorschrift der öffentlichen Beurkundung und muss daher persönlich im Standesamt abgegeben werden.
Hier sind die Daten der Person zu übermitteln, die die Vaterschaft des Kindes anerkennen möchte.
Hier kann der Aufenthaltsstatus der erklärenden Person übermittelt werden.
Hier sind die Daten der Mutter zu übermitteln.
Hier ist der Familienstand der Mutter zu übermitteln.
Hier sind die Daten des Kindes zu übermitteln, dessen Vaterschaft anerkannt werden soll.
Falls vorhanden, ist hier der Familienname des Kindes zu übermitteln.
Falls vorhanden, sind hier die Vornamen des Kindes zu übermitteln.
Falls bekannt, ist hier das Geschlecht des Kindes zu übermitteln.
Hier sind Angaben zur erfolgten oder bevorstehenden Geburt des Kindes zu übermitteln.
Falls das Kind noch nicht geboren ist, ist hier der voraussichtliche Entbindungstermin anzugeben.
Falls das Kind bereits geboren wurde, sind hier Angaben zur Geburt zu übermitteln.
Ist das Kind bereits geboren, so ist hier seine aktuelle Anschrift zu übermitteln.
Portal
Standesamt
§ 18 (1) PStG i.V.m. § 20 PStG sowie § 3a (2) VwVfG i.V.m. § 63 PStV
Berichtigung der Anzeige der Geburt durch eine Einrichtung
Mit dieser Nachricht kann eine Einrichtung, in der Geburten stattfinden (hauptsächlich Geburtskliniken), die ursprünglich versandte Anzeige berichtigen. Zur besseren Zuordenbarkeit der Anzeige der Einrichtung zur ursprünglichen Anzeige kann die menschenlesbare, eindeutige ID in dem Element zuordnungGeburtsanzeige übermittelt werden, die in der Anzeigenachricht 081020 identisch übermittelt wurde.
Portal (dbs)
Standesamt (psw)
Vorbereitung einer Anmeldung nach § 12 PStG
Voranmeldung einer Eheschließung
Mit dieser Nachricht können die Angaben zur Anmeldung einer Eheschließung im Rahmen einer elektronischen Voranmeldung dem Standesamt übermittelt werden.
Hier werden Angaben zu den Eheschließenden übermittelt, damit das Standesamt einerseits eine Vorprüfung auf die Ehefähigkeit durchführen kann. Außerdem teilt es den Eheschließenden in einfachen Fällen (ledig bzw. letzte Ehe oder Lebenspartnerschaft in Deutschland) die mitzubringen Nachweise mit. In den anderen Fällen nimmt es persönlichen Kontakt zu den Eheschließenden auf, um die notwendigen Nachweise zu ermitteln.
Hier kann die Anzahl der gemeinsamen Kinder der Eheschließenden übermittelt werden.
Hier kann ein Wunschtermin für die Eheschließung übermittelt werden.
Hier kann ein Wunschort für die Eheschließung übermittelt werden, insbesondere falls dieser vom zuständigen Standesamt abweicht.
Portal (dbs)
Standesamt (psw)
§ 12 Abs. 1 PStG
Anmeldung einer Eheschließung
Mit dieser Nachricht können die Angaben zur Anmeldung einer Eheschließung dem Standesamt übermittelt werden. Gegenüber der Voranmeldung enthält sie weitere Angaben, die sonst erst im Rahmen der persönlichen Anmeldung erfasst würden, für eine voll-digitale Anmeldung aber notwendig sind. Konkret sind dies: gewünschter Trauraum und Zeit der Eheschließung, falls das Standesamt die Auswahl ermöglicht (wunschraum, wunschzeit) die vorgesehene Namensführung in der Ehe (gemeinsamerFamilienname, namensfuehrung) eine Bearbeitungsnummer, falls ein elektronischer Rückkanal vorgesehen ist (bearbeitungsnummer) die Familienstände der Eheschließenden (familienstand) Angaben, die das Auffinden der Geburteneinträge der Eheschließenden ermöglichen (geburtsstandesamt) Angaben darüber, ob die Eheschließenden einen Dolmetscher benötigen (dolmetscher) Angaben darüber, ob die Eheschließenden erklärt haben geschäftsfähig zu sein (geschaeftsfaehig) Angaben darüber, ob die Eheschließenden erklärt haben, dass keine Verwandtschaft der Ehe entgegensteht (nichtVerwandt) Angaben darüber, ob die Eheschließenden erklärt haben, dass alle Angaben richtig und vollständig sind (angabenRichtigVollstaendig) Angaben darüber, ob die Eheschließenden dem Datenabruf aus dem Geburtenregister zustimmen und über zusätzliche Kosten informiert sind (kostenAbruf) Darüber hinaus bietet das Element erklaerungen die Möglichkeit, Dokumente oder Datenobjekte zu übermitteln, die zur Bestätigung der Identität der Eheschließenden und zur beweiswerterhaltenden Langzeitarchivierung notwendig sind.
Hier werden Angaben zu den Eheschließenden übermittelt.
Hier kann die Anzahl der gemeinsamen Kinder der Eheschließenden übermittelt werden.
Hier kann ein Wunschtermin für die Eheschließung übermittelt werden.
Hier kann eine Wunschzeit für die Eheschließung übermittelt werden.
Hier kann ein Wunschort für die Eheschließung übermittelt werden, insbesondere falls dieser vom zuständigen Standesamt abweicht.
Hier kann ein Wunschraum für die Eheschließung übermittelt werden, falls vom Standesamt mehrere Trauräume angeboten werden.
Falls die Eheschließenden beabsichtigen, einen gemeinsamen Familienname zu führen, so ist dieser hier zu übermitteln.
Hier können Art und Anzahl der angeforderten Bescheinigungen übermittelt werden.
Vom Eingabeverfahren selbst erstellte Dokumente zur Abgabe von Erklärungen der Eheschließenden, die vom Standesamt in die Sammelakte übernommen werden (siehe auch ).
Falls das Eingabeverfahren einen Rückkanal für die Kommunikation mit den Eheschließenden bereitstellt, kann hier eine Bearbeitungsnummer übermittelt werden.
Portal (dbs)
Standesamt (psw)
§ 39 PStG
Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses
Mit dieser Nachricht können die Angaben zur Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses dem Standesamt übermittelt werden. Die Angaben entsprechen im Wesentlichen denen zur Anmeldung der Eheschließung.
Hier werden Angaben zu den Eheschließenden übermittelt.
Falls die Zahlung für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses durch das Eingabeverfahren abgewickelt wurde, ist dies hier zu übermitteln.
Falls das Eingabeverfahren einen Rückkanal für die Kommunikation mit den Eheschließenden bereitstellt, kann hier eine Bearbeitungsnummer übermittelt werden.
Portal (dbs)
Standesamt (psw)
§ 12 Abs. 1 PStG
Nachbeurkundung einer Eheschließung
Mit dieser Nachricht können die Angaben zur Nachbeurkundung einer Eheschließung dem Standesamt übermittelt werden.
Hier werden Angaben zu den Eheschließenden übermittelt.
Hier kann die Anzahl der gemeinsamen Kinder der Ehegatten übermittelt werden.
Hier werden Angaben zu gemeinsamen Kindern der Ehegatten übermittelt.
Falls die Ehegatten einen gemeinsamen Familiennamen bestimmt haben, so ist dieser hier zu übermitteln.
Hier werden vom Eingabeverfahren selbst erstellte Dokumente zur Visualisierung des Antrags übermittelt.
Falls die Zahlung für die Anmeldung der Eheschließung durch das Eingabeverfahren abgewickelt wurde, ist dies hier zu übermitteln.
Hier ist true zu übermitteln, wenn die Ehe aktuell noch besteht.
Hier sind Datum und Ort der Eheschließung der nachzubeurkundenden Ehe zu übermitteln.
Hier ist zu übermitteln, ob entweder Erklärungen zur Namensführung im Rahmen der Eheschließung abgegeben wurden oder eine Namensführung nach deutschem Recht gewünscht wird. Falls beides nicht zutrifft, ist dieses Element nicht zu übermitteln.
Hier ist true zu übermitteln, falls Erklärungen zur Namensführung im Rahmen der Eheschließung abgegeben wurden.
Wurde im Rahmen der Eheschließung keine Erklärung zur Namensführung abgegeben, kann hier "true" übermittelt werden, falls eine Namenserklärung nach deutschem Recht gewünscht wird. Die Namenserklärung ist in einem gesonderten Verfahren durchzuführen.
Dieses Element enthält Angaben zu den bestellten Urkunden im Rahmen der Nachbeurkundung einer Eheschließung.
Portal (dbs)
Standesamt (psw)
§ 62 PStG i.V.m. § 55 PStG
Anforderung von Urkunden aus dem Eheregister
Diese Nachricht erlaubt die Anforderung von Urkunden aus dem Eheregister.
Hier werden Daten zum Antragsteller übermittelt.
Dieses Element dient zur Übermittlung der Modalitäten einer Urkundenanforderung, namentlich ob die Urkunden im Standesamt abgeholt werden und wie sie bezahlt werden.
Hier kann optional der Verwendungszweck angegeben werden, für den die Urkunden bestellt werden. Damit kann das Standesamt prüfen, ob die Bestellungen (insbesondere von Registerausdrucken mit Hinweisen) zum Verwendungszweck passen, und gegebenenfalls fälschliche Ausstellungen verhindern.
Hier werden Daten zur beurkundeten Ehe übermittelt.
Hier werden die Namen des einen Ehegatten übermittelt.
Hier werden die Namen des anderen Ehegatten übermittelt.
Hier ist das Datum der Eheschließung zu übermitteln.
Hier ist der Ort der Eheschließung zu übermitteln.
Hier kann die Registernummer des Eheeintrags übermittelt werden.
Hier werden Angaben zur Art und Anzahl der auszustellenden Urkunden übermittelt.
Portal (dbs)
Standesamt (psw)
§ 46 PStV
Anforderung von Bescheinigungen aus dem Eheregister
Diese Nachricht erlaubt die Anforderung von Bescheinigungen aus dem Eheregister.
Hier werden Daten zum Antragsteller übermittelt.
Dieses Element dient zur Übermittlung der Modalitäten einer Anforderung von Bescheinigungen, namentlich ob die Bescheinigungen im Standesamt abgeholt werden und wie sie bezahlt werden.
Hier kann optional der Verwendungszweck angegeben werden, für den die Bescheinigungen bestellt werden. Damit kann das Standesamt prüfen, ob die Bestellungen zum Verwendungszweck passen, und gegebenenfalls fälschliche Ausstellungen verhindern.
Hier werden Daten zur beurkundeten Ehe übermittelt.
Hier werden die Namen des einen Ehegatten übermittelt.
Hier werden die Namen des anderen Ehegatten übermittelt.
Hier ist das Datum der Eheschließung zu übermitteln.
Hier ist der Ort der Eheschließung zu übermitteln.
Hier kann die Registernummer des Eheeintrags übermittelt werden.
Hier werden Angaben zur Art und Anzahl der auszustellenden Bescheinigungen übermittelt.
Portal (sap)
Standesamt (psw)
§ 41 PStG
Vorbereitung einer Namenserklärung der Ehegatten
Mit dieser Nachricht kann ein Bürger über ein Portal die Daten zu einer beabsichtigten Namenserklärung der Ehegatten dem Standesamt mitteilen. Die Erklärung selbst unterliegt der Formvorschrift der öffentlichen Beurkundung und muss daher vom Bürger persönlich im Standesamt abgegeben werden.
Hier sind die Angaben zu den je nach Art der Erklärung beteiligten Ehepartnern zu übermitteln.
Sofern vorhanden, ist hier die Anzahl der Kinder, die über fünf Jahre alt sind, zu übermitteln.
Sofern vorhanden, ist hier die Anzahl der Kinder, die unter fünf Jahre alt sind, zu übermitteln.
Hier sind Angaben zur beabsichtigten Erklärung im Eheregister zu übermitteln.
Portal (dbs)
Standesamt (psw)
§ 62 PStG i.V.m. § 55 PStG
Anforderung von Urkunden aus dem Lebenspartnerschaftsregister
Diese Nachricht erlaubt die Anforderung von Urkunden aus dem Lebenspartnerschaftsregister.
Hier werden Daten zum Antragsteller übermittelt.
Dieses Element dient zur Übermittlung der Modalitäten einer Urkundenanforderung, namentlich ob die Urkunden im Standesamt abgeholt werden und wie sie bezahlt werden.
Hier kann optional der Verwendungszweck angegeben werden, für den die Urkunden bestellt werden. Damit kann das Standesamt prüfen, ob die Bestellungen (insbesondere von Registerausdrucken mit Hinweisen) zum Verwendungszweck passen, und gegebenenfalls fälschliche Ausstellungen verhindern.
Hier werden Daten zur beurkundeten Lebenspartnerschaft übermittelt.
Hier werden die Namen des einen Lebenspartners übermittelt.
Hier werden die Namen des anderen Lebenspartners übermittelt.
Hier ist das Datum der Begründung der Lebenspartnerschaft zu übermitteln.
Hier ist der Ort der Begründung der Lebenspartnerschaft zu übermitteln.
Hier kann die Registernummer des Eintrags der Lebenspartnerschaft übermittelt werden.
Hier werden Angaben zur Art und Anzahl der auszustellenden Urkunden übermittelt.
Portal (dbs)
Standesamt (psw)
§ 46 PStV
Anforderung von Bescheinigungen aus dem Lebenspartnerschaftsregister
Diese Nachricht erlaubt die Anforderung von Bescheinigungen aus dem Lebenspartnerschaftsregister.
Hier werden Daten zum Antragsteller übermittelt.
Dieses Element dient zur Übermittlung der Modalitäten einer Anforderung von Bescheinigungen, namentlich ob die Bescheinigungen im Standesamt abgeholt werden und wie sie bezahlt werden.
Hier kann optional der Verwendungszweck angegeben werden, für den die Bescheinigungen bestellt werden. Damit kann das Standesamt prüfen, ob die Bestellungen zum Verwendungszweck passen, und gegebenenfalls fälschliche Ausstellungen verhindern.
Hier werden Daten zur beurkundeten Lebenspartnerschaft übermittelt.
Hier werden die Namen des einen Lebenspartners übermittelt.
Hier werden die Namen des anderen Lebenspartners übermittelt.
Hier ist das Datum der Begründung der Lebenspartnerschaft zu übermitteln.
Hier ist der Ort der Begründung der Lebenspartnerschaft zu übermitteln.
Hier kann die Registernummer des Eintrags der Lebenspartnerschaft übermittelt werden.
Hier werden Angaben zur Art und Anzahl der auszustellenden Bescheinigungen übermittelt.
Portal (dbs)
Standesamt (psw)
§ 28 PStG i. V. m. § 30 PStG
Voranzeige eines Sterbefalls
Mit dieser Nachricht können die Angaben zu einem Sterbefall im Rahmen einer elektronischen Voranzeige dem Standesamt übermittelt werden.
Hier sind Angaben zum Zeitpunkt des Todes zu übermitteln. Sofern der Todestag und die Todeszeit festgestellt werden konnten, sind die Angaben im Element todestag zu übermitteln. Sollte kein Todestag sondern nur ein Sterbezeitraum festgestellt worden sein, sind die Angaben im Element sterbezeitraum zu übermitteln.
Sofern zur Todeszeit nur ungefähre Angaben gemacht werden können, ist das Element exakt=false zu übermitteln. Handelt es sich um eine genaue Zeitangabe, ist exakt=true zu übermitteln.
Sollte kein Todestag sondern nur der Sterbezeitraum bekannt sein, ist hier der Tag mitzuteilen, an dem der Verstorbene zuletzt lebend gesehen wurde.
Sollte kein Todestag sondern nur der Sterbezeitraum bekannt sein, ist hier die Uhrzeit mitzuteilen, zu der der Verstorbene zuletzt lebend gesehen wurde.
Sollte kein Todestag sondern nur der Sterbezeitraum bekannt sein, ist hier der Tag mitzuteilen, an dem der Verstorbene mit Sicherheit tot war.
Sollte kein Todestag sondern nur der Sterbezeitraum bekannt sein, ist hier die Uhrzeit mitzuteilen, zu der der Verstorbene mit Sicherheit tot war.
Angaben zum Sterbeort
Angaben zum Verstorbenen
Die Angabe über den Beruf des Verstorbenen.
Hier wird die letzte Anschrift des Verstorbenen übertragen, falls sie bekannt ist.
Der Name der Behörde, in dem die Geburt beurkundet wurde.
Die laufende Eintragsnummer der Geburt.
Das Jahr der Erstbeurkundung der Geburt.
War der Verstorbene verheiratet oder führte eine Lebenspartnerschaft können hier Angaben zum hinterbliebenen Ehegatten bzw. Lebenspartner gemacht werden. War der Verstorbene verwitwet oder die Lebenspartnerschaft durch Tod aufgelöst, können hier die Angaben zum letzten Ehegatten bzw. Lebenspartner gemacht werden.
Hier werden die Vornamen übermittelt.
Hier wird der Familienname übermittelt. In den Fällen in denen der Vorname des Partners des Verstorbenen nicht identifiziert werden kann oder nicht existiert, wird der Name vollständig in diesem Element übermittelt.
Der Geburtsname ist nur anzugeben, wenn er vom Familiennamen abweicht.
Angaben zum Auskunftgeber
Falls bekannt, werden hier die Vornamen des Auskunftsgebers übermittelt.
Hier wird der Familienname übermittelt. In den Fällen in denen eine Unterscheidung von Vor- und Familiennamen nicht möglich ist oder ein Vorname zurecht nicht existiert, wird der Name des Auskunftsgebers vollständig in diesem Element übermittelt.
Sofern vorhanden, ist hier der Geburtsname mitzuteilen.
Angaben über das verwandtschaftliche Verhältnis des Auskunftgebers zum Verstorbenen (z.B. Sohn, Ehefrau, etc.).
Die Zahl der volljährigen Kinder des Verstorbenen
Die Zahl der minderjährigen Kinder des Verstorbenen
Hier kann die Art der Bestattung übermittelt werden.
Hier kann die gewünschte Zahl der Sterbeurkunden angegeben werden.
Die gewünschte Zahl der Urkunden im Standardformat (DIN A4).
Die gewünschte Zahl der Urkunden im Stammbuchformat.
Die gewünschte Zahl der internationalen Urkunden.
Sofern bekannt können hier Angaben zu den Vermögenswerten (Haus, Barvermögen, o. Ä.) des Verstorbenen gemacht werden.
Wenn der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes verheiratet, verwitwet oder geschieden war oder in eingetragener Lebenspartnerschaft lebte oder die Lebenspartnerschaft aufgelöst war, werden hier die Angaben zur Eheschließung bzw. zur Begründung der Lebenspartnerschaft gemacht.
Es wird kein Datum übermittelt, wenn es nur teilbekannt ist. Teilbekannt ist das Datum bspw. wenn zwar das Jahr und der Monat bekannt sind, der Tag aber unbekannt ist.
Hier kann der Ort der Eheschließung bzw. der Begründung der Lebenspartnerschaft übermittelt werden.
Der Name der Behörde, in dem die Ehe geschlossen bzw. die Lebenspartnerschaft begründet wurde
Die laufende Eintragsnummer der Ehe bzw. der Lebenspartnerschaft.
Das Jahr der Erstbeurkundung der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft.
Hier können Angaben zur Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft des Verstorbenen übermittelt werden.
Hier kann der Todestag des verstorbenen Ehegatten oder Lebenspartners angegeben werden. Es wird kein Sterbedatum übermittelt, wenn es nur teilbekannt ist. Teilbekannt ist das Sterbedatum bspw. wenn zwar das Jahr und der Monat bekannt sind, der Tag aber unbekannt ist.
Der Sterbeort des vorverstorbenen Ehegatten oder Lebenspartners.
Der Name der Behörde, die den Tod des Ehegatten oder Lebenspartners beurkundet hat.
Das Jahr der Erstbeurkundung des Todes des Ehegatten oder Lebenspartners.
Die laufende Eintragsnummer des Sterbeeintrags des Ehegatten oder Lebenspartners.
Das Wirksamkeitsdatum der Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft durch Gerichtsentscheid.
Der Name des Gerichts, welches die Scheidung der Ehe oder die Aufhebung der Lebenspartnerschaft entschieden hat.
Portal (dbs)
Standesamt (psw)
§ 28 Nummer 2 PStG i.V.m. § 30 (1) PStG sowie § 3a (2) VwVfG i.V.m. § 63 PStV
Anzeige des Sterbefalls durch eine Einrichtung
Mit dieser Nachricht kann eine Einrichtung, in der Sterbefälle stattfinden, ihrer gesetzlichen Anzeigepflicht nachkommen. Zur besseren Zuordenbarkeit der Anzeige der Einrichtung, der Anzeige des Bestatters sowie der Todesbescheinigung kann die vom leichenschauenden Arzt ausgestellte leichenID in dem Element leichenID übermittelt werden, die in den zugehörigen Nachrichten 084040 sowie 084021 identisch übermittelt wird.
Hier werden von der Einrichtung die Angaben zum Sterbefall (Ort, Datum) übermittelt.
In diesem Element übermittelt die Einrichtung Informationen zu dem Verstorbenen im Rahmen der Anzeige des Sterbefalls, die sie aufgrund der Identifikation mit der Gesundheitskarte gesichert machen kann. Namen und Geburtstag des Verstorbenen werden als Daten zur Zuordnung der Nachrichten 084020, 084021 und ggf. 084040 verwendet, falls die Leichen-ID nicht zur Identifikation verwendet werden kann.
Hier werden die Angaben zum Anzeigenden übermittelt, um dem Standesamt eine Möglichkeit zur Rücksprache bei Fragen zu geben.
Hier werden die Namen des Anzeigenden mitgeteilt.
Hier ist der Name der anzeigenden Organisation (Einrichtung oder Bestattungsunternehmen) zu übermitteln.
Hier kann der Name der natürlichen Person übermittelt, die für eine Einrichtung oder ein Bestattungsunternehmen die Sterbefallanzeige vornimmt.
Hier ist die eindeutige Leichen-ID zu übermitteln, falls sie vorhanden ist.
Vom Eingabeverfahren selbst erstellte Dokumente zum Schriftformersatz, die vom Standesamt in die Sammelakte übernommen werden (siehe auch ).
Portal (dbs)
Standesamt (psw)
§ 28 Nummer 1 PStG i.V.m. § 29 PStG sowie § 3a (2) VwVfG i.V.m. § 63 PStV
Anzeige des Sterbefalls durch den Bestatter
Mit dieser Nachricht können Bestatter die Daten zu einem Sterbefall übermitteln, die die Einrichtung nicht gesichert liefern kann. Zur besseren Zuordenbarkeit der Anzeige der Einrichtung, der Anzeige des Bestatters sowie der Todesbescheinigung kann die vom leichenschauenden Arzt ausgestellte leichenID in dem Element leichenID übermittelt werden, die in den zugehörigen Nachrichten 084040 sowie 084020 identisch übermittelt wird.
Hier können vom Bestatter die Angaben zum Sterbefall (Ort, Datum) übermittelt werden. Diese Angaben dienen der Plausibilisierung, die Zuordnung zur Nachricht der Einrichtung (084020) und zur eTodesbescheinigung (084040) erfolgt anhand der leichenID.
In diesem Feld übermittelt der Bestatter die Angaben zum Verstorbenen, die die Einrichtung nicht gesichert liefern kann. Namen und Geburtstag des Verstorbenen werden als Daten zur Zuordnung der Nachrichten 084020, 084021 und ggf. 084040 verwendet, falls die Leichen-ID nicht zur Identifikation verwendet werden kann.
Hier werden Angaben zum Partner des Verstorbenen übermittelt, falls es einen gibt.
Hier werden die Angaben zum Anzeigenden übermittelt.
Hier werden die Namen des Anzeigenden mitgeteilt.
Hier ist der Name der anzeigenden Organisation (Einrichtung oder Bestattungsunternehmen) zu übermitteln.
Hier kann der Name der natürlichen Person übermittelt, die für eine Einrichtung oder ein Bestattungsunternehmen die Sterbefallanzeige vornimmt.
Falls es einen Auskunftsgeber gibt und dieser nicht Partner oder Kind des Verstorbenen ist, werden dessen Angaben hier übermittelt.
Falls bekannt, werden hier die Vornamen des Auskunftsgebers übermittelt.
Hier wird der Familienname übermittelt. In den Fällen in denen eine Unterscheidung von Vor- und Familiennamen nicht möglich ist oder ein Vorname zurecht nicht existiert, wird der Name des Auskunftsgebers vollständig in diesem Element übermittelt.
Sofern vorhanden, ist hier der Geburtsname mitzuteilen.
Angaben über das verwandtschaftliche Verhältnis des Auskunftgebers zum Verstorbenen (z.B. Sohn, Ehefrau, etc.).
Falls bekannt, wird hier die Anzahl der volljährigen Kinder übermittelt. Ist bekannt, dass der Verstorbene keine volljährigen Kinder hatte, wird "0" übermittelt.
Falls bekannt, werden hier Angaben zu den volljährigen Kindern des Verstorbenen übermittelt.
Hier wird der Familienname übermittelt. In den Fällen in denen eine Unterscheidung von Vor- und Familiennamen nicht möglich ist oder ein Vorname zurecht nicht existiert, wird der Name des Kindes vollständig in diesem Element übermittelt.
Sofern vorhanden, ist hier der Geburtsname mitzuteilen.
Falls bekannt, werden hier die Vornamen des Kindes übermittelt.
Hier wird die Anschrift des Minderjährigen übermittelt, falls bekannt.
Falls die Person auch Auskunftsgeber ist, wird hier true übermittelt.
Falls bekannt, wird hier die Anzahl der minderjährigen Kinder übermittelt. Ist bekannt, dass der Verstorbene keine minderjährigen Kinder hatte, wird "0" übermittelt.
Falls bekannt, werden hier Angaben zu den minderjährigen Kindern des Verstorbenen übermittelt.
Hier wird der Familienname übermittelt. In den Fällen in denen eine Unterscheidung von Vor- und Familiennamen nicht möglich ist oder ein Vorname zurecht nicht existiert, wird der Name des minderjährigen Kindes vollständig in diesem Element übermittelt.
Falls bekannt, werden hier die Vornamen des minderjährigen Kindes übermittelt.
Es wird kein Geburtsdatum übermittelt, wenn das Geburtsdatum nur teilbekannt ist. Teilbekannt ist ein Geburtsdatum bspw. wenn zwar das Jahr und der Monat der Geburt bekannt sind, der Tag der Geburt aber unbekannt ist.
Hier werden die Angaben zum Geburtseintrag eines minderjährigen Kindes des Verstorbenen übermittelt, falls vorhanden. Angaben zu Registereinträgen werden nur für inländische Einträge übermittelt.
Hier wird die Anschrift des Minderjährigen übermittelt, falls bekannt.
Diese Angabe wird übermittelt, um anzuzeigen, dass der Minderjährige durch den Sterbefall zum Vollwaise wurde.
Falls die Person auch Auskunftsgeber ist, wird hier true übermittelt.
Hier wird die Art der Bestattung übermittelt, falls diese bekannt ist.
Falls vom Standesamt nach der Beurkundung Sterbeurkunden zum Sterbefall gewünscht werden, wird dies hier übermittelt. Urkunden, die für die Bestattung benötigt werden, sind mitzuzählen, auch wenn sie nach Landesrecht kostenfrei oder kostenreduziert sind.
Wenn der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes verheiratet, verwitwet oder geschieden war, werden hier die Angaben zur letzten Eheschließung übermittelt. Angaben zum Registereintrag werden nur für inländische Einträge übermittelt.
Es wird kein Datum übermittelt, wenn es nur teilbekannt ist. Teilbekannt ist das Datum bspw. wenn zwar das Jahr und der Monat bekannt sind, der Tag aber unbekannt ist.
Hier kann der Ort der Eheschließung bzw. der Begründung der Lebenspartnerschaft übermittelt werden.
Der Name der Behörde, in dem die Ehe geschlossen bzw. die Lebenspartnerschaft begründet wurde
Die laufende Eintragsnummer der Ehe bzw. der Lebenspartnerschaft.
Das Jahr der Erstbeurkundung der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft.
Falls ein Familienbuch existiert, werden hier Angaben dazu übermittelt.
Falls bekannt, wird hier der Führungsort des Familienbuches übermittelt.
Falls der Führungsort nicht bekannt ist, wird mit diesem Feld darauf hingewiesen, dass es ein Familienbuch zu der Ehe/LP gibt.
Wenn der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes in eingetragener Lebenspartnerschaft lebte oder die Lebenspartnerschaft aufgelöst war, werden hier die Angaben zur Begründung der letzten Lebenspartnerschaft gemacht. Angaben zum Registereintrag werden nur für inländische Einträge übermittelt.
Es wird kein Datum übermittelt, wenn es nur teilbekannt ist. Teilbekannt ist das Datum bspw. wenn zwar das Jahr und der Monat bekannt sind, der Tag aber unbekannt ist.
Hier kann der Ort der Eheschließung bzw. der Begründung der Lebenspartnerschaft übermittelt werden.
Der Name der Behörde, in dem die Ehe geschlossen bzw. die Lebenspartnerschaft begründet wurde
Die laufende Eintragsnummer der Ehe bzw. der Lebenspartnerschaft.
Das Jahr der Erstbeurkundung der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft.
Hier können Angaben zur Auflösung der letzten Ehe des Verstorbenen übermittelt werden. Angaben zu Registereinträgen werden nur für inländische Einträge übermittelt.
Hier kann der Todestag des verstorbenen Ehegatten oder Lebenspartners angegeben werden. Es wird kein Sterbedatum übermittelt, wenn es nur teilbekannt ist. Teilbekannt ist das Sterbedatum bspw. wenn zwar das Jahr und der Monat bekannt sind, der Tag aber unbekannt ist.
Der Sterbeort des vorverstorbenen Ehegatten oder Lebenspartners.
Der Name der Behörde, die den Tod des Ehegatten oder Lebenspartners beurkundet hat.
Das Jahr der Erstbeurkundung des Todes des Ehegatten oder Lebenspartners.
Die laufende Eintragsnummer des Sterbeeintrags des Ehegatten oder Lebenspartners.
Das Wirksamkeitsdatum der Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft durch Gerichtsentscheid.
Der Name des Gerichts, welches die Scheidung der Ehe oder die Aufhebung der Lebenspartnerschaft entschieden hat.
Hier können Angaben zur Auflösung der letzten Lebenspartnerschaft des Verstorbenen übermittelt werden. Angaben zu Registereinträgen werden nur für inländische Einträge übermittelt.
Hier kann der Todestag des verstorbenen Ehegatten oder Lebenspartners angegeben werden. Es wird kein Sterbedatum übermittelt, wenn es nur teilbekannt ist. Teilbekannt ist das Sterbedatum bspw. wenn zwar das Jahr und der Monat bekannt sind, der Tag aber unbekannt ist.
Der Sterbeort des vorverstorbenen Ehegatten oder Lebenspartners.
Der Name der Behörde, die den Tod des Ehegatten oder Lebenspartners beurkundet hat.
Das Jahr der Erstbeurkundung des Todes des Ehegatten oder Lebenspartners.
Die laufende Eintragsnummer des Sterbeeintrags des Ehegatten oder Lebenspartners.
Das Wirksamkeitsdatum der Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft durch Gerichtsentscheid.
Der Name des Gerichts, welches die Scheidung der Ehe oder die Aufhebung der Lebenspartnerschaft entschieden hat.
Diese Angabe wird übermittelt, falls vom Bestatter eine Bescheinigung bei der Zurückstellung der Beurkundung gewünscht wird.
Hier ist die eindeutige Leichen-ID zu übermitteln, falls sie vorhanden ist.
Vom Eingabeverfahren selbst erstellte Dokumente zum Schriftformersatz, die vom Standesamt in die Sammelakte übernommen werden (siehe auch ).
Portal (dbs)
Standesamt (psw)
§ 36 PStG
Antrag auf Nachbeurkundung eines Sterbefalls
Mit dieser Nachricht können berechtigte Antragsteller die Nachbeurkundung eines Sterbefalls im Ausland beim zuständigen deutschen Standesamt (ausgenommen Standesamt I in Berlin) digital beantragen.
Hier werden die Angaben zum Antragsteller übermittelt, um dem Standesamt eine Möglichkeit zur Rücksprache bei Fragen zu geben.
Hier werden Angaben zum Sterbefall (Ort, Datum) übermittelt.
Hier werden Informationen zum Verstorbenen übermittelt, dessen Sterbefall nachbeurkundet werden soll.
Hier werden Angaben zum Partner des Verstorbenen übermittelt, falls es einen gibt.
Falls bekannt, wird hier die Anzahl der volljährigen Kinder übermittelt. Ist bekannt, dass der Verstorbene keine volljährigen Kinder hatte, wird "0" übermittelt.
Falls bekannt, werden hier Angaben zu den volljährigen Kindern des Verstorbenen übermittelt, die zum Zeitpunkt des Todes noch lebten.
Hier wird der Familienname übermittelt. In den Fällen in denen eine Unterscheidung von Vor- und Familiennamen nicht möglich ist oder ein Vorname zurecht nicht existiert, wird der Name des Kindes vollständig in diesem Element übermittelt.
Sofern vorhanden, ist hier der Geburtsname mitzuteilen.
Falls bekannt, werden hier die Vornamen des Kindes übermittelt.
Hier wird die Anschrift des Minderjährigen übermittelt, falls bekannt.
Falls die Person auch Auskunftsgeber ist, wird hier true übermittelt.
Falls bekannt, wird hier die Anzahl der minderjährigen Kinder übermittelt. Ist bekannt, dass der Verstorbene keine minderjährigen Kinder hatte, wird "0" übermittelt.
Falls bekannt, werden hier Angaben zu minderjährigen Kindern des Verstorbenen übermittelt.
Hier wird der Familienname übermittelt. In den Fällen in denen eine Unterscheidung von Vor- und Familiennamen nicht möglich ist oder ein Vorname zurecht nicht existiert, wird der Name des minderjährigen Kindes vollständig in diesem Element übermittelt.
Falls bekannt, werden hier die Vornamen des minderjährigen Kindes übermittelt.
Es wird kein Geburtsdatum übermittelt, wenn das Geburtsdatum nur teilbekannt ist. Teilbekannt ist ein Geburtsdatum bspw. wenn zwar das Jahr und der Monat der Geburt bekannt sind, der Tag der Geburt aber unbekannt ist.
Hier werden die Angaben zum Geburtseintrag eines minderjährigen Kindes des Verstorbenen übermittelt, falls vorhanden. Angaben zu Registereinträgen werden nur für inländische Einträge übermittelt.
Hier wird die Anschrift des Minderjährigen übermittelt, falls bekannt.
Diese Angabe wird übermittelt, um anzuzeigen, dass der Minderjährige durch den Sterbefall zum Vollwaise wurde.
Falls die Person auch Auskunftsgeber ist, wird hier true übermittelt.
Wenn der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes verheiratet, verwitwet oder geschieden war, werden hier die Angaben zur letzten Eheschließung übermittelt. Angaben zum Registereintrag werden nur für inländische Einträge übermittelt.
Es wird kein Datum übermittelt, wenn es nur teilbekannt ist. Teilbekannt ist das Datum bspw. wenn zwar das Jahr und der Monat bekannt sind, der Tag aber unbekannt ist.
Hier kann der Ort der Eheschließung bzw. der Begründung der Lebenspartnerschaft übermittelt werden.
Der Name der Behörde, in dem die Ehe geschlossen bzw. die Lebenspartnerschaft begründet wurde
Die laufende Eintragsnummer der Ehe bzw. der Lebenspartnerschaft.
Das Jahr der Erstbeurkundung der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft.
Falls ein Familienbuch existiert, werden hier Angaben dazu übermittelt.
Falls bekannt, wird hier der Führungsort des Familienbuches übermittelt.
Falls der Führungsort nicht bekannt ist, wird mit diesem Feld darauf hingewiesen, dass es ein Familienbuch zu der Ehe/LP gibt.
Wenn der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes in eingetragener Lebenspartnerschaft lebte oder die Lebenspartnerschaft aufgelöst war, werden hier die Angaben zur Begründung der letzten Lebenspartnerschaft gemacht. Angaben zum Registereintrag werden nur für inländische Einträge übermittelt.
Es wird kein Datum übermittelt, wenn es nur teilbekannt ist. Teilbekannt ist das Datum bspw. wenn zwar das Jahr und der Monat bekannt sind, der Tag aber unbekannt ist.
Hier kann der Ort der Eheschließung bzw. der Begründung der Lebenspartnerschaft übermittelt werden.
Der Name der Behörde, in dem die Ehe geschlossen bzw. die Lebenspartnerschaft begründet wurde
Die laufende Eintragsnummer der Ehe bzw. der Lebenspartnerschaft.
Das Jahr der Erstbeurkundung der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft.
Hier können Angaben zur Auflösung der letzten Ehe des Verstorbenen übermittelt werden. Angaben zu Registereinträgen werden nur für inländische Einträge übermittelt.
Hier kann der Todestag des verstorbenen Ehegatten oder Lebenspartners angegeben werden. Es wird kein Sterbedatum übermittelt, wenn es nur teilbekannt ist. Teilbekannt ist das Sterbedatum bspw. wenn zwar das Jahr und der Monat bekannt sind, der Tag aber unbekannt ist.
Der Sterbeort des vorverstorbenen Ehegatten oder Lebenspartners.
Der Name der Behörde, die den Tod des Ehegatten oder Lebenspartners beurkundet hat.
Das Jahr der Erstbeurkundung des Todes des Ehegatten oder Lebenspartners.
Die laufende Eintragsnummer des Sterbeeintrags des Ehegatten oder Lebenspartners.
Das Wirksamkeitsdatum der Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft durch Gerichtsentscheid.
Der Name des Gerichts, welches die Scheidung der Ehe oder die Aufhebung der Lebenspartnerschaft entschieden hat.
Hier können Angaben zur Auflösung der letzten Lebenspartnerschaft des Verstorbenen übermittelt werden. Angaben zu Registereinträgen werden nur für inländische Einträge übermittelt.
Hier kann der Todestag des verstorbenen Ehegatten oder Lebenspartners angegeben werden. Es wird kein Sterbedatum übermittelt, wenn es nur teilbekannt ist. Teilbekannt ist das Sterbedatum bspw. wenn zwar das Jahr und der Monat bekannt sind, der Tag aber unbekannt ist.
Der Sterbeort des vorverstorbenen Ehegatten oder Lebenspartners.
Der Name der Behörde, die den Tod des Ehegatten oder Lebenspartners beurkundet hat.
Das Jahr der Erstbeurkundung des Todes des Ehegatten oder Lebenspartners.
Die laufende Eintragsnummer des Sterbeeintrags des Ehegatten oder Lebenspartners.
Das Wirksamkeitsdatum der Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft durch Gerichtsentscheid.
Der Name des Gerichts, welches die Scheidung der Ehe oder die Aufhebung der Lebenspartnerschaft entschieden hat.
Dieses Element enthält Angaben zu den bestellten Urkunden im Rahmen der Nachbeurkundung eines Sterbefalls.
Falls die Bezahlung der bestellten Urkunden bereits erfolgt ist, so wird hier true übermittelt.
Hier können sonstige Angaben, Erläuterung und Mitteilungen zum Antrag übermittelt werden.
Vom Eingabeverfahren selbst erstellte Dokumente zur Abgabe von Willenserklärungen, die vom Standesamt in die Sammelakte übernommen werden (siehe auch ).
Portal
Standesamt (psw)
§ 62 PStG i.V.m. § 55 PStG
Anforderung von Urkunden aus dem Sterberegister
Diese Nachricht erlaubt die Anforderung von Urkunden aus dem Sterberegister.
Hier kann optional der Verwendungszweck angegeben werden, für den die Urkunden bestellt werden. Damit kann das Standesamt prüfen, ob die Bestellungen (insbesondere von Registerausdrucken mit Hinweisen) zum Verwendungszweck passen, und gegebenenfalls fälschliche Ausstellungen verhindern.
Hier werden Daten zur beurkundeten Person übermittelt.
Hier wird das Sterbedatum übermittelt.
Hier wird das Sterbeort übermittelt.
Hier werden Daten zum Antragsteller übermittelt.
Hier werden Angaben zur Art und Anzahl der auszustellenden Urkunden übermittelt.
Dieser Feld dient zur Übermittlung der Modalitäten einer Urkundenanforderung, namentlich ob die Urkunden im Standesamt abgeholt werden und wie sie bezahlt werden.
Portal
Standesamt (psw)
noch zu schaffen
Mitteilung eines Arztes über eine Leichenschau (elektronische Todesbescheinigung)
Mit dieser Nachricht kann ein Arzt die Daten zu einer Leichenschau mitteilen. Zur besseren Zuordenbarkeit der sich anschließenden Mitteilung des Standesamtes an eine Gesundheitsbehörde zur Mitteilung des Arztes an die Gesundheitsbehörde muss eine eindeutige Leichen-ID im Element leichenID übermittelt werden, die in der zugehörigen Nachricht 104010 identisch übermittelt wird.
Hier sind Angaben zum Verstorbenen zu übermitteln. Namen und Geburtstag des Verstorbenen werden als Daten zur Zuordnung der Nachrichten 084020, 084021 und ggf. 084040 verwendet, falls die Leichen-ID nicht zur Identifikation verwendet werden kann.
Hier sind Angaben zum Sterbefall zu übermitteln.
Hier sind die Angaben zur Leichenschau und zum durchführenden Arzt zu übermitteln.
Hier ist die eindeutige Leichen-ID zu übermitteln.