XMeld Testsuite 3.1

Start | Stand: 09.06.2022 15:19 Uhr

Testfall RueckweisungPruefungsebene2018

Beschreibung
Anlass Rückweisung nach Zuständigkeitsprüfung durch die Meldebehörde. Die Ehegatten Person 1 und Person 2 sind in Testgemeinde D gemeldet. Person 1 jedoch umgezogen nach Testgemeinde E. Testgemeinde D ist somit nicht mehr zuständig, was dem BZSt durch eine Überschneidung der Ereignisse zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt ist. In der Folge übermittelt Testgemeinde D eine Nachricht 0513 für Person 1 an das BZSt, um die Nicht-Zuständigkeit anzuzeigen. 

Zweck
Rückweisung nach Zuständigkeitsprüfung durch die Meldebehörde 

Stimulus
Rückweisung nach Zuständigkeitsprüfung durch die Meldebehörde 

FAQ
 

Referenznachrichten

0513 (Antwort auf: 0517)

Absender:
Testgemeinde D 
Empfänger:
BZSt 
Person:
Person 1 
Basiszustand:
alpha 
Datei:
RueckweisungPruefungsebene2018b-0513.xml 
Anlass:
Rückweisung nach Zuständigkeitsprüfung durch die Meldebehörde 

Zustände

Grundzustand

Testgemeinde D

Person 1 (IdNr.) und Person 2 (VBM) sind als Ehegatten gemeldet

Person 1
Rolle:
Ehefrau 
Name:
Wilma Elsa Charlotte Frank  
Geburt:
20.01.1977, Köln Ehrenfels 
Geschlecht:
Staatsangeh.:
000 
Religion:
ev 
Familienstand:
VH 

Aktuelle Wohnung

Röntgenstraße 24  
30001 Testgemeinde D  

Einzug:
14.11.2015 
 
 
 
 
 
 
 

Zuzug von

Beethovenweg 4  
30000 Testgemeinde B  

 
 
 
 
 
 
 
 

Alpha

Testgemeinde D

Person 2 ist abgemeldet und mit VBM und auswärtiger Anschrift als Ehegatte von Person 1 eingetragen

Person 1
Rolle:
Ehefrau 
Name:
Wilma Elsa Charlotte Frank  
Geburt:
20.01.1977, Köln Ehrenfels 
Geschlecht:
Staatsangeh.:
000 
Religion:
ev 
Familienstand:
VH 

Aktuelle Wohnung

Röntgenstraße 24  
30001 Testgemeinde D  

Einzug:
14.11.2015 
 
 
 
 
 
 
 

Zuzug von

Beethovenweg 4  
30000 Testgemeinde B