Ruecknahme009
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Abmeldung v.A.w. nach unbekannt: Mitteilung Ende der Zuständigkeit an das BZSt / Mitteilung Abmeldung nach unbekannt an LRA, Landesregister und DSRV / Mitteilung an das Statistische Landesamt § 4 BevStatG, Überprüfung des korrekten Mitteilung an das Statistische Landesamt bei Wiederzuzug in dieselbe Gemeinde. |
Ruecknahme009f-1603.xml
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