Testfälle zum Anlass "Umzug der Haupt- oder alleinigen Wohnung ohne Wechsel des AGS"
Testfall | Thema | Referenznachrichten mit Anlass | Autor | Leser |
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16.002.024.001 | Ehegatten, kein Kind, verschiedene Religion (ev+rk). Ehegatten haben keine gemeinsame Wohnung. Die Hauptwohnung bzw. alleinige Wohnung der Ehegatten befindet sich im Zuständigkeitsbereich unterschiedlicher Meldebehörden. Ehegatte 2 (Ehemann) hat eine Nebenwohnung im AGS der alleinigen Wohnung von Ehegatte 1 (Ehefrau). Ehefrau zieht ohne AGS-Wechsel um. Es findet für den Ehemann ein Umzug der NW ohne AGS-Wechsel statt. |
16.002.024.001a-1601.xml
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Testgemeinde A |
Ev. Landeskirche 1 |