XAusländer
XAusländer
xinneres.xauslaender
urn:xoev-de:kosit:standard:xinneres.xauslaender
Das Fachmodul XAusländer des Standards XInneres beschreibt die Datenübermittlung im Ausländerwesen.
1.20.0
2.1.0_p3
2.4
3.0.1
19.0 SP4
MagicDraw
Anschrift einer Einrichtung
Mit diesem Element wird die Anschrift im In- bzw. Ausland einer Einrichtung im Kontext NKS übermittelt.
Antwort
Mit diesem Datentyp wird eine Antwort übermittelt. Es muss mindestens eines der Kindelemente befüllt werden.
Mit diesem Element wird der deutsche Wortlaut der Antwort übermittelt.
Mit diesem Element wird eine Anlage zur Antwort übermittelt.
Deutscher Aufenthaltstitel
Mit diesem Datentyp werden die Informationen zum deutschen Aufenthaltstitel übermittelt.
Das Element beschreibt den Zeitpunkt an dem der Aufenthaltstitel ausgestellt wurde.
Das Element gibt das Ende der Gültigkeit des Aufenthaltstitels an.
Mit diesem Element wird das Befristungsdatum übermittelt.
Bei einem unbefristeten Aufenthaltstitel, wird dieses Element übermittelt.
Deutscher Aufenthaltstitel kurz
Mit diesem Datentyp werden Art und Seriennummer zum deutschen Aufenthaltstitel übermittelt.
Mit diesem Element wird die Art des deutschen Aufenthaltstitels angegeben.
Es ist die Seriennummer des Aufenthaltstitels anzugeben.
Informationen zum Aufenthaltstitel des mses
Mit diesem Datentyp werden Informationen zu einem Aufenthaltstitel eines mses übermittelt.
Es ist die Seriennummer des Aufenthaltstitels anzugeben.
Mit diesem Element wird das Datum der Ausstellung mitgeteilt.
Das Element beinhaltet das Datum der Gültigkeit, das auf dem Dokument angegeben ist. Im Falle des Daueraufenthaltes EU kann das Datum fehlen.
Mit diesem Element wird die Art des Aufenthaltstitels des mses angegeben.
Mit diesem Element wird der ms übermittelt, der den Aufenthaltstitel erteilt hat. Deutschland, Dänemark, Vereinigtes Königreich und Irland sind keine zulässigen Werte.
Informationen zum Aufenthaltstitel des mses inkl. Kopie
Mit diesem Datentyp werden Informationen zu einem Aufenthaltstitel eines mses, ergänzt um eine Kopie des Aufenthaltstitels, übermittelt.
Es ist die Kopie des gültigen, von einem anderen ms der Europäischen Union ausgestellten, Aufenthaltstitels i. S. der Richtlinien 2014/66/EU (ICT) oder (EU) 2016/801 (REST) zu übermitteln.
Informationen zum Ausweisdokument
Mit diesem Datentyp werden Informationen zu einem Ausweisdokument übermittelt.
Es ist die Kopie eines anerkannten und gültigen Passes oder Passersatzes des Ausländers zu übermitteln.
Dokumentenanhang
Mit diesem Datentyp wird ein Dokument übermittelt.
Mit diesem Element wird das Dokument übermittelt.
Mit diesem Element wird das Format des Dokumentes übermittelt.
Aufnehmende oder entsendende Einrichtung
Mit diesem Element werden Angaben zu einer aufnehmenden oder einer entsendenden Einrichtung übermittelt.
Mit diesem Element wird der Name der aufnehmenden bzw. entsendenden Einrichtung übermittelt.
Mit diesem Element wird die Anschrift der aufnehmenden bzw. entsendenden Einrichtung übermittelt.
Mit diesem Element wird der Name der Unternehmensgruppe übermittelt, zu der die entsendende Einrichtung gehört. Diese Angabe ist nur für ICT-Anträge relevant.
Familienmitglied
Mit diesem Datentyp werden Angaben zu einem Familienmitglied übermittelt.
Familienmitglied mit Anhängen
Mit diesem Datentyp werden Angaben zu einem Familienmitglied und möglichen Anhängen übermittelt.
Mit diesem Element können z. B. der Nachweis der Familienzugehörigkeit, ein Abbild des Ausweisdokumentes und des Aufenthaltsstitels übermittelt werden.
Frage
Mit diesem Datentyp wird eine Anfrage übermittelt.
Mit diesem Element übermittelt die abh den Wortlaut ihrer Frage.
Mit diesem Element wird eine Anlage zu der gestellten Frage übermittelt.
Identifikation eines Vorganges bzw. Mitgliedstaates anhand des Aufenthaltstitels
Um den ms festzustellen, muss das bamf anhand der Vorgangsnummer den betreffenden ms ermitteln. Liegt keine Vorgangsnummer vor, wird der zuständige ms über den Aufenthaltstitel des mses festgestellt.
Nachweisdaten zum kurzfristigen ICT
Mit diesem Element werden alle Nachweisdaten zum kurzfristigen ICT übermittelt.
Mit diesem Element wird der Nachweis einer Unternehmenszugehörigkeit übermittelt.
Mit diesem Element wird ein Arbeitsvertrag nachgewiesen.
Mit diesem Element wird der Nachweis über die vorab erteilte Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit übermittelt.
Mit diesem Element wird der Nachweis einer Abordnung übermittelt.
Mit diesem Element wird der Nachweis zur Lebensunterhaltssicherung übermittelt.
Mit diesem Element wird der Nachweis zu einer Krankenversicherung übermittelt.
Mit diesem Element wird eine Vollmacht übermittelt, wenn die Mitteilung von einer anderen als der unmittelbar mitteilungsberechtigten Stelle übermittelt wird.
Mit diesem Element wird ein Nachweis über die Berufsausübungserlaubnis übermittelt.
Nachweisdaten zum kurzfristig mobilen Forscher
Mit diesem Element werden alle Nachweisdaten zum kurzfristig mobilen Forscher übermittelt.
Mit diesem Element wird der Nachweis für eine Aufnahmevereinbarung bzw. einem Vertrag mit einer Forschungseinrichtung im Inland übermittelt.
Mit diesem Element wird der Nachweis zu einer Krankenversicherung übermittelt.
Mit diesem Element wird der Nachweis zur Lebensunterhaltssicherung übermittelt.
Mit diesem Element werden Angaben zu einem mitreisenden Familienmitglied übermittelt.
Nachweisdaten zum mobilen Studenten
Mit diesem Datentyp werden alle Nachweisdaten zum mobilen Studenten übermittelt.
Mit diesem Element wird der Nachweis für eine Teilnahme an einem unions- oder multilateralen Programm übermittelt.
Mit diesem Element wird der Nachweis einer Zulassung zum Studium an der Uni im Inland übermittelt.
Mit diesem Element wird der Nachweis zu einer Krankenversicherung übermittelt.
Mit diesem Element wird der Nachweis zur Lebensunterhaltssicherung übermittelt.
Mindestangaben zur Person
Mit diesem Element werden die minimal benötigten Daten zur Identifikation der Person übermittelt.
Vorgangsnummer im BAMF
Mit diesem Element wird die Vorgangsnummer im bamf übermittelt.
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (dbs)
Ausländerbehörde (azr)
§ 16c Abs. 5 / 18e Abs. 6/ 19a Abs. 5 AufenthG
Mitteilung zur (kurzfristigen) Mobilität von Drittstaatsangehörigen (ICT und REST)
Mit dieser Nachricht informiert das bamf die zuständige abh über die Ablehnung der (kurzfristigen) Mobilität oder die Ausstellung einer Bescheinigung zur Mobilität. Die Inhalte der Mitteilung werden der abh mit übermittelt.
Es sind die persönlichen Angaben des Ausländers anzugeben.
Mit diesem Element wird die Art der Mobilität übermittelt.
Mit diesem Element wird mitgeteilt, ob das bamf die Bescheinigung zur Mobilität ausstellt oder die Mobilität ablehnt.
Mit diesem Element wird das Datum übermittelt, an dem das bamf über die Mobilität entschieden hat.
Mit diesem Element werden die jeweiligen Nachweisdaten übermittelt.
Mit diesem Element ist das Datum der voraussichtlichen Einreise in das Bundesgebiet zu übermitteln.
Mit diesem Element ist das Datum der voraussichtlichen Ausreise aus dem Bundesgebiet zu übermitteln.
Mit diesem Element werden Informationen zur Erreichbarkeit übermittelt.
Mit diesem Element wird eine Anschrift im Inland, an die der Schriftverkehr gerichtet werden soll, übermittelt.
Mit diesem Element wird eine Anschrift im Ausland, an die der Schriftverkehr gerichtet werden soll, übermittelt.
Mit diesem Element werden Kontaktinformationen (z. B. E-Mail-Adresse) übermittelt.
Mit diesem Element werden die Angaben zum Aufenthaltstitel des mses übermittelt.
Mit diesem Element wird die SBH-Nummer einer Sicherheitsabfrage übermittelt.
Mit diesem Element werden Angaben zur aufnehmenden Einrichtung übermittelt.
Mit diesem Element wird der aktuelle Vorname der Kontaktperson übermittelt.
Mit diesem Element wird der aktuelle Nachname der Kontaktperson übermittelt.
Mit diesem Element werden Kontaktinformationen (z. B. E-Mail-Adresse) übermittelt.
Mit diesem Element werden Angaben zur geplanten Wohnanschrift überrmittelt.
Ausländerbehörde (azr)
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (dbs)
§ 91d Abs.3 / 91g Abs.3
Rückfrage aus Deutschland an Mitgliedstaat
Mit dieser Nachricht bittet eine abh das bamf um Einholung einer Auskunft beim ms.
Es sind die persönlichen Angaben des Ausländers anzugeben.
Mit diesem Element wird die Anfrage der abh übermittelt.
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (dbs)
Ausländerbehörde (azr)
§ 91d Abs.3 /91g Abs.3
Antwort aus ms an Deutschland
Mit dieser Nachricht leitet das bamf eine Rückmeldung des mses an die zuständige abh weiter.
Es sind die persönlichen Angaben des Ausländers anzugeben.
Mit diesem Element wird die Antwort des mses übermittelt.
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (dbs)
Ausländerbehörde (azr)
Weiterleitung nachträglicher Informationen
Mit dieser Nachricht leitet das bamf der zuständigen abh nachträgliche Informationen, die von einem ms eingegangen sind, weiter. Diese Nachricht gilt für REST, ICT, Blaue Karte und Daueraufenthalt EU.
Es sind die persönlichen Angaben des Ausländers anzugeben.
Mit diesem Element wird die Art der nachträglichen Information übermittelt.
Mit diesem Element werden weitere Angaben übermittelt, die über die Codeliste hinausgehen.
Mit diesem Element kann eine Anlage zur Information übermittelt werden.
Ausländerbehörde (azr)
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (dbs)
§ 19f Abs. 5 /19a Abs. 3 AufenthG i. V. m. § 91d Abs.4 / 91g Abs.4 AufenthG
Nachträgliche Ablehnung der Mobilität (REST und ICT)
Mit dieser Nachricht informiert die zuständige abh das bamf über eine nachträgliche Ablehnung zur Mobilitätsabsicht eines Drittstaatsangehörigen im Bundesgebiet.
Es sind die persönlichen Angaben des Ausländers anzugeben.
Mit diesem Element wird der Tag der Entscheidung zur Ablehnung mitgeteilt.
Mit diesem Element werden Angaben zu einem von der Ablehnung betroffenen mitreisenden Familienmitglied übermittelt.
Sofern die Abschiebung in einen ms beabsichtigt ist, wird mit diesem Element der Grund für die Aufenthaltsbeendigung übermittelt.
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (dbs)
Ausländerbehörde (azr)
§ 91d Abs.1 / 91g Abs.1 AufenthG
Antrag auf langfristige Mobilität von Drittstaatsangehörigen (ICT und REST)
Mit dieser Nachricht informiert das bamf die zuständige abh über den Antrag eines Forschers oder eines Drittstaatsangehörigen im Rahmen eines unternehmensinternen Transfers auf langfristige Mobilität im Bundesgebiet.
Es sind die persönlichen Angaben des Ausländers anzugeben.
Mit diesem Element wird das Antragsdatum zur Überwachung der Frist übermittelt.
Mit diesem Element werden die mit dem Antrag eingegangenen Schriftgutobjekte übermittelt.
Mit diesem Element werden Angaben zu einem mitreisenden Familienmitglied übermittelt.
Mit diesem Element werden Angaben zur aufnehmenden Einrichtung übermittelt.
Mit diesem Element werden Angaben zur geplanten oder bereits bestehenden Wohnanschrift überrmittelt.
Ausländerbehörde (azr)
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (dbs)
§ 91d Abs.4 / 91g Abs.4 AufenthG
Aufenthaltstitel für langfristige Mobilität
Mit dieser Nachricht informiert die zuständige abh das bamf über die Erteilung eines Aufenthaltstitels für langfristige Mobilität gemäß §§ 19b Abs. 1 oder 18f Abs. 1 AufenthG.
Es sind die persönlichen Angaben des Ausländers anzugeben.
Mit diesem Element werden Angaben zu einem mitreisenden Familienmitglied übermittelt.
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (dbs)
Ausländerbehörde (azr)
§ 91c/d/f/g AufenthG, § 16a Abs. 1 AufenthG; § 20a Abs. 1 AufenthG
Mitteilung zur Verlängerung der (kurzfristigen) Mobilität von Drittstaatsangehörigen (ICT und REST)
Mit dieser Nachricht informiert das bamf im Falle einer Verlängerung der (kurzfristigen) Mobilität bei Forschern, Studenten und unternehmensinternen Transfers von Drittstaatsangehörigen die zu beteiligende abh.
Es sind die persönlichen Angaben des Ausländers anzugeben.
Mit diesem Element wird die Art der Mobilität übermittelt.
Mit diesem Element wird mitgeteilt, ob das bamf die Bescheinigung zur Mobilität ausstellt oder die Mobilität ablehnt.
Mit diesem Element wird das Datum übermittelt, an dem das bamf über die Mobilität entschieden hat.
Mit diesem Element werden die jeweiligen Nachweisdaten übermittelt.
Mit diesem Element ist das Datum der voraussichtlichen Einreise in das Bundesgebiet zu übermitteln.
Mit diesem Element ist das Datum der voraussichtlichen Ausreise aus dem Bundesgebiet zu übermitteln.
Mit diesem Element ist das neue Datum der voraussichtlichen Ausreise aus dem Bundesgebiet zu übermitteln.
Mit diesem Element werden Informationen zur Erreichbarkeit übermittelt.
Mit diesem Element wird eine Anschrift im Inland, an die der Schriftverkehr gerichtet werden soll, übermittelt.
Mit diesem Element wird eine Anschrift im Ausland, an die der Schriftverkehr gerichtet werden soll, übermittelt.
Mit diesem Element werden Kontaktinformationen (z. B. E-Mail-Adresse) übermittelt.
Mit diesem Element werden die Angaben zum Aufenthaltstitel des mses übermittelt.
Mit diesem Element wird die SBH-Nummer einer Sicherheitsabfrage übermittelt.
Mit diesem Element werden Angaben zur aufnehmenden Einrichtung übermittelt.
Mit diesem Element wird der aktuelle Vorname der Kontaktperson übermittelt.
Mit diesem Element wird der aktuelle Nachname der Kontaktperson übermittelt.
Mit diesem Element werden Kontaktinformationen (z. B. E-Mail-Adresse) übermittelt.
Mit diesem Element werden Angaben zur entsendenden Einrichtung im ms übermittelt.
Mit diesem Element wird das Datum der ersten Ausstellung einer Bescheinigung zur Mobilität übermittelt.
Mit diesem Element werden Angaben zur abh übermittelt, die die erste Mitteilung zur Mobilität erhalten hat.
Ausländerbehörde (azr)
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (dbs)
§ 91f Abs.1 AufenthG
Entscheidung Blaue Karte
Mit dieser Nachricht informiert die zuständige abh das bamf über die Entscheidung zu einem Antrag auf Erteilung einer Blauen Karte gemäß § 18b Abs. 2 AufenthG.
Es sind die persönlichen Angaben des Ausländers anzugeben.
Mit diesem Element werden Informationen zur vorangegangenen Blauen Karte übermittelt.
Mit diesem Element teilt die abh mit, ob sie eine neue deutsche Blaue Karte ausgestellt hat oder den Aufenthalt beendet.
Sofern eine neue Blaue Karte ausgestellt wurde, sind die Daten der Karte zu übermitteln.
Sofern die abh entscheidet keine deutsche Blaue Karte zu erteilen und den Aufenthalt zu beenden, werden Informationen zum Fortschritt der Aufenthaltsbeendigung übermittelt.
Mit diesem Element wird das Entscheidungsdatum zur Aufenthaltsbeendigung übermittelt.
Mit diesem Element wird mitgeteilt, ob bereits Rückführungsmaßnahmen eingeleitet wurden.
Mit diesem Element werden Angaben zu einem von der Ablehnung betroffenen mitreisenden Familienmitglied übermittelt.
Ausländerbehörde (azr)
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (dbs)
§ 91c Abs.1 AufenthG
Entscheidung zum Daueraufenthalt EU bzw. einer Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG
Mit dieser Nachricht informiert die zuständige abh das bamf über die Erteilung eines Titels Daueraufenthalt EU oder einer Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG.
Es sind die persönlichen Angaben des Ausländers anzugeben.
Mit diesem Element sind die Angaben zum neu erteilten Aufenthaltstitel gem. § 9a oder § 38a AufenthG zu übermitteln.
Mit diesem Element werden Informationen zum vorangegangenen Daueraufenthalt EU aus dem ms übermittelt.
Ausländerbehörde (azr)
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (dbs)
§ 91c Abs.2 AufenthG
MS Beteiligung durch Rückfrage
Mit dieser Nachricht bittet die abh das bamf um Weiterleitung des Konsultationsersuchens an den ms.
Es sind die persönlichen Angaben des Ausländers anzugeben.
Mit diesem Element wird das Datum der Anhörung übermittelt.
Ausländerbehörde (azr)
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (dbs)
§ 91c Abs.3 AufenthG
Aufenthaltsbeendigung bei § 38a AufenthG
Mit dieser Nachricht informiert die abh das bamf über Maßnahmen zur Beendigung des Aufenthaltes bei Fällen gem. § 38a AufenthG.
Es sind die persönlichen Angaben des Ausländers anzugeben.
Mit diesem Element wird der Tag der Entscheidung zur Ablehnung übermittelt.
Mit diesem Element wird angegeben, ob der Aufenthalt mit Ausreise in einen Drittstaat oder in einen ms beendet werden soll.
Mit dem Element wird angegeben, dass die Abschiebung in den Drittstaat angedroht wurde oder erfolgt ist.
Mit dem Element wird angegeben, dass die Abschiebung in einen ms angedroht wurde oder erfolgt ist.
Mit dem Element wird der Grund für die Aufenthaltsbeendigung angegeben.
Mit dem Element wird angegeben, ob Familienmitglieder mit abgeschoben werden.
Ausländerbehörde (azr)
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (dbs)
§ 91d Abs.3 / 91g Abs. 3 AufenthG
Nachträgliche Anforderung von Informationen zur Mobilität
Mit dieser Nachricht bittet eine abh das bamf nachträglich Informationen zu einer (kurzfristigen) Mobilität zu übermitteln.
Es sind die persönlichen Angaben des Ausländers anzugeben. Die AZR-Nummer muss im Kindelement azrnummer mit angegeben werden.
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (dbs)
Ausländerbehörde (azr)
§ 91d Abs.3 / 91g Abs. 3 AufenthG
Antwort zur nachträglichen Anforderung von Informationen zur Mobilität
Mit dieser Nachricht beantwortet das bamf eine Anfrage einer abh zur nachträglichen Übermittlung von Informationen zu einer (kurzfristigen) Mobilität.
Es sind die persönlichen Angaben des Ausländers anzugeben.
Mit diesem Element wird die Art der Mobilität übermittelt.
Mit diesem Element wird mitgeteilt, ob das bamf die Bescheinigung zur Mobilität ausstellt oder die Mobilität ablehnt.
Mit diesem Element wird das Datum übermittelt, an dem das bamf über die Mobilität entschieden hat.
Mit diesem Element werden die jeweiligen Nachweisdaten übermittelt.
Mit diesem Element ist das Datum der voraussichtlichen Einreise in das Bundesgebiet zu übermitteln.
Mit diesem Element ist das Datum der voraussichtlichen Ausreise aus dem Bundesgebiet zu übermitteln.
Mit diesem Element werden Informationen zur Erreichbarkeit übermittelt.
Mit diesem Element wird eine Anschrift im Inland, an die der Schriftverkehr gerichtet werden soll, übermittelt.
Mit diesem Element wird eine Anschrift im Ausland, an die der Schriftverkehr gerichtet werden soll, übermittelt.
Mit diesem Element werden Kontaktinformationen (z. B. E-Mail-Adresse) übermittelt.
Mit diesem Element werden die Angaben zum Aufenthaltstitel des mses übermittelt.
Mit diesem Element wird die SBH-Nummer einer Sicherheitsabfrage übermittelt.
Mit diesem Element werden Angaben zur aufnehmenden Einrichtung übermittelt.
Mit diesem Element wird der aktuelle Vorname der Kontaktperson übermittelt.
Mit diesem Element wird der aktuelle Nachname der Kontaktperson übermittelt.
Mit diesem Element werden Kontaktinformationen (z. B. E-Mail-Adresse) übermittelt.
Mit diesem Element werden Angaben zur geplanten Wohnanschrift überrmittelt.
Mit diesem Element werden Angaben zur abh übermittelt, die die erste Mitteilung zur Mobilität erhalten hat.
Mit diesem Element wird mitgeteilt, dass keine Informationen zu der angefragten Person vorliegen.
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (dbs)
Ausländerbehörde (azr)
§ 91c/d/f/g AufenthG, § 16a Abs. 1 AufenthG; § 20a Abs. 1 AufenthG
Frage zu einem Voraufenthalt
Mit dieser Nachricht übermittelt das bamf eine Frage zu einem Voraufenthalt an die abh.
Es sind die persönlichen Angaben des Ausländers anzugeben.
Mit diesem Element übermittelt das bamf eine Frage an die abh.
Mit diesem Element gibt das bamf an, bis wann eine Antwort auf diese Anfrage berücksichtigt werden kann. Das Datum kann 1 bis 19 Tage in der Zukunft liegen.
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (dbs)
Ausländerbehörde (azr)
§ 91c/d/f/g AufenthG, § 16a Abs. 1 AufenthG; § 20a Abs. 1 AufenthG
Antwort zur Anfrage nach einem Voraufenthalt
Mit dieser Nachricht übermittelt die abh ihre Antwort an das bamf.
Es sind die persönlichen Angaben des Ausländers anzugeben.
Mit diesem Element übermittelt die abh ihre Antwort.
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (dbs)
Ausländerbehörde (azr)
§ 91c Abs.6 AufenthG
Information aus Mitgliedstaat zu einem Drittstaatsangehörigen mit einem deutschen Aufenthaltstitel
Mit dieser Nachricht informiert das bamf die zuständige abh über die Mitteilung eines mses zur Entscheidung eines der im genannten Sachverhalte.
Mit diesem Element wird der jeweilige Anlass bzw. Sachverhalt dieser Nachricht übermittelt.
Sofern der ms einen Aufenthaltstitel erteilt hat, wird mit diesem Element der Gültigkeitszeitraum übermittelt.
Mit diesem Element wird das Datum der Ausstellung mitgeteilt.
Das Element gibt das Ende der Gültigkeit an.
Mit diesem Element wird der Tag der Entscheidung mitgeteilt.
Mit diesem Element wird der ms übermittelt von dem die Information gekommen ist.
Dieses Element wird nur übermittelt, wenn mitreisende Familienangehörige von der Entscheidung betroffen sind.
Mit diesem Element werden Angaben zu einem mitreisenden Familienmitglied übermittelt.
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (dbs)
Ausländerbehörde (azr)
§ 91c Abs.1a/91d Abs.2/ 91g Abs.2 AufenthG
Rückfrage vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge oder Mitgliedstaat an Ausländerbehörde
Mit dieser Nachricht stellt das bamf eine Anfrage zur Einholung einer Auskunft oder leitet eine Rückfrage eines mses an die zuständige abh weiter.
Es sind die persönlichen Angaben des Ausländers anzugeben.
Mit diesem Element wird die Anfrage des mses übermittelt.
Mit diesem Element wird angegeben, ob ein ms oder das bamf die Rückfrage an die abh stellt.
Mit diesem Element wird markiert, dass die Rückfrage aus einem ms kommt.
Mit diesem Element wird markiert, dass die Rückfrage vom bamf kommt.
Ausländerbehörde (azr)
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (dbs)
§ 91c Abs.1a/91d Abs.2/ 91g Abs.2 AufenthG
Antwort von Ausländerbehörde an Mitgliedstaat oder Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Mit dieser Nachricht beantwortet die abh die Anfrage des mses oder des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
Es sind die persönlichen Angaben des Ausländers anzugeben.
Mit diesem Element wird die Antwort der abh übermittelt.
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (dbs)
Ausländerbehörde (azr)
§ 91c Abs.5 AufenthG
Beteiligung Deutschlands bei beabsichtigter Rückführung in den Drittstaat
Mit dieser Nachricht leitet das bamf ein Konsultationsgesuch des ms zur Durchführung einer Rückführung an die zuständige abh weiter.
Mit diesem Element wird der ms übermittelt von dem die Information gekommen ist.
Mit diesem Element informiert der ms über die geplante Rückführung.
Ausländerbehörde (azr)
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (dbs)
§ 91c Abs.5 AufenthG
Stellungsnahme Deutschlands zur Rückführung
Mit dieser Nachricht übermittelt die abh dem bamf die Antwort zum Konsultationsgesuch des mses zur Durchführung einer Rückführung.
Mit diesem Element werden Interessen für oder gegen die Rückführung in das Bundesgebiet oder einen Drittstaat oder sonstige Umstände, von denen anzunehmen ist, dass sie für die aufenthaltsrechtliche Entscheidung des konsultierenden mses von Bedeutung sein können (u. A. aufenthalts- und asylrechtliche Entscheidungen), übermittelt.
Ausländerbehörde (azr)
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (dbs)
§ 91d Abs.5 /91g Abs.4 AufenthG
Information über Entzug des deutschen Aufenthaltstitels
Mit dieser Nachricht übermittelt die abh dem bamf Informationen über den Entzug des deutschen Aufenthaltstitels.
Mit diesem Element wird der Vorgang identifiziert. Sollte keine Vorgangsnummer vorliegen, ist der ms zu übermitteln.
Mit diesem Element wird der Tag der Entscheidung mitgeteilt.
Mit diesem Element übermittelt die abh den Grund für ihre Entscheidung zum Entzug des deutschen Aufenthaltstitels.