Inhaltsverzeichnis
Der Datensatz für das Ausländerwesen (DSAusländer) wird auf Grundlage des Gesetzes über das Ausländerzentralregister (AZRG) von der durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) beauftragten Geschäftsstelle (GS) DSAusländer beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) herausgegeben.
Der Datensatz kann elektronisch unter www.osci.de heruntergeladen werden.
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Um bei der Datenübermittlung an das AZR durch Behörden aus Bund, Ländern und Kommunen die notwendige Datenqualität herzustellen und zu erhalten, muss die Semantik der Daten im AZR eindeutig beschrieben sein. Dies soll durch eine einheitliche Datenfeld-Beschreibung erfolgen, um ein eindeutiges Verständnis dafür bei allen Beteiligten bei Bund, Ländern und Kommunen zu gewährleisten.
Der Standardisierungsansatz der Innenverwaltung, der sich bisher im Wesentlichen auf Datenübermittlungen bezieht, soll auch auf die Registerstrukturen ausgedehnt werden. Dieser generellen Vorgabe kommt angesichts der beabsichtigten Ablösung der dezentralen Ausländerdateien eine besondere Bedeutung zu.
Die Arbeitsgruppe 2 - „Standards und Schnittstellen“ im Projekt „Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters“ hat gemeinsam mit Praktikerinnen und Praktikern aus Bund, Ländern und Kommunen einen Datensatz Ausländerwesen (DSAusländer) entwickelt, der als Informationsgrundlage dient und ein einheitliches Verständnis bei allen Beteiligten in Bund, Ländern und Kommunen sicherstellt. Der DSAusländer bietet perspektivisch eine Beschreibung sämtlicher Datenfelder zu einer Person in den Registern des Ausländerwesens, für deren Verarbeitung eine Rechtsgrundlage vorliegt.
In seiner initialen Version wird der DSAusländer ausschließlich das AZR und die hiermit unmittelbar verbundenen Rechtsvorschriften (AZRG, AZRG-DV, AVV) umfassen.
Der Betrieb des DSAusländer wird von der GS DSAusländer und der Arbeitsgruppe (AG) DSAusländer in Zusammenarbeit geleistet, so dass die kontinuierliche Aktualität, Fortschreibung und Bedarfsorientierung des DSAusländer unter Einbeziehung der Länder und der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) gewährleistet werden.
Der DSAusländer beschreibt die existierenden Datenfelder im Ausländerwesen semantisch und strukturell detailliert, um ein eindeutiges Verständnis bei deren Verwendung in allen Fachverfahren bei Bund, Ländern und Kommunen sowie eine verbesserte Datenqualität zu erzeugen.
Mit dem DSAusländer werden folgende Zwecke verfolgt:
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Für den Datensatz gelten verschiedene Vorgaben für die Erstellung.
Der Datensatz soll grundsätzlich alle Informationen zu einem Ausländer beschreiben, die in den Registern des Ausländerwesens gespeichert werden. Davon ausgenommen sind rein technische Felder (z. B. Referenz-ID) oder automatisch bei der Erfassung erzeugte Felder (z. B. die meldende Behörde oder das Datum der letzten Änderung).
Bitte beachten Sie folgende Erläuterungen zu den Inhalten des DS Ausländer:
Eine eindeutige Kennung jedes aufgeführten Datenfeldes
Felder, die dieselben drei Ziffern vor dem Punkt haben, gehören in einen gemeinsamen fachlichen Zusammenhang (Gruppe).
Felder, die zu einer Gruppe gehören, können nur innerhalb dieser Gruppe vorkommen.
Felder mit einer festgelegten Länge haben einen Eintrag in "Feldlänge" (z. B. "6" für sechs mögliche Zeichen).
Felder, die im Abschnitt Feldvorgaben beschrieben werden, können hier auch keinen Eintrag haben oder die allgemeinen Vorgaben weiter beschränken.
"Unbeschränkt" wird angegeben, wenn für die Länge des Feldes keine Beschränkung vorgegeben wird.
"Unbekannt" wird angegeben, wenn für das Feld noch keine Beschränkung vorgegeben wird; diese Einträge sollen im Rahmen der Weiterentwicklung des Datensatzes mit konkreten Werten gefüllt werden.
Die in "Feldlänge" festgelegte Feldlänge kann "fest" oder "variabel" sein. Zum Beispiel könnte die Länge eines Namensfeldes auf maximal 25 begrenzt sein aber der Name kann kürzer als 25 Zeichen sein, in dem Fall stünde in "Länge" 25 und in fest/variabel "variabel".
Felder, die im Abschnitt Feldvorgaben beschrieben werden, können hier auch keinen Eintrag haben oder die allgemeinen Vorgaben weiter beschränken.
Eine Vielzahl der beschriebenen Datenfelder beziehen sich auf die folgenden allgemeinen Feldvorgaben. Wo allgemeine Feldvorgaben genutzt werden, entfallen in der Regel die Angaben zu "Länge", "Fest/Variabel" oder ggf. auch Darstellungsform. Sollten hier bei einem Datenfeld dennoch Angaben gemacht wurden, dienen sie der weiteren Einschränkung.
Das Aktenzeichen einer inländischen Behörde oder anderen öffentlichen Stelle, welches dieser zur eindeutigen Identifizierung einer Akte oder eines Vorgangs dient. Es handelt sich hierbei um eine Zeichenfolge, welche auf String.latin 1.2 dinspec91379:datatypeC basiert. Ab dem 01.11.2023 ist die DIN-Norm DIN 91379 zu verwenden, welche die bisherige DIN SPEC ersetzt.
Der allgemeine Name repräsentiert die gemeinsamen Eigenschaften von Vor- und Familiennamen. Er erfüllt die Vorgaben des XInneres Datentyps AllgemeinerName, indem neben dem Textfeld, welches auf String.latin 1.2 dinspec91379:datatypeC basiert, für den Namen ebenso vermerkt werden können muss, ob ein Namensbestandteil zu Recht nicht vorhanden ist. Die Länge eines allgemeinen Namens ist unbeschränkt. Ab dem 01.11.2023 ist die DIN-Norm DIN 91379 zu verwenden, welche die bisherige DIN SPEC ersetzt.
Angaben zum Staat dienen der Erfassung von Informationen zu verschiedenen Staatsangaben (z. B. ausstellender Staat eines Dokuments, Geburtsland, Herkunftsland, Staatsangehörigkeit). Grundlage sind die von Destatis herausgegebenen Tabellen "Staatsangehörigkeit", die Staaten und Staatsangehörigkeiten für aktuelle und früher existierende Staaten sowie Ersatzwerte beinhaltet, und "Staatsgebiete", die auch unselbstständige Gebiete beinhaltet.
Bei Angaben zum Ausweisdokument gilt: Grundsätzlich wird die fachliche Angabe (Pass ausstellender Staat) durch die Codeliste zur „Staatsangehörigkeit“ repräsentiert. Nur in den Fällen, in denen ein separates Staatsgebiet eigene Pässe ausstellt (z. B. die Britischen Überseegebiete), ist bei den Angaben zum Ausweisdokument als zweites auch ein Wert aus der Codeliste „Staatsgebiet“ zu speichern. Dies ist genau dann der Fall, wenn der Eintrag in der Tabelle Staatsangehörigkeiten mit dem Hinweis „eigene Pässe“ versehen ist.
Bei Angaben zum Staat (Herkunftsland, Staat der Geburt, Staat des Sterbeorts) gilt: Bei der Speicherung von Daten zum Herkunftsland, Staat der Geburt, Staat des Sterbeorts kann die Angabe zum „Staatsgebiet“ den Eintrag präzisieren, wenn es Teilgebiete eines Staatsgebietes gibt, die einen abweichenden, eigenständigen Code verwenden (mehr als ein Eintrag in der Tabelle Staatsgebiete zu dieser Staatsangehörigkeit). Die präzisierende Angabe ist notwendig, wenn ein souveräner Staat Pässe eines anderen Staates verwendet (erkennbar am Hinweis „Staatsgebiet“ in der Tabelle Staatsgebiete - z. B. Cookinseln). Die Angabe kann zudem erfolgen, wenn ein separates Gebiet einem Gesamtstaat zuzurechnen ist (kein Hinweis „Staatsgebiet“ in der Tabelle Staatsgebiete - z. B. Grönland).
Bei Angaben zur Staatsangehörigkeit gilt: Diese wird mit dem einem Wert aus der Codeliste „Staatsangehörigkeit“ gespeichert, weitere Angaben zu einem „Staatsgebiet“ werden hier nicht benötigt.
Die AZR-Nummer (Ausländerzentralregisternummer) orientiert sich an dem XInneres Datentyp XI.AZRNummer. Bei ihr handelt es sich gemäß AZRG um das Geschäftszeichen der Registerbehörde. Die AZR-Nummer beginnt mit sechs Ziffern, die das Datum der Erstanlage des AZR-Datensatzes wie folgt darstellen: JJMMTT. Darauf folgt eine beliebige Folge von fünf weiteren Ziffern und einer sechsten Prüfziffer.
Das AZR-Behördenkennzeichen beinhaltet das Behördenkennzeichen nach dem Schlüsselverzeichnis des Registerportals des BVA. Das Behördenkennzeichen besteht immer aus sechs Ziffern.
Bool bildet einen Wahrheitswert ab. Mit diesem ist es möglich anzugeben, ob eine Aussage zutrifft oder nicht.
Code verweist darauf, dass für ein Feld eine Codeliste zu verwenden ist, welche die Möglichkeiten der Eingabe beschränkt. Die Länge eines Codefeldes ergibt sich aus den Vorgaben der jeweiligen Codeliste.
Im Umfeld der Innenverwaltung werden verschiedene Formen für Datumsangaben verwendet. Diese sind nachfolgend beschrieben.
Ein Tagesdatum ist ein vollständig bekanntes Datum. Es erfüllt die Vorgaben des XInneres Datentyps Tagesdatum.
Als Tagesdatum mit unbekannt wird entweder ein vollständig bekanntes Datum oder die Tatsache angegeben, dass das Datum unbekannt ist. Es erfüllt die Vorgaben des XInneres Datentyps TagesdatumMitUnbekannt.
Ein teilbekanntes Datum ist ein vollständig bekanntes Datum oder oder ein teilweise bekanntes Datum. Es erfüllt die Vorgaben des XInneres Datentyps TeilbekanntesDatum.
Angaben zu einer Zeitdauer in Jahren und Monaten. Die Angabe wird mit einer Ganzzahl an Jahren und/oder mit 0-11 Monaten angegeben (z. B. 1 Jahr und 6 Monate oder 1 Jahr und 0 Monate oder 6 Monate).
Eine Gruppe ist eine Zusammenfassung mehrerer Felder, welche nur innerhalb dieser Gruppe verwendet werden können.
Das Lichtbild erfüllt die Vorgaben des XInneres Datentyps XI.Lichtbild. Das Lichtbild muss daher im base64Binary-Format übertragen werden können.
Das Löschdatum ist das Datum, an dem der betreffende Eintrag abweichend von den Regelungen des § 36 AZRG in Verbindung mit § 18 AZRG-DV gelöscht werden soll.
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CR 2024-04: Beschreibung beim SIS-Ausschreibungshintergrund (Datenblatt Nr. 073.01 und 073.02) wurde angepasst.
CR 2024-06: Beschreibung Grundpersonalien (Datenblatt Nr. 004.01, 004.02 und 004.03) wurde angepasst.
CR 2024-07: Beschreibung bei der Anschrift (Datenblatt Nr. 006.08 und 006.09) wurde angepasst.
CR 2024-11: Neue Datenblätter für das Zustelldatum (Datenblatt Nr. 029.06 und 034.07).
CR 2024-12: Beschreibung des Ereignisdatums bei der Aufenthaltserlaubnis (Datenblatt Nr. 038.02) wurde angepasst.
CR 2024-14: Beschreibung beim Integrationskurs (Datenblatt Nr. 039.09) wurde angepasst.
Redaktionelles: Im Datenblatt 034.06 und 050.04 wurde ein Tippfehler in der Feldbezeichnung korrigiert.
Redaktionelles: Die eigentlich für die interne Arbeit der AG DSAusländer vorgesehenen Notizen zu einigen Datenblättern wurden entfernt.
CR 2024-02 Die Information zur Feldlänge bzw. ob diese flexibel oder fest ist wurde für folgende Datenblätter auf die Werte des AZR angepasst: 003, 004.01, 004.02, 004.03, 004.04, 004.05, 004.06, 005.02, 005.03, 006.01, 006.06, 006.08, 006.09, 007.03, 008, 009, 010.02, 010.04, 010.08, 010.10, 011.03, 012.01, 012.03, 015.01, 015.02, 015.03, 017.05 018, 031.09, 038.04, 039.04, 040.03, 041.04, 070.02, 071.01
CR 2024-01 Die mit den CR 2023-21 und CR-2023-22 eingeführten Datenblätter, wurden aus den einzelnen Sachverhalten wieder entfernt und stattdessen als Gruppe 073 und 074 eingeführt.
CR 2022-01 Hinweise zur Datenqualität des Familiennamens (Datenblatt Nr. 004.01) wurde angepasst
CR 2022-01 Hinweise zur Datenqualität des Familienstands (Datenblatt Nr. 016) wurde angepasst
CR 2022-02 Beschreibung und Hinweise zur Datenqualität der FingerabdruckID (Datenblatt Nr. 023.01) wurden angepasst
CR 2023-02 Beschreibung der E-Nummer (Datenblatt Nr. 023.02) wurde angepasst
CR 2023-03 Beschreibung der D-Nummer (Datenblatt Nr. 023.03) wurde angepasst
CR 2023-06 Neues Datenblatt Zielstaat (Datenblatt Nr. 026.05) wurde angelegt
CR 2023-07 Neues Datenblatt Aktenzeichen meldende Behörde (Datenblatt Nr. 029.05) wurde angelegt
CR 2023-08 Neues Datenblatt Aktenzeichen meldende Behörde (Datenblatt Nr. 038.06) wurde angelegt
CR 2023-09 Neues Datenblatt Zustelldatum (Datenblatt Nr. 042.11 wurde angelegt
CR 2023-10 Neues Datenblatt Dauer (Datenblatt Nr. 050.09) wurde angelegt
CR 2023-11 Beschreibung des Familienverbands (Datenblatt Nr. 005) wurde angepasst
CR-2023-12 Staatsangehörigkeiten des Ehegatten oder des Lebenspartners (Datenblatt Nr. 021): Die Kardinalität der Staatsangehörigkeit wurde angepasst.
CR-2023-13 DINSPEC: ab 01.11.2023 ersetzt die DIN-Norm 91379 die bisher verwendetet DIN-SPEC 91379. Hierzu wurden Anpassungen in den Feldvorgaben, sowie in den Beschreibungen der Datenblätter 004.01, 004.02, 004.03, 004.08 und 004.09 vorgenommen.
CR-2023-14 Neue Datenblätter Schengen-Identifikationsnummer (Schengen-ID) (Datenblatt Nr. 028.08, 034.07, 042.12, 043.12, 044.10, 050.11) wurden angelegt
CR-2023-15 Neue Datenblätter Strafvorschrift (Freitext) (Datenblatt Nr. 028.09, 034.08, 042.13, 043.13, 044.11, 050.12) wurden angelegt
CR-2023-16 Neue Datenblätter Rechtliche Bezeichnung der Tat (Datenblatt Nr. 028.10, 034.09, 042.14, 043.14, 044.12, 050.13) wurden angelegt
CR-2023-17 Neues Datenblatt Löschdatum (Datenblatt Nr. 023.04) wurde angelegt
CR-2023-18 Neues Datenblatt Zustellungsdatum (Datenblatt Nr. 028.07) wurde angelegt
CR-2023-19 Neues Datenblatt Zustellungsdatum (Datenblatt Nr. 050.10) wurde angelegt
CR-2023-20 Neue Datenblätter Zustellungsdatum (Datenblatt Nr. 044.08) und Unanfechtbarkeitsdatum (Datenblatt Nr. 044.09) wurden angelegt
CR-2023-21 Neue Datenblätter Höhe der Strafe (Datenblatt Nr. 028.12, 028.13, 028.14, 028.15, 028.16, 028.17, 034.11, 034.12, 034.13, 034.14, 034.15, 034.16, 042.16, 042.17, 042.18, 042.19, 042.20, 042.21, 043.16, 043.17, 043.18, 043.19, 043.20, 043.21, 044.14, 044.15, 044.16, 044.17, 044.18, 044.19, 050.15, 050.16, 050.17, 050.18, 050.19, 050.20) wurden angelegt
CR-2023-22 Neue Datenblätter Art der Strafe, die der Ausschreibung zugrunde liegt (Datenblatt Nr. 028.11, 034.10, 042.15, 043.15, 044.13, 050.14) wurden angelegt
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DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
7.9.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Aktenführende Behörde | |||||||
Feldlänge | 6 | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Behördenkennzeichen |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Die aktenführende Behörde im Sinne des AZR ist diejenige Behörde, die systematische Aufzeichnungen von Akten, Verfahren oder sonstigen Geschäftsvorfällen führt, welche in deren Zuständigkeit liegen. Der Feldinhalt wird ermittelt aus der Behörde, die den letzten aufhältigen Meldestatus der ausländischen Person eingetragen hat. |
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Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Der letzte aufhältige Eintrag im Meldestatus definiert die Aktenführung einer Ausländerbehörde oder des BAMF. Eine Polizeibehörde wird nicht aktenführend, auch wenn sie die letzte aufhältige Eintragung im Meldestatus vorgenommen hat. Die aktenführende Behörde wird in der AZRG-DV als aktenführende Ausländerbehörde bezeichnet. |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
AufenthG: § 71 |
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Darstellungsform | |||||||
[0-9]{6} |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
29.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Geschäftszeichen der Registerbehörde | |||||||
Feldlänge | 12 | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | AZR-Nummer |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Geschäftszeichen der Registerbehörde entspricht der AZR-Nummer. |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.8.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
BVA-Verfahrensnummer (Beteiligungsanfrage) | |||||||
Feldlänge | 18 | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..n | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Geschäftszeichen des Bundesverwaltungsamtes für Meldungen zu einer laufenden Beteiligungsanfrage oder einem Nachberichtsfall (BVA-Verfahrensnummer). |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
AZRG: § 38 |
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Darstellungsform | |||||||
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.8.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Telefonnummern | |||||||
Feldlänge | 30 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..5 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Hier wird die Telefonnummer dokumentiert, unter der die Person erreichbar ist. |
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Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Die Rufnummer ist mit einer Vorwahl anzugeben (inkl. Ländervorwahl, z. B. +49). |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8 |
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Darstellungsform | |||||||
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.8.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
E-Mail Adressen | |||||||
Feldlänge | 254 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..5 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Die E-Mail-Adresse, unter der die Person erreichbar ist. |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8 |
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Darstellungsform | |||||||
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.2.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Familienstand | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Der Familienstand gehört zu den Personenstandsdaten einer Person und gibt an, ob diese z. B. ledig oder verheiratet ist oder eine entsprechende Rechtsstellung bezüglich einer Lebenspartnerschaft besteht. |
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Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Für die Erfassung des Familienstands ist zunächst die Eintragung im Pass maßgeblich. Die möglichen Quellen sind in folgender Reihenfolge zu nutzen: Behördlich geprüfter Pass, ungeprüfter Pass, deutsches Personenstandsdokument, vorliegende ausländische Personenstandsurkunde (z. B. Heiratsurkunde), die eigene Angabe einer ausländischen Person. Lebenspartner ist eine Person i. S. d. § 1 Lebenspartnerschaftsgesetzes. |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 16 LPartG: § 3 |
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Darstellungsform | |||||||
urn:de:xauslaender:codelist:familienstand |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.8.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Letzter Wohnort im Herkunftsland | |||||||
Feldlänge | 40 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Es handelt sich um den letzten Wohnort im Herkunftsland. |
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Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Liegen keine Dokumente oder Nachweise vor, kann die Information auch auf Angabe der ausländischen Person beruhen. |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 16 |
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Darstellungsform | |||||||
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
5.5.2021 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Staat Herkunftsland | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Herkunftsland ist das Land, in dem eine Person vor ihrer Einreise ins Bundesgebiet ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Es handelt sich um das Land, in dem sich eine Person nicht nur vorübergehend aufgehalten hat und wo der Lebensmittelpunkt, insbesondere in familiärer und beruflicher Hinsicht, lag. |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 16 |
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Darstellungsform | |||||||
urn:de:bund:destatis:bevoelkerungsstatistik:schluessel:staatsgebiete |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.2.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Staatsangehörigkeiten des Ehegatten oder des Lebenspartners | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..4 | Vorgaben | Angaben zum Staat | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Es handelt sich um die Staatsangehörigkeit des Ehegatten oder des Lebenspartners. |
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Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Allgemeine Hinweise zur Feststellung der Staatsangehörigkeit siehe Datenblatt Nr. 016. |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 16 |
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Darstellungsform | |||||||
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
22.12.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Art der Rechtsstellung | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Die Rechtsstellung als Flüchtling im Ausland anerkannte Person oder heimatlose ausländische Person gewährt der ausländischen Person besonderen Schutz vor einer Ausweisung und Abschiebung. |
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Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Bei der Rechtsstellung "als Flüchtling im Ausland anerkannt" ist im AZR nur die Person zu erfassen, der die Flüchtlingseigenschaft i. S. d. Genfer Flüchtlingskonvention durch einen anderen Vertragsstaat der GFK zuerkannt worden ist (vgl. § 3 Abs. 1 Nr. 6 AZRG i. V. m. Tabelle 7 Anlage zur AZRG-DV). Der Eintrag "als Flüchtling im Ausland anerkannt" sollte bei Kenntniserlangung für jeden im AZR zu erfassendem Ausländer, der diesen Status besitzt, erfolgen, unabhängig von seiner eigentlichen aufenthaltsrechtlichen Stellung. |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
HAuslG: § 1 |
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Darstellungsform | |||||||
urn:de:xauslaender:codelist:azr:rechtsstellung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
30.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Identifikationsnummer | |||||||
Feldlänge | unbekannt | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Die Identifikationsnummer laut IDNrG. |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
IDNrG: § 1, § 4 Abs. 2 Nr. 1 |
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Darstellungsform | |||||||
Inhaltsverzeichnis
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Blatt | ||||||
Gruppenname | Häufigkeit | 1 | |||||
Grundpersonalien | |||||||
Beschreibung der Gruppe | |||||||
Die Grundpersonalien fassen eine Reihe persönlicher Angaben der betroffenen Person zusammen. |
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Beinhaltet | |||||||
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DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.12.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Familienname | |||||||
Feldlänge | 90 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Allgemeiner Name |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Der Familienname bezeichnet den vollständigen aktuellen Familiennamen. |
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Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Für die Schreibweise des Namens von Ausländern ist die Eintragung im Pass maßgebend. Ein Familienname kann der Geburtsname, der gemeinsam bestimmte Ehename oder Lebenspartnerschaftsname i. S. d. § 3 des Lebenspartnerschaftsgesetzes, der Ehename oder der Lebenspartnerschaftsname zusammen mit dem hinzugefügten Begleitnamen sein. Lebenspartner ist eine Person i. S. d. § 1 Lebenspartnerschaftsgesetzes. Lässt sich bei dem Namen einer ausländischen Person aus der Eintragung in ihrem Pass oder sonstigen Ausweispapieren eine Aufteilung in Familien- und Vornamen nicht feststellen (sog. Blockname. Kann sowohl unter "Full name", "Given name" oder "Surname" im Pass stehen), so wird der gesamte Name mit der in der Eintragung im Pass oder in sonstigen Ausweispapieren enthaltenen Reihenfolge der Wörter im Feld "Familienname" erfasst (Blockname) (vgl. Ziffer 3.3.1 AVV-AZRG). Bei Vorliegen eines Blocknamens wird das leerbleibende „Vorname“-Feld als „nicht vorhanden“ gekennzeichnet (z. B. durch ein boolean-Feld). Altfälle können noch nach anderen Regeln erfasst worden sein. Die Art und Weise der Eintragung von Namen (Familien-, Geburts- und Vornamen) im AZR ist in der AVV-AZRG geregelt. Hiernach ist, soweit möglich, die Schreibweise zu übernehmen, die sich aus den Ausweispapieren oder aus den sonstigen amtlichen Unterlagen sowie aus amtlichen Übersetzungen ergibt. Die möglichen Quellen sind in folgender Reihenfolge zu nutzen: Behördlich geprüfter Pass, ungeprüfter Pass, deutsches Personenstandsdokument, vorliegende ausländische Personenstandsurkunde (z. B. Geburtsurkunde), die (ggf. transkribierte) eigene Angabe der ausländischen Person. Eine Eintragung erfolgt in lateinischen Zeichen. Sonderzeichen sind im Umfang des von DIN 91379 zur Verfügung gestellten Zeichensatz zu berücksichtigen. Hierbei sind nach dem Übereinkommen über die Angabe von Familiennamen und Vornamen in den Personenstandsbüchern die Normen der Internationalen Normenorganisation (ISO) anzuwenden (vgl. 4.1.1.2 PassVwV). Geburtsurkunden, welche nicht mit lateinischen Zeichen ausgefertigt wurden, sind nach den Vorgaben der in "Literaturhinweise und Weblinks" aufgeführten ISO Normen in DIN 91379 zu transliterieren. Sonderregelungen sind jedoch bei lokal verwendeten Transliterationstabellen möglich. |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
LPartG: § 3 |
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Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
004 - Grundpersonalien |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.12.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Geburtsname | |||||||
Feldlänge | 90 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Allgemeiner Name |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Der Geburtsname ist der als Familienname einer Person in die Geburtsurkunde eingetragene Name. Der Geburtsname einer Person kann sich durch familienrechtliche Vorgänge ändern (z. B. Adoption, Namenserteilungen und -erklärungen). Nicht anzugeben sind frühere Familiennamen, welche in Datenblatt Nr. 014.01 angegeben werden. |
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Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Es ist der Geburtsname mit Namensbestandteilen in der Reihenfolge des Geburtseintrags in der Geburtsurkunde anzugeben. Er wird nur erfasst, wenn ein abweichender Familienname vorliegt. Lässt sich bei dem Namen einer ausländischen Person aus der Eintragung in ihrem Pass oder sonstigen Ausweispapieren eine Aufteilung in Familien- und Vornamen nicht feststellen (sog. Blockname. Kann sowohl unter "Full name", "Given name" oder "Surname" im Pass stehen), so wird der gesamte Name mit der in der Eintragung im Pass oder in sonstigen Ausweispapieren enthaltenen Reihenfolge der Wörter im Feld "Familienname" erfasst (Blockname) (vgl. Ziffer 3.3.1 AVV-AZRG) Bei Vorliegen eines Blocknamens wird das leerbleibende „Vorname“-Feld als „nicht vorhanden“ gekennzeichnet (z. B. durch ein boolean-Feld). Altfälle können noch nach anderen Regeln erfasst worden sein. Die Art und Weise der Eintragung von Namen (Familien-, Geburts- und Vornamen) im AZR ist in der AVV-AZRG geregelt. Hiernach ist, soweit möglich, die Schreibweise zu übernehmen, die sich aus den Ausweispapieren oder aus den sonstigen amtlichen Unterlagen sowie aus amtlichen Übersetzungen ergibt. Die möglichen Quellen sind in folgender Reihenfolge zu nutzen: Behördlich geprüfter Pass, ungeprüfter Pass, deutsches Personenstandsdokument, vorliegende ausländische Personenstandsurkunde (z. B. Geburtsurkunde), die (ggf. transkribierte) eigene Angabe der ausländischen Person. Eine Eintragung erfolgt in lateinischen Zeichen. Sonderzeichen sind im Umfang des von DIN 91379 zur Verfügung gestellten Zeichensatz zu berücksichtigen. Hierbei sind nach dem Übereinkommen über die Angabe von Familiennamen und Vornamen in den Personenstandsbüchern die Normen der Internationalen Normenorganisation (ISO) anzuwenden (vgl. 4.1.1.2 PassVwV). Geburtsurkunden, welche nicht mit lateinischen Zeichen ausgefertigt wurden, sind nach den Vorgaben der in "Literaturhinweise und Weblinks" aufgeführten ISO Normen in DIN 91379 zu transliterieren. Sonderregelungen sind jedoch bei lokal verwendeten Transliterationstabellen möglich." |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
004 - Grundpersonalien |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.12.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Vorname | |||||||
Feldlänge | 60 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Allgemeiner Name |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Der Vorname ist der individuelle persönliche Name einer Person. Eine Person kann mehrere Vornamen besitzen. Alle Vornamen einer Person sind aufzuführen. |
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Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Für die Schreibweise des Vornamens von ausländischen Personen ist die Eintragung im Pass maßgeblich. Lässt sich bei dem Namen einer ausländischen Person aus der Eintragung in ihrem Pass oder sonstigen Ausweispapieren eine Aufteilung in Familien- und Vornamen nicht feststellen (sog. Blockname. Kann sowohl unter "Full name", "Given name" oder "Surname" im Pass stehen), so wird der gesamte Name mit der in der Eintragung im Pass oder in sonstigen Ausweispapieren enthaltenen Reihenfolge der Wörter im Feld "Familienname" erfasst (Blockname) (vgl. Ziffer 3.3.1 AVV-AZRG) Bei Vorliegen eines Blocknamens wird das leerbleibende „Vorname“-Feld als „nicht vorhanden“ gekennzeichnet (z. B. durch ein boolean-Feld). Altfälle können noch nach anderen Regeln erfasst worden sein. Die Art und Weise der Eintragung von Namen (Familien-, Geburts- und Vornamen) im AZR ist in der AVV-AZRG geregelt. Hiernach ist, soweit möglich, die Schreibweise zu übernehmen, die sich aus den Ausweispapieren oder aus den sonstigen amtlichen Unterlagen sowie aus amtlichen Übersetzungen ergibt. Die möglichen Quellen sind in folgender Reihenfolge zu nutzen: Behördlich geprüfter Pass, ungeprüfter Pass, deutsches Personenstandsdokument, vorliegende ausländische Personenstandsurkunde (z. B. Geburtsurkunde), die (ggf. transkribierte) eigene Angabe der ausländischen Person. Eine Eintragung erfolgt in lateinischen Zeichen. Sonderzeichen sind im Umfang des von DIN 91379 zur Verfügung gestellten Zeichensatz zu berücksichtigen. Hierbei sind nach dem Übereinkommen über die Angabe von Familiennamen und Vornamen in den Personenstandsbüchern die Normen der Internationalen Normenorganisation (ISO) anzuwenden (vgl. 4.1.1.2 PassVwV). Geburtsurkunden, welche nicht mit lateinischen Zeichen ausgefertigt wurden, sind nach den Vorgaben der in "Literaturhinweise und Weblinks" aufgeführten ISO Normen in DIN 91379 zu transliterieren. Sonderregelungen sind jedoch bei lokal verwendeten Transliterationstabellen möglich." |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
004 - Grundpersonalien |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.8.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Familienname nach deutschem Recht | |||||||
Feldlänge | 90 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Allgemeiner Name |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Führt die ausländische Person nach deutschem Recht einen anderen als den im ausländischen Pass angegebenen Familiennamen und kann eine Änderung des Passes aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht vorgenommen werden, so wird im Familiennamen nach deutschem Recht dieser angegeben. |
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Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Unter dem Begriff "Schreibweise des Namens nach deutschem Recht" (entspricht der Namensführung nach deutschem Recht) werden die Vor-, Familien- und Geburtsnamen erfasst, die nach deutschem Recht neben den Namen nach dem Recht des Herkunftslandes geführt werden. Als Gründe für Abweichungen kommen vor allem unterschiedliche familien- oder personenstandsrechtliche Beurteilungen eines Sachverhalts in den verschiedenen Rechtsordnungen in Betracht. Das ist z. B. der Fall, wenn eine Ehe nach deutschem Recht geschlossen und der Name der Ehefrau angenommen wurde, was nach dem Recht des Herkunftsstaates nicht zulässig ist. |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
004 - Grundpersonalien |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.8.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Vorname nach deutschem Recht | |||||||
Feldlänge | 60 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Allgemeiner Name |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Führt die ausländische Person nach deutschem Recht einen anderen als den im ausländischen Pass angegebenen Vornamen und kann eine Änderung des Passes aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht vorgenommen werden, so wird im Vornamen nach deutschem Recht dieser angegeben. |
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Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Unter dem Begriff "Schreibweise des Namens nach deutschem Recht" (entspricht der Namensführung nach deutschem Recht) werden die Vor-, Familien- und Geburtsnamen erfasst, die nach deutschem Recht neben den Namen nach dem Recht des Herkunftslandes geführt werden. Als Gründe für Abweichungen kommen vor allem unterschiedliche familien- oder personenstandsrechtliche Beurteilungen eines Sachverhalts in den verschiedenen Rechtsordnungen in Betracht. |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
004 - Grundpersonalien |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.8.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Geburtsname nach deutschem Recht | |||||||
Feldlänge | 90 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Allgemeiner Name |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Führt die ausländische Person nach deutschem Recht einen anderen als den im ausländischen Pass angegebenen Geburtsnamen und kann eine Änderung des Passes aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht vorgenommen werden, so wird im Geburtsnamen nach deutschem Recht dieser angegeben. |
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Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Unter dem Begriff "Schreibweise des Namens nach deutschem Recht" (entspricht der Namensführung nach deutschem Recht) werden die Vor-, Familien- und Geburtsnamen erfasst, die nach deutschem Recht neben den Namen nach dem Recht des Herkunftslandes geführt werden. Als Gründe für Abweichungen kommen vor allem unterschiedliche familien- oder personenstandsrechtliche Beurteilungen eines Sachverhalts in den verschiedenen Rechtsordnungen in Betracht. |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
004 - Grundpersonalien |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
13.1.2023 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Geburtsdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Teilbekanntes Datum mit unbekannt | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Geburtsdatum ist das Datum, an dem die ausländische Person geboren worden ist. Es muss ein vollständiges, teilbekanntes und unbekanntes Datum abgebildet werden können. |
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Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Fehlende oder unvollständige Geburtsdaten sind wie folgt anzugeben: Fehlende Tages-, Monats- oder Jahresangaben sind jeweils durch Nullen anzugeben. Bei fehlender Monatsangabe wird auch die Tagesangabe durch Nullen angegeben, bei unbekanntem Jahr entsprechend die Tages- und Monatsangabe; z. B. vollständig bekannt: 13.07.2018 Tag unbekannt: 00.07.2018 Monat unbekannt: 00.00.2018 Jahr unbekannt: 00.00.0000 (= unbekannt) Für die Erfassung des Geburtsdatums ist zunächst die Eintragung im Pass maßgeblich. Die möglichen Quellen sind in folgender Reihenfolge zu nutzen: Behördlich geprüfter Pass, ungeprüfter Pass, deutsches Personenstandsdokument, vorliegende ausländische Personenstandsurkunde (z. B. Geburtsurkunde), die (ggf. transkribierte) eigene Angabe der ausländischen Person. |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
004 - Grundpersonalien |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.2.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Geburtsort | |||||||
Feldlänge | 40 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Der Geburtsort ist der Ort innerhalb einer Gemeinde oder vergleichbar bezeichnetem Gebiet, an dem die ausländische Person geboren wurde. |
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Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Ist der Geburtsort nicht zu ermitteln, ist kein Eintrag vorzunehmen (wenn weder Originaldokumente vorgelegt werden, noch die ausländische Person Angaben macht.) Für die Erfassung des Geburtsorts ist zunächst die Eintragung im Pass maßgeblich. Die möglichen Quellen sind in folgender Reihenfolge zu nutzen: Behördlich geprüfter Pass, ungeprüfter Pass, deutsches Personenstandsdokument, vorliegende ausländische Personenstandsurkunde (z. B. Geburtsurkunde), die (ggf. transkribierte) eigene Angabe der ausländischen Person. Eine Eintragung erfolgt in lateinischen Zeichen. Sonderzeichen sind im Umfang des von DIN 91379 zur Verfügung gestellten Zeichensatz zu berücksichtigen. Bei der Bezeichnung von Orten im Ausland ist die dort geltende Bezeichnung zum Zeitpunkt der Geburt zu verwenden. Gibt es für einen solchen Ort außer der fremden auch eine allgemein übliche deutsche Bezeichnung, so ist diese zu wählen. Als "allgemein üblich" ist eine Ortsbezeichnung grundsätzlich dann anzusehen, wenn sie im gegenwärtigen Sprachgebrauch der Bevölkerung anerkannt ist oder in einer Vielzahl von lieferbaren Büchern bzw. sonstigen Publikationen Verwendung findet. Die fremde Bezeichnung kann auf Verlangen oder wenn dies zur Klarstellung notwendig ist in Klammern hinzugefügt werden. Deutsche Bezeichnungen für ausländische Orte, die ausschließlich im Zeitraum von 1933 bis 1945 eingeführt wurden, sind nicht eintragungsfähig und stellen keine allgemein übliche deutsche Bezeichnung dieser Orte dar (vgl. PassVwV 4.1.5.1). |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
004 - Grundpersonalien |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.2.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Geburtsbezirk | |||||||
Feldlänge | 40 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Der Geburtsbezirk bezeichnet das Gebiet, in dem sich der Geburtsort befindet. |
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Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Durch die Angabe wird der Herkunftsort genauer bezeichnet (z. B. im Zusammenhang mit der Klärung der Identität bei der Passbeschaffung). Ist der Geburtsbezirk nicht zu ermitteln, ist kein Eintrag vorzunehmen. Eine Eintragung erfolgt in lateinischen Zeichen. Sonderzeichen sind im Umfang des von DIN 91379 zur Verfügung gestellten Zeichensatz zu berücksichtigen. Bei der Bezeichnung von Orten im Ausland ist die dort geltende Bezeichnung zum Zeitpunkt der Geburt zu verwenden. Gibt es für einen solchen Ort außer der fremden auch eine allgemein übliche deutsche Bezeichnung, so ist diese zu wählen. Als "allgemein üblich" ist eine Ortsbezeichnung grundsätzlich dann anzusehen, wenn sie im gegenwärtigen Sprachgebrauch der Bevölkerung anerkannt ist oder in einer Vielzahl von lieferbaren Büchern bzw. sonstigen Publikationen Verwendung findet. Die fremde Bezeichnung kann auf Verlangen oder wenn dies zur Klarstellung notwendig ist in Klammern hinzugefügt werden. Deutsche Bezeichnungen für ausländische Orte, die ausschließlich im Zeitraum von 1933 bis 1945 eingeführt wurden, sind nicht eintragungsfähig und stellen keine allgemein übliche deutsche Bezeichnung dieser Orte dar (vgl. PassVwV 4.1.5.1). |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
004 - Grundpersonalien |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
13.1.2023 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Geburtsland | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Angaben zum Staat | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Dieses Element bezeichnet den Staat, in dem der Betroffene geboren ist. |
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Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Bei nicht mehr existenten Staaten ist der Nachfolgestaat des Gebietes des Geburtsorts anzugeben. |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
004 - Grundpersonalien |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
13.1.2023 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Geschlecht | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Geschlecht einer Person. |
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Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Für die Erfassung des Geschlechts (weiblich, männlich, keine Angabe, divers) ist zunächst die Eintragung im Pass maßgeblich. Die möglichen Quellen sind in folgender Reihenfolge zu nutzen: Behördlich geprüfter Pass, ungeprüfter Pass, deutsches Personenstandsdokument, vorliegende ausländische Personenstandsurkunde (z. B. Geburtsurkunde), die eigene Angabe der ausländischen Person. Zum Speichersachverhalt "Geschlecht" ist die Ausprägung "divers" nur bei einem gleichartigen Vermerk in einem amtlichen Dokument bzw. bei Fehlen amtlicher Dokumente nur bei Vorlage eines entsprechenden medizinischen Gutachtens zu nutzen (vgl. § 45b Abs. 1 und 3 PStG). Eine Vorbefassung und Entscheidung durch das Personenstandswesen / das Standesamt ist somit in jedem Fall notwendig. Reine Eigenangaben ohne amtlichen Nachweis genügen diesen Anforderungen somit nicht und sind weiterhin mit der Ausprägung "unbekannt" im AZR zu erfassen. |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
urn:xoev-de:xinneres:codeliste:geschlecht | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
004 - Grundpersonalien |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
9.11.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Doktorgrad | |||||||
Feldlänge | 25 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Der oder die Doktorgrade einer Person, wie sie in Nr. 4.1.3 der VwV zum PassG definiert sind. |
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Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Es sind nur diejenigen Doktorgrade anzugeben, die nach Nr. 4.1.3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (PassG) – PassVwV – in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 2009 (GMBl 2009, S. 1686) in Pässe eingetragen werden dürfen. Zulässig sind: "DR." "Dr.", DR.HC.", "Dr.hc.", "DR.EH.", "Dr.eh.". Sind mehrere Doktorgrade anzugeben, so sind sie durch ein Leerzeichen zu trennen |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
004 - Grundpersonalien |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
13.1.2023 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Staatsangehörigkeit | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 1..4 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Die Staatsangehörigkeit ist die rechtliche Zugehörigkeit einer Person zu einem Staat. |
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Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Die möglichen Quellen sind in folgender Reihenfolge zu nutzen: Behördlich geprüfter Pass, ungeprüfter Pass, deutsches Personenstandsdokument, vorliegende ausländische Personenstandsurkunde (z. B. Geburtsurkunde), die (ggf. transkribierte) eigene Angabe der ausländischen Person. Bei mehreren vorhandenen Staatsangehörigkeiten einer Person ist (sind) zuerst die evtl. vorhandene(n) Unionsbürgerschaft(en) zu hinterlegen. Die Anwendung des Schlüssels 997 (Staatenlos) setzt voraus, dass die Staatenlosigkeit einer ausländischen Person nachgewiesen ist. Der Schlüssel 998 (Ungeklärte Staatsangehörigkeit) wird im Vergleich dazu eingegeben, wenn die konkrete Staatsangehörigkeit bzw. Staatenlosigkeit einer ausländischen Person nicht bestimmt werden kann oder mehrere Staaten in Betracht kommen. Personen palästinensischer Volkszugehörigkeit werden als staatenlos angesehen, soweit sie nicht eine andere Staatsangehörigkeit erworben haben (BVerwGE 92, 116, iuris Rn 15). Ob ein Erwerb stattgefunden hat, ist durch die aktenführende ABH im Einzelfall zu prüfen. Unter dem Staatenschlüssel 459 "Personen aus den Palästinensischen Gebieten (nicht als Staat anerkannt)" sind alle Personen zu verstehen, für die die Staatenlosigkeit gemäß dem Staatenlosenübereinkommen festgestellt wurde und die Dokumente (insbesondere Pässe bzw. Passersatz-papiere) vorlegen können, die von der Palästinensischen Behörde ausgestellt wurden, soweit die (Serien- bzw.) Identitätsnummer mit den Ziffern 4, 8 oder 9 beginnt. Diese Nummern werden ausschließlich für palästinensische Volkszugehörige verwendet, die aus den Palästinensischen Gebieten stammen. Hiervon sind die palästinensischen Volkszugehörigen zu unterscheiden, die nicht aus den Palästinensischen Gebieten stammen. Auch diese verfügen teilweise über Dokumente der Palästinensischen Behörde, deren (Serien- bzw.) Identitätsnummer mit der Ziffer 0 beginnt. Diese Personen werden unter dem Schlüssel 997 (Staatenlos) oder 998 (Ungeklärt) geführt, sofern nicht eine eindeutige Staatsangehörigkeit festgestellt werden konnte. Der Schlüssel 998 ist auch für palästinensische Volkszugehörige zu verwenden, die aus den Palästinensischen Gebieten stammen, die Staatenlosigkeit aber nicht festgestellt werden kann, bzw. deren Prüfung noch andauert. |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
urn:de:bund:destatis:bevoelkerungsstatistik:schluessel:staatsangehoerigkeit | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
004 - Grundpersonalien |
Inhaltsverzeichnis
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Blatt | ||||||
Gruppenname | Häufigkeit | 0..n | |||||
Familienverband | |||||||
Beschreibung der Gruppe | |||||||
Der Familienverband beschreibt die Beziehung zu begleitenden minderjährigen Kindern und Jugendlichen, Elternteilen, Ehegatten und Lebenspartnern. |
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Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Die Speicherung eines Familienverbandes erfolgt nur bei gemeinsamer Einreise von familiär verbundenen ausländischen Personen, die unerlaubt eingereist sind, unerlaubt aufhältig sind, ein Asylgesuch geäußert oder einen Asylantrag gestellt haben und nur für die Dauer des Asylverfahrens. Der Zweck der Speicherung des Familienverbands ist es, die gemeinsam eingereisten Familienangehörigen zusammen unterzubringen. Die Familienbeziehungen sind bei allen Mitgliedern des Familienverbandes (begleitenden minderjährigen Kindern und Jugendlichen, Elternteilen, Ehegatten und Lebenspartnern) zu speichern. |
|||||||
Beinhaltet | |||||||
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.2.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Familienmitglied | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Familienmitglieder können nur sein: Kinder, Eltern, Ehegatten oder Lebenspartner. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Die Beziehung kann sein: Kind, Elternteil, Ehegatte oder Lebenspartner. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 16 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
urn:de:xauslaender:codelist:azr:familienbeziehung | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
005 - Familienverband |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.8.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Vorname Familienmitglied | |||||||
Feldlänge | 60 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Der Vorname eines Familienmitglieds. |
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Hinweise zur Datenqualität | |||||||
siehe auch Datenblatt Nr. 004.03 |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 16 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
005 - Familienverband |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.8.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Familienname Familienmitglied | |||||||
Feldlänge | 90 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Der Familienname eines Familienmitglieds. |
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Hinweise zur Datenqualität | |||||||
siehe auch Datenblatt Nr. 004.01 |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
005 - Familienverband |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
5.5.2021 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
AZR-Nummer | |||||||
Feldlänge | 12 | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | AZR-Nummer |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Die AZR-Nummer eines Familienmitglieds. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 16 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
005 - Familienverband |
Inhaltsverzeichnis
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Blatt | ||||||
Gruppenname | Häufigkeit | 0..n | |||||
Anschrift im Bundesgebiet | |||||||
Beschreibung der Gruppe | |||||||
Die Anschrift in Deutschland, an der die Person gemeldet ist oder war (frühere Anschriften). |
|||||||
Beinhaltet | |||||||
|
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.8.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Anschrift - Gemeindeschlüssel | |||||||
Feldlänge | 8 | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Code |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Es ist der vom Statistischen Bundesamt herausgegebene bundeseinheitliche Gemeindeschlüssel der Gemeinde anzugeben, in der die Wohnung liegt. In Abhängigkeit von Datenblatt Nr. 006.12 ist dies entweder die aktuelle oder zuletzt bekannte Anschrift in Deutschland. |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
urn:de:bund:destatis:bevoelkerungsstatistik:schluessel:ags | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
006 - Anschrift im Bundesgebiet |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
13.1.2023 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Anschrift - Hausnummer | |||||||
Feldlänge | 4 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Es sind nur die Ziffern einer Hausnummer anzugeben. In Abhängigkeit von Datenblatt Nr. 006.12 ist dies entweder die aktuelle oder zuletzt bekannte Anschrift in Deutschland. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
[0-9]* | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
006 - Anschrift im Bundesgebiet |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
13.1.2023 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Anschrift - Hausnummer Buchstabe Zusatzziffer | |||||||
Feldlänge | 4 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Es sind die Buchstaben oder die Zusatzziffern zur Hausnummer gemäß der amtlichen Festlegung der Gemeinde zur Hausnummer anzugeben. Beispiel: 124 a, 124 A, 109.5, 135.44, 116/1 In Abhängigkeit von Datenblatt Nr. 006.12 ist dies entweder die aktuelle oder zuletzt bekannte Anschrift in Deutschland. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
[\p{L}0-9./ ] | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
006 - Anschrift im Bundesgebiet |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
13.1.2023 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Anschrift - Postleitzahl | |||||||
Feldlänge | 5 | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Es ist die Postleitzahl anzugeben. Beispiel: 13353, 74569, ... In Abhängigkeit von Datenblatt Nr. 006.12 ist dies entweder die aktuelle oder zuletzt bekannte Anschrift in Deutschland. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
[0-9]* | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
006 - Anschrift im Bundesgebiet |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
13.1.2023 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Anschrift - Stockwerks- bzw. Wohnungsnummer | |||||||
Feldlänge | 4 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Es können Stockwerks- oder Wohnungsnummern angegeben werden, soweit sie für die Adressierung erforderlich sind. Beispiele: 7OG, 13OG, P für Parterre, HP für Hochparterre, St für Souterrain oder (Wohnung) 115. In Abhängigkeit von Datenblatt Nr. 006.12 ist dies entweder die aktuelle oder zuletzt bekannte Anschrift in Deutschland. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
[\p{L}0-9./ ]* | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
006 - Anschrift im Bundesgebiet |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.8.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Anschrift - Straße | |||||||
Feldlänge | 50 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Es ist die Bezeichnung der Straße anzugeben. Die Feldlänge ist auf 55 Zeichen beschränkt. Bei Überschreitung einer Länge von 25 Zeichen darf sinnvoll abgekürzt werden. Ist keine Straßenbezeichnung – wohl aber eine Hausnummer – vorhanden, so ist die Zeichenkette „Hausnummer“ anzugeben. Sind weder Straßenbezeichnung noch Hausnummer vorhanden, so ist die Zeichenkette „ohne Hausnummer“ anzugeben. In Abhängigkeit von Datenblatt Nr. 006.12 ist dies entweder die aktuelle oder zuletzt bekannte Anschrift in Deutschland. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
006 - Anschrift im Bundesgebiet |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
13.1.2023 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Anschrift - Teilnummer der Hausnummer | |||||||
Feldlänge | 5 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Es sind Teilnummern zur Hausnummer anzugeben. Beispiel: 16 1/7 In Abhängigkeit von Datenblatt Nr. 006.12 ist dies entweder die aktuelle oder zuletzt bekannte Anschrift in Deutschland. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
006 - Anschrift im Bundesgebiet |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.12.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Anschrift - Wohnort | |||||||
Feldlänge | 50 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
In Abhängigkeit von Datenblatt Nr. 006.12 ist dies entweder die aktuelle oder zuletzt bekannte Anschrift in Deutschland. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Es ist die postalische Wohnortsbezeichnung anzugeben. Dem Wohnort dürfen keine Zusätze wie z. B. „Landeshauptstadt““, „Freie und Hansestadt“, „Stadt“ oder „Hansestadt“ voran- oder nachgestellt werden. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
006 - Anschrift im Bundesgebiet |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.12.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Anschrift - Wohnort früherer Gemeindename | |||||||
Feldlänge | 50 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Es ist der frühere Gemeindename anzugeben, der als Stadt- bzw. Ortsteilname dem jetzigen Gemeindenamen hinzugefügt werden kann. Der frühere Gemeindename (jetziger Ortsteil- oder Stadtteilname) ist bei Adressierungen unterhalb des Namens (oberhalb der Straßenbezeichnung) anzugeben Beispiel: Frau Rita Scholl Zuffenhausen Am Stadtpark 12 70123 Stuttgart In Abhängigkeit von Datenblatt Nr. 006.12 ist dies entweder die aktuelle oder zuletzt bekannte Anschrift in Deutschland. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
006 - Anschrift im Bundesgebiet |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
13.1.2023 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Anschrift - Wohnungsinhaber | |||||||
Feldlänge | unbeschränkt | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
In diesem Element ist der Hauptmieter oder Eigentümer der Wohnung anzugeben, soweit dies für die Adressierung erforderlich ist. Bei Überschreitung einer Länge von 26 Zeichen darf sinnvoll abgekürzt werden. In Abhängigkeit von Datenblatt Nr. 006.12 ist dies entweder die aktuelle oder zuletzt bekannte Anschrift in Deutschland. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
006 - Anschrift im Bundesgebiet |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
13.1.2023 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Anschrift - Zusatzangaben | |||||||
Feldlänge | 50 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Es sind Zusatzangaben zur Anschrift anzugeben. Beispiele: Hinterhaus, Gartenhaus. Bei Überschreitung einer Länge von 21 Zeichen darf sinnvoll abgekürzt werden. In Abhängigkeit von Datenblatt Nr.Datenblatt Nr. 006.12 ist dies entweder die aktuelle oder zuletzt bekannte Anschrift in Deutschland. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
006 - Anschrift im Bundesgebiet |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
13.1.2023 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Frühere Anschrift | |||||||
Feldlänge | 1 | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Bool |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Hier wird dokumentiert, ob die Anschrift in Datenblatt Nr. 006.01 bis Datenblatt Nr. 006.11 die letzte frühere Anschrift ist oder nicht. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
006 - Anschrift im Bundesgebiet |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
22.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Einzugsdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Dies ist das Datum des Einzugs zu der in Datenblatt Nr. 006.01 bis Datenblatt Nr. 006.11 genannten Adresse. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
006 - Anschrift im Bundesgebiet |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
22.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Auszugsdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Datum des Auszugs zu der in Datenblatt Nr. 006.01 bis Datenblatt Nr. 006.11 genannten Adresse. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
006 - Anschrift im Bundesgebiet |
Inhaltsverzeichnis
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Blatt | ||||||
Gruppenname | Häufigkeit | 0..1 | |||||
Entscheidung zur Verteilung | |||||||
Beschreibung der Gruppe | |||||||
Informationen zur Entscheidung zur Verteilung von unerlaubt eingereisten ausländischen Personen, die nicht um Asyl nachsuchen. |
|||||||
Beinhaltet | |||||||
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
23.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
(Datum) Angaben über die Verteilung nach § 15a des Aufenthaltsgesetzes | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Hier wird das Datum der Entscheidung zur Verteilung (Bescheiddatum) von unerlaubt eingereisten ausländischen Personen dokumentiert, die nicht um Asyl nachsuchen. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, §§ 50 - 54 AufenthG: § 15a |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
007 - Entscheidung zur Verteilung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
23.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
(Schlüssel Aufnahmeeinrichtung) Angaben über die Verteilung nach § 15a des Aufenthaltsgesetzes | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Hier wird das Behördenkennzeichen der zuständigen Aufnahmeeinrichtung oder Ausländerbehörde dokumentiert. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Die vollständige Codeliste enthält Behördenkennungen von Ausländerbehörden (ABH), Zentralen Ausländerbehörden (ZAB) oder Aufnahmeeinrichtungen (AE). Auszuwählen sind hier nur die Kennungen der Behördenart Aufnahmeeinrichtung (inkl. ANKER-Einrichtungen u. ä. Konstrukte mit Einbindung von AE). |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, §§ 50 - 54 AufenthG: § 15a |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
urn:de:xauslaender:codelist:abhkennung | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
007 - Entscheidung zur Verteilung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.8.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
(Name Aufnahmeeinrichtung) Angaben über die Verteilung nach § 15a des Aufenthaltsgesetzes | |||||||
Feldlänge | 25 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Hier wird die Bezeichnung der zuständigen Aufnahmeeinrichtung oder Ausländerbehörde dokumentiert, wenn die Angabe in Datenblatt Nr. 007.02 nicht vorhanden ist. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, §§ 50 - 54 AufenthG: § 15a |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
007 - Entscheidung zur Verteilung |
Inhaltsverzeichnis
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Blatt | ||||||
Gruppenname | Häufigkeit | 0..1 | |||||
Zuständigkeit | |||||||
Beschreibung der Gruppe | |||||||
Weitere zuständige Behörden, welche auf Grund gesetzlich zugewiesener Aufgaben ebenfalls involviert sind. |
|||||||
Beinhaltet | |||||||
|
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
23.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Zuständige Aufnahmeeinrichtung | |||||||
Feldlänge | 6 | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Behördenkennzeichen |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Behördenkennzeichen der Aufnahmeeinrichtung, die für die Unterbringung einer asylsuchenden Person zuständig ist. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Die vollständige Codeliste enthält Behördenkennungen von Ausländerbehörden (ABH), Zentralen Ausländerbehörden (ZAB) oder Aufnahmeeinrichtungen (AE). Auszuwählen sind hier nur die Kennungen der Behördenart Aufnahmeeinrichtung (inkl. ANKER-Einrichtungen u. ä. Konstrukte mit Einbindung von AE). |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 45, § 46, §§ 50 - 54 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
010 - Zuständigkeit |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.8.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Zuständige Aufnahmeeinrichtung (Freitext) | |||||||
Feldlänge | 25 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Die Bezeichnung der zuständigen Behörde, falls kein Behördenkennzeichen für diese Behörde vorhanden ist. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 45, § 46, §§ 50 - 54 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
010 - Zuständigkeit |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
24.8.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Zuständige Ausländerbehörde | |||||||
Feldlänge | 6 | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Behördenkennzeichen |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Behördenkennzeichen der Ausländerbehörde, die für den Aufenthalt einer ausländische Person zuständig ist. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Bezeichnet die jeweilige Behördenkennung einer Ausländerbehörde (ABH), Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) oder Aufnahmeeinrichtung (AE). |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AufenthG: § 71 Abs. 1 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
010 - Zuständigkeit |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.8.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Zuständige Ausländerbehörde (Freitext) | |||||||
Feldlänge | 25 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Die Bezeichnung der zuständigen Behörde, falls kein Behördenkennzeichen für diese Behörde vorhanden ist. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AufenthG: § 71 Abs. 1 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
010 - Zuständigkeit |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
23.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Zuständige Asylbewerberleistungsbehörde | |||||||
Feldlänge | 6 | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Behördenkennzeichen |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Behördenkennzeichen der Behörde, die gem. § 10 Asylbewerberleistungsgesetz für Leistungen nach diesem Gesetz örtlich zuständig ist. Die für die Durchführung dieses Gesetzes zuständigen Behörden werden durch die Landesregierungen oder die von ihnen beauftragten obersten Landesbehörden bestimmt. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylbLG: § 10 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
010 - Zuständigkeit |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
9.11.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Zuständige Asylbewerberleistungsbehörde (Freitext) | |||||||
Feldlänge | 25 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Die Bezeichnung der zuständigen Behörde, falls kein Behördenkennzeichen für diese Behörde vorhanden ist. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylbLG: § 10 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
010 - Zuständigkeit |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
23.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Jugendamt der vorläufigen Inobhutnahme | |||||||
Feldlänge | 6 | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Behördenkennzeichen |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Behördenkennzeichen des vorläufig zuständigen Jugendamtes. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
010 - Zuständigkeit |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.8.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Jugendamt der vorläufigen Inobhutnahme (Freitext) | |||||||
Feldlänge | 25 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Die Bezeichnung der zuständigen Behörde, falls kein Behördenkennzeichen für diese Behörde vorhanden ist. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
010 - Zuständigkeit |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
23.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Endgültig zuständiges Jugendamt | |||||||
Feldlänge | 6 | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Behördenkennzeichen |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Behördenkennzeichen des endgültig zuständigen Jugendamtes. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
010 - Zuständigkeit |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.8.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Endgültig zuständiges Jugendamt (Freitext) | |||||||
Feldlänge | 25 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Die Bezeichnung der zuständigen Behörde, falls kein Behördenkennzeichen für diese Behörde vorhanden ist. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
010 - Zuständigkeit |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
11.1.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Zuständiges Bundesland | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Bundesland, in dem sich die zuständige Ausländerbehörde oder Aufnahmeeinrichtung befindet. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
urn:de:bund:destatis:bevoelkerungsstatistik:schluessel:bundesland | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
010 - Zuständigkeit |
Inhaltsverzeichnis
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Blatt | ||||||
Gruppenname | Häufigkeit | 0..n | |||||
Gesundheitsdaten | |||||||
Beschreibung der Gruppe | |||||||
Informationen zu Untersuchungen und/oder Impfungen im Rahmen der Unterbringung in Aufnahme- bzw. Gemeinschaftseinrichtungen. |
|||||||
Beinhaltet | |||||||
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
11.1.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Art der Gesundheitsdaten | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Art der Untersuchungen und/oder Impfungen im Rahmen der Unterbringung in Aufnahme- bzw. Gemeinschaftseinrichtungen. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Die in den Beschreibungen der Codeliste teilweise ergänzend enthaltenen Nummern beziehen sich auf den Dokumentationsschlüssel für Impfungen des gemeinsamen Bundesausschusses über Schutzimpfungen und bezeichnen jeweils die in der Codeliste beschriebene Impfung. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 62 Abs. 1 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
urn:de:xauslaender:codelist:azr:gesundheitsdatenart | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
011 - Gesundheitsdaten |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
23.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Ereignisdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Datum einer durchgeführten Untersuchung bzw. Impfung im Rahmen der Unterbringung in Aufnahme- bzw. Gemeinschaftseinrichtungen. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 62 Abs. 1 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
011 - Gesundheitsdaten |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.8.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Ort | |||||||
Feldlänge | 40 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Der Ort, an dem die Untersuchung und/oder Impfung im Rahmen der Unterbringung in Aufnahme- bzw. Gemeinschaftseinrichtungen durchgeführt wurde. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Bei einem Ort im Bundesgebiet ist nur der Ortsname anzugeben, ansonsten Ortsname und Land. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 62 Abs. 1 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
011 - Gesundheitsdaten |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
29.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Löschdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Löschdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Datum, an dem die durchgeführte Maßnahme / das Ereignis abweichend von den Regelungen des § 36 AZRG in Verbindung mit § 18 AZRG-DV gelöscht werden soll. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Von verwaltungsintern gesetzten Fristen ist abzusehen. Ausschlaggebend sind allein gesetzlich vorgesehene Fristen. Die Fristberechnung muss bei Eintragung eines Löschdatums entsprechend der gesetzlichen Regelungen erfolgen. Gesundheitsdaten werden im AZR spätestens nach 12 Monaten automatisiert gelöscht. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AZRG: § 36 AZRG-DV: § 18 AsylG: § 7, § 8, § 62 Abs. 1 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
011 - Gesundheitsdaten |
Inhaltsverzeichnis
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Blatt | ||||||
Gruppenname | Häufigkeit | 0..n | |||||
Abweichende Schreibweise bei Namen | |||||||
Beschreibung der Gruppe | |||||||
Eine abweichende Schreibweise der Namen, die bereits in den Datenblättern Nr. 004 , 005 oder 006 erfasst wurden (Familienname, Vorname oder Geburtsname). |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Die Speicherung abweichender Namensschreibweisen berücksichtigt die unterschiedlichen Transkriptionen, die bei annähernd lautgerechter Übertragung der Namen aus einer Schriftsprache mit nicht-lateinischen Schriftzeichen zustande kommen. Transkriptionen sind sorgfältig vorzunehmen, da abweichende Namensschreibweisen ein wichtiges Hilfsmittel für die Feststellung der Identität darstellen. |
|||||||
Beinhaltet | |||||||
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.8.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Familienname - abweichende Schreibweise | |||||||
Feldlänge | 90 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Allgemeiner Name |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Die abweichende Schreibweise eines Familiennamens. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 16 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
012 - Abweichende Schreibweise bei Namen |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
14.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Geburtsname - abweichende Schreibweise | |||||||
Feldlänge | unbeschränkt | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Allgemeiner Name |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Die abweichende Schreibweise eines Geburtsnamens. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 16 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
012 - Abweichende Schreibweise bei Namen |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.8.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Vorname - abweichende Schreibweise | |||||||
Feldlänge | 60 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Allgemeiner Name |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Die abweichende Schreibweise eines Vornamens. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 16 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
012 - Abweichende Schreibweise bei Namen |
Inhaltsverzeichnis
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Blatt | ||||||
Gruppenname | Häufigkeit | 0..n | |||||
Andere Namen | |||||||
Beschreibung der Gruppe | |||||||
Andere Namen sind Genanntnamen, Künstler- oder Ordensnamen sowie nicht definierte Namen, die der Betroffene ohne die Absicht führt, damit die Identität zu verschleiern (z. B. Pater Remigius). |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Nach deutschem Namensrecht sind "Andere Namen" wie z. B. Ordens- oder Künstlername keine Namen im juristischen Sinne. Sie können aber in Dokumenten eingetragen werden. Genanntnamen, Ordens- und Künstlernamen sind nur dann zu speichern, wenn sie im Pass eingetragen sind oder aus anderen amtlichen Quellen, z. B. aus dem Melderegister, bekannt geworden sind. |
|||||||
Beinhaltet | |||||||
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
2.2.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Art eines anderen Namens | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Die Art eines anderen Namens aus Datenblatt Nr. 013.02. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 16 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
urn:de:xauslaender:codelist:azr:anderername | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
013 - Andere Namen |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
9.11.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Anderer Name | |||||||
Feldlänge | 90 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Hier wird der andere Name erfasst. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 16 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
013 - Andere Namen |
Inhaltsverzeichnis
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Blatt | ||||||
Gruppenname | Häufigkeit | 0..n | |||||
Früherer Name | |||||||
Beschreibung der Gruppe | |||||||
Frühere Namen sind solche Namen, die der Betroffene rechtmäßig geführt hat und die aufgrund einer offiziellen Änderung durch einen neuen Namen ersetzt worden sind. Frühere Namen entstehen im Register, wenn eine Namensänderung gemeldet wird. |
|||||||
Beinhaltet | |||||||
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
5.9.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Früherer Familienname | |||||||
Feldlänge | unbeschränkt | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Allgemeiner Name |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Frühere Familiennamen sind solche Namen, die der Betroffene rechtmäßig geführt hat und die aufgrund einer offiziellen Änderung durch einen neuen Namen ersetzt worden sind. Frühere Namen entstehen im Register, wenn eine Namensänderung gemeldet wird. Nicht anzugeben ist der Geburtsname, welcher in Datenblatt Nr. 004.02 angegeben wird. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Wird im AZR bei Namensänderungen automatisiert befüllt. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 16 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
014 - Früherer Name |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
10.11.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Frühere Vornamen | |||||||
Feldlänge | unbeschränkt | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Allgemeiner Name |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Frühere Vornamen sind solche Namen, die der Betroffene rechtmäßig geführt hat und die aufgrund einer offiziellen Änderung durch einen neuen Namen ersetzt worden sind. Frühere Namen entstehen im Register, wenn eine Namensänderung gemeldet wird. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Wird im AZR bei Namensänderungen automatisiert befüllt. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 16 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
014 - Früherer Name |
Inhaltsverzeichnis
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Blatt | ||||||
Gruppenname | Häufigkeit | 0..n | |||||
Aliaspersonalie | |||||||
Beschreibung der Gruppe | |||||||
Aliaspersonalien sind per Definition unzulässigerweise benutzte Personalien mit der Absicht, die Identität zu verschleiern. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Das Feld ist ausschließlich im o. g. Sinne zu verwenden. Soll eine abweichende Schreibweise des Namens erfasst werden, ist das Datenblatt Nr. 013.02 zu nutzen. |
|||||||
Beinhaltet | |||||||
|
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.8.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Familienname - Aliaspersonalie | |||||||
Feldlänge | 90 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Allgemeiner Name |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Der in einer Aliaspersonalie verwendete Familienname. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 16 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
015 - Aliaspersonalie |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.8.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Geburtsname - Aliaspersonalie | |||||||
Feldlänge | 90 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Allgemeiner Name |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Der in einer Aliaspersonalie verwendete Geburtsname. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 16 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
015 - Aliaspersonalie |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.8.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Vorname - Aliaspersonalie | |||||||
Feldlänge | 60 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Allgemeiner Name |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Der in einer Aliaspersonalie verwendete Vorname. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 16 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
015 - Aliaspersonalie |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
14.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Geburtsdatum - Aliaspersonalie | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Teilbekanntes Datum mit unbekannt | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das in einer Aliaspersonalie verwendete Geburtsdatum. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 16 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
015 - Aliaspersonalie |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
9.11.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Geburtsort - Aliaspersonalie | |||||||
Feldlänge | 40 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Der in einer Aliaspersonalie verwendete Geburtsort. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 16 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
015 - Aliaspersonalie |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
9.11.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Geburtsbezirk - Aliaspersonalie | |||||||
Feldlänge | 40 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Der in einer Aliaspersonalie verwendete Geburtsbezirk. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 16 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
015 - Aliaspersonalie |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
14.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Staat Geburtsort - Aliaspersonalie | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Angaben zum Staat | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Der in einer Aliaspersonalie verwendete Staat des Geburtsorts. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 16 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
015 - Aliaspersonalie |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
14.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Geschlecht - Aliaspersonalie | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das in einer Aliaspersonalie verwendete Geschlecht. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 16 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
urn:xoev-de:xinneres:codeliste:geschlecht | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
015 - Aliaspersonalie |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
14.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Staatsangehörigkeit - Aliaspersonalie | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Die in einer Aliaspersonalie verwendete Staatsangehörigkeit. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 16 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
urn:de:bund:destatis:bevoelkerungsstatistik:schluessel:staatsangehoerigkeit | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
015 - Aliaspersonalie |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
9.11.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
ANummer - Aliaspersonalie | |||||||
Feldlänge | 13 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Die Ordnungsnummer beim BKA als Kennzeichnung einer Aliaspersonalie. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 16 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
015 - Aliaspersonalie |
Inhaltsverzeichnis
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Blatt | ||||||
Gruppenname | Häufigkeit | 0..n | |||||
Ausweisdokument | |||||||
Beschreibung der Gruppe | |||||||
Ein im Original vorliegendes amtliches Ausweisdokument. |
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Hinweise zur Datenqualität | |||||||
In diesem Zusammenhang wird auf die "Allgemeinverfügung über die Anerkennung eines ausländischen Passes oder Passersatzes" (BAnz AT 25.04.2016 B1) verwiesen. Die dort in Anlage I aufgeführten Muster sind anerkannt. Die in Anlage 2 der Verordnung genannten Muster sind nicht anerkannt. Die Meldepflicht im AZR besteht für sämtliche Dokumente beider Anlagen. |
|||||||
Beinhaltet | |||||||
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DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
23.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Art des Ausweisdokuments | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Die Art eines amtlichen Ausweisdokuments (Reisepass, Passersatz, ID-Card, sonstiges Reisedokument). |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 16 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
urn:de:xauslaender:codelist:azr:ausweisart | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
017 - Ausweisdokument |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
9.11.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Seriennummer | |||||||
Feldlänge | 20 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Die alphanumerische Seriennummer eines amtlichen Ausweisdokuments einer Person. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Die alphanumerische Seriennummer ist vollständig (inkl. sämtlicher Zeichen, jedoch ohne Leerzeichen) zu erfassen. Dieselbe Seriennummer kann bei verschiedenen Personen gespeichert werden, falls Kinder in den Pass des Passinhabers eingetragen sind. Bei nicht miteingetragenen Kindern ist den Hinweistexten des BVA (Hinweis an der Schnittstelle / Quermittteilung aus der Plausibilitätsprüfung) zu folgen. Nach § 4 Abs. 3 S. 3 und 4 AufenthV dürfen Seriennummer und Prüfziffer keine Daten oder Hinweise über die Person enthalten. Zudem erhält jedes Passersatzpapier eine neue Seriennummer. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 16 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
017 - Ausweisdokument |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
23.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Gültig bis | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Datum, bis zu dem ein Ausweisdokument Gültigkeit hat. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 16 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
017 - Ausweisdokument |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
23.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Ausstellender Staat | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Angaben zum Staat | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Der Staat, der das Ausweisdokument ausgestellt hat. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 16 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
017 - Ausweisdokument |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.8.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Ausstellende Behörde Freitext | |||||||
Feldlänge | 100 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Die Bezeichnung der Behörde, die das Ausweisdokument ausgestellt hat. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
017 - Ausweisdokument |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
23.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Aufbewahrende Stelle | |||||||
Feldlänge | 6 | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Behördenkennzeichen |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Behördenkennzeichen der Stelle, die ein Ausweisdokument aufbewahrt, welches zuvor sichergestellt wurde. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 16 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
017 - Ausweisdokument |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
23.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Aufbewahrende Stelle Freitext | |||||||
Feldlänge | unbeschränkt | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Die Bezeichnung der aufbewahrenden Behörde, falls kein Behördenkennzeichen für diese Behörde vorhanden ist. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 16 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
017 - Ausweisdokument |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
23.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Geprüft durch | |||||||
Feldlänge | 6 | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Behördenkennzeichen |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Behördenkennzeichen der Stelle, die das Ausweisdokument auf mögliche Manipulationen geprüft hat. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 16 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
017 - Ausweisdokument |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
23.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Geprüft durch Freitext | |||||||
Feldlänge | unbeschränkt | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Die Bezeichnung der prüfenden Behörde, falls kein Behördenkennzeichen für diese Behörde vorhanden ist. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 16 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
017 - Ausweisdokument |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
5.5.2021 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Geprüft am | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Datum, an dem die Prüfung des Ausweisdokuments auf mögliche Manipulationen durchgeführt und dokumentiert wurde. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 16 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
017 - Ausweisdokument |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
5.5.2021 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Ergebnis der Prüfung | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Ergebnis der Prüfung des Ausweisdokuments auf mögliche Manipulationen. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 16 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
urn:de:xauslaender:codelist:azr:artdesausweispruefungsergebnis | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
017 - Ausweisdokument |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
23.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Referenz auf Aliaspersonalie | |||||||
Feldlänge | unbeschränkt | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Bezug zu einer vorhandenen Aliaspersonalie. Grundsätzlich ist ein Ausweisdokument der Grundpersonalie zugeordnet. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Nur anzugeben, falls das Ausweisdokument nicht der Grundpersonalie zugeordnet ist. Voraussetzung, Aliaspersonalie vorhanden. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 16 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
017 - Ausweisdokument |
Inhaltsverzeichnis
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Blatt | ||||||
Gruppenname | Häufigkeit | 0..1 | |||||
Freiwillig gemachte Angaben zur Religionszugehörigkeit | |||||||
Beschreibung der Gruppe | |||||||
Freiwillige Angaben der ausländischen Person zu ihrer Religionszugehörigkeit. |
|||||||
Beinhaltet | |||||||
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
23.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Religion | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Religionszugehörigkeit der ausländischen Person. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 16 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
urn:de:xauslaender:codelist:religion | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
020 - Freiwillig gemachte Angaben zur Religionszugehörigkeit |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
9.11.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Zusatzangaben | |||||||
Feldlänge | 30 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Zusätzliche Informationen der ausländischen Person zu ihrer Religionszugehörigkeit, die nicht durch Datenblatt Nr. 020.01 erfasst werden können. Auch diese Informationen müssen auf freiwillige Angaben beruhen. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Hier können Informationen zur Religion gespeichert werden, die für das Asylverfahren von Bedeutung sind (wie z. B. zusätzlicher Verfolgungsgrund Zugehörigkeit zu einer religiösen Splittergruppe). |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 16 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
020 - Freiwillig gemachte Angaben zur Religionszugehörigkeit |
Inhaltsverzeichnis
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Blatt | ||||||
Gruppenname | Häufigkeit | 0..n | |||||
Lichtbild | |||||||
Beschreibung der Gruppe | |||||||
Beinhaltet das Lichtbild und das Löschdatum. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Das Lichtbild soll den Anforderungen der veröffentlichten Foto-Mustertafel für die Ausstellung von Pässen und Personalausweisen entsprechen: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/moderne-verwaltung/ausweise/fotomustertafel.html |
|||||||
Beinhaltet | |||||||
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
24.8.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Lichtbild | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Lichtbild | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Ein Lichtbild ist das digitale Bild des Gesichtes der betroffenen Person. Es wird ausschließlich elektronisch übermittelt und gespeichert. Es dient zur Identifikation von Datensätzen zu einer gespeicherten Person. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Das Lichtbild soll den Anforderungen der veröffentlichten Foto-Mustertafel für die Ausstellung von Pässen und Personalausweisen entsprechen: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/moderne-verwaltung/ausweise/fotomustertafel.html |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 16 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
022 - Lichtbild |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
23.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Löschdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Löschdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Datum, an dem die durchgeführte Maßnahme / das Ereignis abweichend von den Regelungen des § 36 AZRG in Verbindung mit § 18 AZRG-DV gelöscht werden soll. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Von verwaltungsintern gesetzten Fristen ist abzusehen. Ausschlaggebend sind allein gesetzlich vorgesehene Fristen. Die Fristberechnung muss bei Eintragung eines Löschdatums entsprechend der gesetzlichen Regelungen erfolgen. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AZRG: § 36 AZRG-DV: § 18 AsylG: § 7, § 8, § 16 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
022 - Lichtbild |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
9.11.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Aktenzeichen meldende Behörde | |||||||
Feldlänge | 25 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Aktenzeichen |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Aktenzeichen der meldenden Behörde. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 16 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
022 - Lichtbild |
Inhaltsverzeichnis
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Blatt | ||||||
Gruppenname | Häufigkeit | 0..n | |||||
Fingerabdruck | |||||||
Beschreibung der Gruppe | |||||||
Informationen zum Fingerabdruck. |
|||||||
Beinhaltet | |||||||
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.2.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
FingerabdruckID | |||||||
Feldlänge | 36 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Die technische Identifikationsnummer (ID) zum Fingerabdruck einer Person. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Die automatisch vom Ausländerzentralregister (AZR) generierte FingerabdruckID stimmt nicht mit der E-Nummer und nicht mit der D-Nummer überein. Jede im AZR gespeicherte Referenz-Nr. zu einem Fingerabdruck (E-/D-Nummer) hat genau eine FingerabdruckID, die bis zur Löschung unverändert bleibt. Die FingerabdruckID soll als technisches Merkmal den Nutzenden nicht angezeigt werden und dient der technischen Verarbeitung im Register. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 16 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
023 - Fingerabdruck |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.2.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
BKA E-Nummer | |||||||
Feldlänge | 12 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Die E-Nummer ist die Gruppenidentifikation einer E-Gruppe (erkennungsdienstlichen Maßnahme). |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Die E-Nummer ist systemweit eindeutig und nicht veränderbar. Für jede erkennungsdienstliche Maßnahme wird eine Gruppenidentifikation vergeben. Für jede natürliche Person, können beliebig viele E-Gruppen, mit jeweils eigenständiger Gruppenidentifikation vorhandenen sein. Sowohl die erkennungsdienstliche Behandlung im Rahmen eines Asyl-Erstantrages als auch die ed-Behandlung im Rahmen des Asyl-Folgeantrages erhalten jeweils eine eigene Gruppenidentifikation. Die Gruppenidentifikation ist prinzipiell aus den folgenden Teilen zusammengesetzt: Stelle 1 = Gruppenart Stelle 2 bis 3 = numerischer Länderschlüssel Stelle 4 bis 5 = laufendes Jahr Stelle 6 bis 8 = laufender Tag im Jahr Stelle 9 bis 12 = laufende Nummer Stelle 13 = Prüfziffer Die laufende Nummer (Stelle 9 bis 12) ist eine maschinell fortlaufend durch das Landessystem des INPOL-Teilnehmers bzw. außerhalb des Landessystems des INPOL-Teilnehmers (z. B. im Terminal-Rechner-Verbund) zu vergebende Nummer. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 16 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
023 - Fingerabdruck |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.2.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
BKA D-Nummer | |||||||
Feldlänge | 12 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Die D-Nummer ist die Identifikation der Daktyloskopischen Datengruppe (D-Gruppe). |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Die D-Nummer wird grundsätzlich für jede reale Person, aufgrund eines erkennungsdienstlichen Verfahrens, nur einmal vergeben. Sie stellt das Bindeglied zwischen den Systemen INPOL-Z (zentrales Informationssystem der Polizei) und AFIS (automatisiertes Fingerabdruck-Identifizierungs-System) dar. Die Gruppenidentifikation ist prinzipiell aus den folgenden Teilen zusammengesetzt: Stelle 1 = Gruppenart Stelle 2 bis 3 = laufendes Jahr Stelle 4 bis 6 = laufender Tag im Jahr Stelle 7 bis 10 = laufende Nummer Stelle 11 bis 12 = numerischer Länderschlüssel Stelle 13 = Prüfziffer |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 16 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
023 - Fingerabdruck |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.2.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Löschdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Löschdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Datum, an dem die durchgeführte Maßnahme / das Ereignis abweichend von den Regelungen des § 36 AZRG in Verbindung mit § 18 AZRG-DV gelöscht werden soll. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Von verwaltungsintern gesetzten Fristen ist abzusehen. Ausschlaggebend sind allein gesetzlich vorgesehene Fristen. Die Fristberechnung muss bei Eintragung eines Löschdatums entsprechend der gesetzlichen Regelungen erfolgen. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AZRG: § 36 AZRG-DV: § 18 AsylG: § 7, § 8, § 16 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
023 - Fingerabdruck |
Inhaltsverzeichnis
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Blatt | ||||||
Gruppenname | Häufigkeit | 0..n | |||||
Meldestatus | |||||||
Beschreibung der Gruppe | |||||||
Der Meldestatus bildet den Aufenthalt (Zu- und Fortzug) einer ausländischen Person ab, indem er i. d. R. die Aufhältigkeit bzw. Nicht-Aufhältigkeit der Person im Bundesgebiet anzeigt. Durch den Meldestatus ergibt sich die Zuständigkeit einer Ausländerbehörde zu einer ausländischen Person. |
|||||||
Beinhaltet | |||||||
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
23.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Art des Meldestatus | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Enthält den aktuellen Meldestatus einer ausländischen Person. Wenn die ausländische Person in der Bundesrepublik aufhältig ist, ist die letzte Behörde, die einen aufhältigen Meldestatus gemeldet hat im AZR aktenführend (Ausnahme: Polizeibehörden). Bei einem Fortzug der Person (bei "Fortzug nach unbekannt", "Fortzug ins Ausland" und "hält sich nicht mehr im Bundesgebiet auf") bleibt die zuletzt gespeicherte Ausländerbehörde aktenführend. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Der Sachverhalt "hält sich nicht mehr im Bundesgebiet auf" (Codeliste Meldestatus "07") wird bei bestimmten Konstellationen automatisiert gesetzt und ist nicht manuell auswählbar. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
urn:de:xauslaender:codelist:azr:meldestatusart | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
024 - Meldestatus |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
23.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Ereignisdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Ereignisdatum ist der tatsächliche Zeitpunkt des Eintrittes des Ereignisses im Meldestatus. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass die Speichersachverhalte im Meldestatus chronologisch und in sinnvoller Art und Weise gespeichert werden (z. B. nicht zweimal nacheinander "Fortzug ins Ausland"). Im Datensatz sollte in jedem Fall eine Ersteinreise hinterlegt sein, um die Chronologie zu gewährleisten. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
024 - Meldestatus |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
18.1.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Vorher aktenführende Behörde | |||||||
Feldlänge | 6 | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Behördenkennzeichen |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Es handelt sich um die Bezeichnung der unmittelbar vor einem Umzug einer ausländischen Person innerhalb Deutschlands aktenführenden Behörde. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
024 - Meldestatus |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
9.11.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Aktenzeichen meldende Behörde | |||||||
Feldlänge | 25 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Aktenzeichen |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Aktenzeichen der meldenden Behörde. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
024 - Meldestatus |
Inhaltsverzeichnis
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Blatt | ||||||
Gruppenname | Häufigkeit | 0..n | |||||
Ausreiseförderung, Reintegrationsförderung | |||||||
Beschreibung der Gruppe | |||||||
Enthält Angaben, durch welche Stelle und mit welchen Mitteln aus welchem Haushalt (bspw. Bundeshaushalt) die Ausreise bzw. Reintegration gefördert wurde, sowie den Zielstaat der geförderten Ausreise / Reintegration. |
|||||||
Beinhaltet | |||||||
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
16.12.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Art der Ausreiseförderung, Art der Reintegrationsförderung | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Enthält Angaben, durch welche Mittel (Bund / Länder / Kommunal / Sonstige) die Ausreise bzw. Reintegration gefördert wurde. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Eine Eintragung ist auch möglich, falls sich die Person noch im Bundesgebiet aufhält. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8 AufenthG: §§ 50 - 56a |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
urn:xoev-de:bva:codeliste:azr.artausreisereintegrationsfoerderung | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
025 - Ausreiseförderung, Reintegrationsförderung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
5.5.2021 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Entschieden am | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Datum der Entscheidung über Mittel zur Förderung einer Ausreise bzw. Reintegration. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8 AufenthG: §§ 50 - 56a |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
025 - Ausreiseförderung, Reintegrationsförderung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
23.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Entschieden durch | |||||||
Feldlänge | 6 | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Behördenkennzeichen |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Behördenkennzeichen der Stelle, die über die Mittel zur Förderung einer Ausreise bzw. Reintegration entschieden hat. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Regelmäßig entscheiden nicht-staatliche Stellen über die Förderung, sodass hier statt des Behördenkennzeichens (Datenblatt Nr. 025.03) das Freitextfeld (Datenblatt Nr. 025.04) benutzt wird. |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8 AufenthG: §§ 50 - 56a |
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Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
025 - Ausreiseförderung, Reintegrationsförderung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
23.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Entschieden durch (Freitext) | |||||||
Feldlänge | unbeschränkt | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Die Bezeichnung der Behörde, falls kein Behördenkennzeichen für diese Behörde vorhanden ist. |
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Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Regelmäßig entscheiden nicht-staatliche Stellen über die Förderung, sodass hier statt des Behördenkennzeichens (Datenblatt Nr. 025.03) das Freitextfeld (Datenblatt Nr. 025.04) benutzt wird. |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8 AufenthG: §§ 50 - 56a |
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Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
025 - Ausreiseförderung, Reintegrationsförderung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
23.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Löschdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Löschdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Datum, an dem die durchgeführte Maßnahme / das Ereignis abweichend von den Regelungen des § 36 AZRG in Verbindung mit § 18 AZRG-DV gelöscht werden soll. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Von verwaltungsintern gesetzten Fristen ist abzusehen. Ausschlaggebend sind allein gesetzlich vorgesehene Fristen. Die Fristberechnung muss bei Eintragung eines Löschdatums entsprechend der gesetzlichen Regelungen erfolgen. |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
AZRG: § 36 AZRG-DV: § 18 AsylG: § 7, § 8 AufenthG: §§ 50 - 56a |
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Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
025 - Ausreiseförderung, Reintegrationsförderung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
9.11.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Aktenzeichen meldende Behörde | |||||||
Feldlänge | 25 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Aktenzeichen |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Aktenzeichen der Behörde, die über Mittel zur Förderung einer Ausreise bzw. Reintegration entschieden hat. |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8 AufenthG: §§ 50 - 56a |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
025 - Ausreiseförderung, Reintegrationsförderung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
18.1.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Zielstaat | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Angaben zum Staat | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Der Staat, auf den sich die geförderte Maßnahme zur Ausreise bzw. Reintegration bezieht. Dabei kann es sich entweder um den Herkunftsstaat oder einen anderen aufnahmebereiten (Ziel)staat handeln. |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8 AufenthG: §§ 50 - 56a |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
025 - Ausreiseförderung, Reintegrationsförderung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
29.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Ausreisedatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Hier ist das Datum des Fortzugs der Person einzutragen (Datum deckungsgleich Meldestatus). Dies verknüpft eine Fördermaßnahme mit einer konkreten Ausreise. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8 AufenthG: §§ 50 - 56a |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
025 - Ausreiseförderung, Reintegrationsförderung |
Inhaltsverzeichnis
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Blatt | ||||||
Gruppenname | Häufigkeit | 0..n | |||||
Ausreisenachweis | |||||||
Beschreibung der Gruppe | |||||||
Es handelt sich um einen Ausreisenachweis, der im Rahmen der geförderten Ausreise bzw. Reintegration gespeichert wird. |
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Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Hier im Kontext der Förderung der Ausreise und Reintegration. |
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Beinhaltet | |||||||
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
9.12.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Art des Ausreisenachweis | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Es handelt sich um einen Ausreisenachweis, der im Rahmen der geförderten Ausreise bzw. Reintegration gespeichert wird. Der Nachweis der Ausreise in den Zielstaat muss der für die Maßnahme zuständigen Ausländerbehörde zugesandt werden. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Diese Angaben sind u. a. erforderlich, um die tatsächlichen Ausreisen nachzuhalten und die Wirksamkeit der Ausreise- und Reintegrationsförderungen festzustellen. Gemeint ist mit "Nachweis der Ausreise" primär die Grenzübertrittsbescheinigung, die an die Ausländerbehörde zurückgesandt werden muss. Allerdings sollen die Ausländerbehörden befähigt werden, auch andere Umstände, die die Ausreise belegen, erfassen zu können. Beim Nachweis kann es sich um eine Grenzübertrittsbescheinigung oder einen sonstigen akzeptierten Nachweis handeln. Der Nachweis der Ausreise in den Zielstaat muss der für die Maßnahme zuständigen Ausländerbehörde zugesandt werden. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8 AufenthG: §§ 50 - 56a |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
urn:de:xauslaender:codelist:azr:artdesausreisenachweis | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
026 - Ausreisenachweis |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
30.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Ereignisdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Ereignisdatum des konkreten Sachverhalts in Bezug auf den Asylstatus. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8 AufenthG: §§ 50 - 56a |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
026 - Ausreisenachweis |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
18.1.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Ausreisestaat | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Angaben zum Staat | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Der jeweilige Ausreisestaat ist der Mitgliedstaat des Schengenraums, aus dem heraus die jeweilige Person den Schengenraum verlässt. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Fallbeispiele: 1. Eine Person kann bspw. nach dem Verlassen Deutschlands zuerst Österreich betreten, bevor die Person über den Ausreisestaat Italien den Zielstaat X erreicht. 2. Bei z. B. einem Direktflug von Deutschland zum Zielstaat X wäre der Ausreisestaat Deutschland. (Meldung an das AZR durch Bundespolizei) |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8 AufenthG: §§ 50 - 56a |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
026 - Ausreisenachweis |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
23.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Löschdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Löschdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Datum, an dem die durchgeführte Maßnahme / das Ereignis abweichend von den Regelungen des § 36 AZRG in Verbindung mit § 18 AZRG-DV gelöscht werden soll. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Von verwaltungsintern gesetzten Fristen ist abzusehen. Ausschlaggebend sind allein gesetzlich vorgesehene Fristen. Die Fristberechnung muss bei Eintragung eines Löschdatums entsprechend der gesetzlichen Regelungen erfolgen. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AZRG: § 36 AZRG-DV: § 18 AsylG: § 7, § 8 AufenthG: §§ 50 - 56a |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
026 - Ausreisenachweis |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.2.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Zielstaat | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Angaben zum Staat | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Staat in den die Person ausreist, die eine Ausreiseförderung/Reintegrationsmaßnahme erhalten hat. Dabei kann es sich entweder um den Herkunftsstaat oder einen anderen aufnahmebereiten (Ziel)staat handeln. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8 AufenthG: §§ 50 - 56a, § 86a |
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Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
026 - Ausreisenachweis |
Inhaltsverzeichnis
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Blatt | ||||||
Gruppenname | Häufigkeit | 0..n | |||||
Asylstatus | |||||||
Beschreibung der Gruppe | |||||||
Informationen über Asylverfahren, das Dublinverfahren und deren Abschlüsse. |
|||||||
Beinhaltet | |||||||
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
24.8.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Stand des Asylverfahrens | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Hier wird dokumentiert, in welchem Verfahrensabschnitt sich das Asylverfahren befindet. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: §§ 2 - 4, § 7, § 8, §§ 12 - 17, §§ 23 - 33 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
urn:de:xauslaender:codelist:azr:asylstatus | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
028 - Asylstatus |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
23.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Ereignisdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Ereignisdatum des konkreten Sachverhalts in Bezug auf den Asylstatus. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: §§ 2 - 4, § 7, § 8 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
028 - Asylstatus |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
31.8.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Einreisestaat | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Der Staat, aus dem die unmittelbare Einreise in das Bundesgebiet erfolgt ist. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: §§ 2 - 4, § 7, § 8 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
urn:de:bund:destatis:bevoelkerungsstatistik:schluessel:staatsangehoerigkeit | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
028 - Asylstatus |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
9.11.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Geschäftszeichen | |||||||
Feldlänge | 25 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Es handelt sich um das Aktenzeichen des BAMF zum jeweiligen Asylverfahren. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: §§ 2 - 4, § 7, § 8 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
028 - Asylstatus |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
24.8.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Dublinstaat | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Angaben zum Staat | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Es handelt sich um den Staat, mit dem das Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats durchgeführt wird und der für die Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist, den ein Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser in einem Mitgliedstaat gestellt hat. Dublin Staaten sind alle Mitgliedstaaten sowie die vier assoziierten Staaten Schweiz, Norwegen, Island und das Fürstentum Liechtenstein. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: §§ 2 - 4, § 7, § 8 Dublin III VO: |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
028 - Asylstatus |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
24.8.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Bestandskraft | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Datum, an dem die Bestandskraft der Entscheidung des BAMF eintritt. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Sie ist gegeben, wenn der Bescheid des BAMF nicht mehr mit Rechtsbehelfen angefochten werden kann. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
028 - Asylstatus |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.2.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Zustellungsdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Zustelldatum des Bescheids zu einer Entscheidung im Asylverfahren. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 6, § 7, § 8, §§ 23 - 33 AufenthG: § 10, §§ 22 - 26 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
028 - Asylstatus |
Inhaltsverzeichnis
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Blatt | ||||||
Gruppenname | Häufigkeit | 0..n | |||||
Abschiebungsverbote | |||||||
Beschreibung der Gruppe | |||||||
Enthält Angaben zu Abschiebungsverboten. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Es ist möglich, mehrere Abschiebungsverbote auf einen Datensatz zu speichern. Es ist nicht möglich, mehrere Staaten im "Zielstaat" Datenblatt Nr. 029.03 zu melden. Für jeden Staat, in den nicht abgeschoben werden darf, ist eine gesonderte Meldung einzutragen. |
|||||||
Beinhaltet | |||||||
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
24.8.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Art der Abschiebungsverbote | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Enthält Angaben zur Feststellung, zum Widerruf oder zur Rücknahme von zielstaatsbezogenen Abschiebungsverboten. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, §§ 34 - 43, § 73c AufenthG: § 60 Abs. 5, § 60 Abs. 7 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
urn:de:xauslaender:codelist:azr:artdesabschiebungsverbots | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
029 - Abschiebungsverbote |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
24.8.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Ereignisdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Datum der Feststellung / Widerruf / Rücknahme des zielstaatsbezogenen Abschiebungsverbots. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, §§ 34 - 43, § 73c AufenthG: § 60 Abs. 5, § 60 Abs. 7 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
029 - Abschiebungsverbote |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
24.8.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Zielstaat | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Angaben zum Staat | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Es handelt sich um den Staat, in den nicht abgeschoben werden darf, weil ein zielstaatsbezogenes Abschiebungshindernis besteht. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, §§ 34 - 43 AufenthG: § 60 Abs. 5, § 60 Abs. 7 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
029 - Abschiebungsverbote |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
24.8.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Bestandskraft | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Datum an dem die Vollziehbarkeit bzw. Unanfechtbarkeit der Entscheidung eintritt. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 11, § 31, § 74 AufenthG: § 60 Abs. 5, § 60 Abs. 7 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
029 - Abschiebungsverbote |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.2.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Aktenzeichen meldende Behörde | |||||||
Feldlänge | 25 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Aktenzeichen |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Aktenzeichen der Behörde, die den Sachverhalt gemeldet hat. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, §§ 37 - 43, § 73c AufenthG: § 60 Abs. 5, § 60 Abs. 7 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
029 - Abschiebungsverbote |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.12.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Zustellungsdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Zustelldatum des Bescheids mit der Feststellung, der Rücknahme oder dem Widerruf eines Abschiebungsverbots. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, §§ 37 - 43, § 73c AufenthG: § 60 Abs. 5, § 60 Abs. 7 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
029 - Abschiebungsverbote |
Inhaltsverzeichnis
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Blatt | ||||||
Gruppenname | Häufigkeit | 0..n | |||||
Aufenthaltsgestattung | |||||||
Beschreibung der Gruppe | |||||||
Enthält Informationen zu Aufenthaltsgestattung. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Bei ungültigen Aufenthaltsgestattung muss entsprechend der Speichersachverhalt "Aufenthaltsgestattung erloschen" gespeichert werden. Die zeitliche Reihenfolge ist bei mehreren Aufenthaltsgestattungen zu beachten. |
|||||||
Beinhaltet | |||||||
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
13.1.2023 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Art der Aufenthaltsgestattung | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Enthält Informationen zu einer ausgestellten Aufenthaltsgestattung bzw. zu deren Erlöschen oder wieder Inkrafttretens. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Information, über Gültigkeit und Erlöschen einer Aufenthaltsgestattung. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 55, § 63, § 67 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
urn:de:xauslaender:codelist:azr:aufenthaltsgestattung | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
030 - Aufenthaltsgestattung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
13.1.2023 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Ereignisdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Datum zum konkreten Sachverhalt in Bezug auf den Beginn oder den Ablauf der Gültigkeit einer Aufenthaltsgestattung. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 55, § 63, § 67 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
030 - Aufenthaltsgestattung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
13.1.2023 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Nummer der Aufenthaltsgestattung | |||||||
Feldlänge | 9 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Es handelt sich um die Nummer des von der Bundesdruckerei zur Verfügung gestellten Aufklebers. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 55, § 63 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
V\d{7}|V\d{8} | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
030 - Aufenthaltsgestattung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
13.1.2023 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Nummer Trägervordruck | |||||||
Feldlänge | 8 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Es handelt sich um die Nummer des Trägervordrucks für die Aufenthaltsgestattung. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 55, § 63 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
J\d{7} | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
030 - Aufenthaltsgestattung |
Inhaltsverzeichnis
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Blatt | ||||||
Gruppenname | Häufigkeit | 0..n | |||||
Wohnsitzauflage / räumliche Beschränkung | |||||||
Beschreibung der Gruppe | |||||||
Eine Aufenthaltsgestattung, eine Duldung oder ein Aufenthaltstitel können mit Wohnsitzauflagen oder räumlichen Beschränkungen versehen werden. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Enthält Informationen zu Wohnsitzauflagen Wohnsitzregelung bzw. räumlichen Beschränkungen. |
|||||||
Beinhaltet | |||||||
|
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
22.12.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Art der Wohnsitzauflage / Art der räumliche Beschränkung | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Informationen zu den unterschiedlichen Wohnsitzauflagen bzw. räumlichen Beschränkungen entsprechend der rechtlichen Vorgaben. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Eine Wohnsitzauflage verpflichtet eine ausländische Person für einen bestimmten Zeitraum dazu, ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Wohnsitz) an einem bestimmten Ort zu nehmen. Eine räumliche Beschränkung verpflichtet eine ausländische Person, sich ausschließlich in einem bestimmten Bereich physisch aufzuhalten. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 46 ff, § 56, § 59 ff, § 60 AufenthG: § 12, § 12a, § 61 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
urn:de:xauslaender:codelist:azr:wohnsitzauflage | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
031 - Wohnsitzauflage / räumliche Beschränkung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
24.8.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Ereignisdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Datum der Erteilung einer Wohnsitzauflage / räumlichen Beschränkung. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 56, § 59 ff, § 60 AufenthG: § 12, § 12a, § 61 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
031 - Wohnsitzauflage / räumliche Beschränkung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
24.8.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Befristungsdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Datum, an dem die Wohnsitzauflage / räumlichen Beschränkung endet. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 56, § 59 ff, § 60 AufenthG: § 12, § 12a, § 61 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
031 - Wohnsitzauflage / räumliche Beschränkung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
22.12.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Bundesland | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Bundesland, auf das sich die Wohnsitzauflage bzw. räumliche Beschränkung bezieht. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 46 ff, § 56, § 59 ff, § 60 AufenthG: § 12, § 12a, § 61 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
urn:de:bund:destatis:bevoelkerungsstatistik:schluessel:bundesland | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
031 - Wohnsitzauflage / räumliche Beschränkung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
13.1.2023 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Bezirk der Ausländerbehörde | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Der Bezirk der Ausländerbehörde, auf den sich die räumliche Beschränkung bezieht. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 56, § 59 ff, § 60 AufenthG: § 12, § 12a, § 61 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
urn:de:bund:destatis:bevoelkerungsstatistik:schluessel:kreis | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
031 - Wohnsitzauflage / räumliche Beschränkung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
13.1.2023 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Bezirk der Ausländerbehörde (Freitext) | |||||||
Feldlänge | 50 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Der Bezirk der Ausländerbehörde, auf den sich die räumliche Beschränkung bezieht, wenn die Angabe in Datenblatt Nr. 031.05 nicht vorhanden ist. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 56, § 59 ff, § 60 AufenthG: § 12, § 12a, § 61 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
031 - Wohnsitzauflage / räumliche Beschränkung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
9.11.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Ort | |||||||
Feldlänge | 50 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Der Ort oder Landkreis, auf den sich die Wohnsitzauflage bzw. räumliche Beschränkung bezieht. Dies dient dazu den Aufenthalt weiter einzuschränken, als dies mit der Angabe eines Bezirks einer Ausländerbehörde oder Bundesland möglich wäre. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Es handelt sich um einen konkreten Ort (z. B. eine Stadt) oder Landkreis. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 56, § 59 ff, § 60 AufenthG: § 12, § 12a, § 61 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
031 - Wohnsitzauflage / räumliche Beschränkung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
13.1.2023 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Aktenzeichen meldende Behörde | |||||||
Feldlänge | 25 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Aktenzeichen |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Aktenzeichen der Behörde, die den Sachverhalt gemeldet hat. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 56, § 59 ff, § 60 AufenthG: § 12, § 12a, § 61 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
031 - Wohnsitzauflage / räumliche Beschränkung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.8.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Amtlicher Gemeindeschlüssel (AGS) | |||||||
Feldlänge | 8 | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Code |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Die Gemeinde (anhand des AGS), auf die sich die Wohnsitzauflage bzw. räumliche Beschränkung bezieht. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 56, § 59 ff, § 60 AufenthG: § 12, § 12a, § 61 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
urn:de:bund:destatis:bevoelkerungsstatistik:schluessel:ags | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
031 - Wohnsitzauflage / räumliche Beschränkung |
Inhaltsverzeichnis
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Blatt | ||||||
Gruppenname | Häufigkeit | 0..n | |||||
Ankunftsnachweis | |||||||
Beschreibung der Gruppe | |||||||
Der Ankunftsnachweis (Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender) wird als ein bundesweit einheitlich zu verwendendes Dokument unverzüglich ausgestellt, wenn eine ausländische Person um Asyl nachgesucht hat und erkennungsdienstlich behandelt worden ist, aber noch keinen Asylantrag gestellt hat. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Der Ankunftsnachweis ist die Bescheinigung über die Meldung als asylsuchende Person, die einer ausländischen Person ausgestellt wird, welche um Asyl nachgesucht hat und nach den Vorschriften des Asylgesetzes oder des Aufenthaltsgesetzes erkennungsdienstlich behandelt worden ist, aber noch keinen Asylantrag gestellt hat. Der an die asylsuchende Person ausgegebene Ankunftsnachweis dient zusammen mit der hinterlegten Identität als Zugangsschlüssel für staatliche Leistungen (Unterbringung, Verpflegung, Gesundheit, Geldleistungen). Zuständig für die Ausstellung des Ankunftsnachweises ist die Aufnahmeeinrichtung, auf die der Ausländer verteilt worden ist, sofern nicht die dieser Aufnahmeeinrichtung zugeordnete Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge eine erkennungsdienstliche Behandlung der ausländischen Person oder die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten vornimmt. Wenn Letzteres der Fall ist, können auch Mitarbeitende des Bundesamtes die Erstregistrierung übernehmen. |
|||||||
Beinhaltet | |||||||
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
25.8.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Ausstellungsdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Datum, an dem der Ankunftsnachweis ausgestellt wurde. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 63a |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
032 - Ankunftsnachweis |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
25.8.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Gültig bis | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Datum, bis wann der Ankunftsnachweis gültig ist. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 63a |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
032 - Ankunftsnachweis |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
23.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Löschdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Löschdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Datum, an dem die durchgeführte Maßnahme / das Ereignis abweichend von den Regelungen des § 36 AZRG in Verbindung mit § 18 AZRG-DV gelöscht werden soll. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Von verwaltungsintern gesetzten Fristen ist abzusehen. Ausschlaggebend sind allein gesetzlich vorgesehene Fristen. Die Fristberechnung muss bei Eintragung eines Löschdatums entsprechend der gesetzlichen Regelungen erfolgen. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AZRG: § 36 AZRG-DV: § 18 AsylG: § 7, § 8, § 63a, § 67 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
032 - Ankunftsnachweis |
Inhaltsverzeichnis
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Blatt | ||||||
Gruppenname | Häufigkeit | 0..n | |||||
Unerlaubte Einreise und Aufenthalt | |||||||
Beschreibung der Gruppe | |||||||
Informationen zur unerlaubten Einreise oder zum unerlaubten Aufenthalt. |
|||||||
Beinhaltet | |||||||
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
25.8.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Art der Unerlaubte Einreise und Aufenthalt | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Information, ob eine Einreise oder ein Aufenthalt entgegen der gesetzlichen Vorgaben erfolgte bzw. vorliegt. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
|
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, §§ 18 - 22a AufenthG: § 4, § 14, § 95 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
urn:de:xauslaender:codelist:azr:unerlaubteeinreiseundaufenthaltart | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
033 - Unerlaubte Einreise und Aufenthalt |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
25.8.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Ereignisdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Enthält das Ereignisdatum, zu dem die unerlaubte Einreise erfolgte oder der unerlaubte Aufenthalt begann oder festgestellt wurde. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Ist bekannt, an welchem Datum die unerlaubte Einreise stattfand bzw. der unerlaubte Aufenthalt begann, so ist dieses zu erfassen. Ist das o. a. Datum nicht bekannt, ist das Datum der Feststellung der Tatsache zu erfassen. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, §§ 18 - 22a AufenthG: § 4, § 14, § 95 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
033 - Unerlaubte Einreise und Aufenthalt |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
23.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Löschdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Löschdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Datum, an dem die durchgeführte Maßnahme / das Ereignis abweichend von den Regelungen des § 36 AZRG in Verbindung mit § 18 AZRG-DV gelöscht werden soll. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Von verwaltungsintern gesetzten Fristen ist abzusehen. Ausschlaggebend sind allein gesetzlich vorgesehene Fristen. Die Fristberechnung muss bei Eintragung eines Löschdatums entsprechend der gesetzlichen Regelungen erfolgen. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AZRG: § 36 AZRG-DV: § 18 AsylG: § 7, § 8, §§ 18 - 22a |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
033 - Unerlaubte Einreise und Aufenthalt |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
31.8.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Einreisestaat | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Der Staat, aus dem die unmittelbare Einreise in das Bundesgebiet erfolgt ist. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Es darf nicht der Codelistenwert "000" (=Deutschland) verwendet werden. Bei Personen, bei denen der Staat der unmittelbaren Einreise in das Bundesgebiet nicht eindeutig festgestellt werden kann, ist dieses Feld nicht zu befüllen. Bei Kindern, welche im Bundesgebiet geboren worden sind, ist dieses Feld ebenfalls nicht zu befüllen. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, §§ 18 - 22a |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
urn:de:bund:destatis:bevoelkerungsstatistik:schluessel:staatsangehoerigkeit | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
033 - Unerlaubte Einreise und Aufenthalt |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
9.11.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Aktenzeichen meldende Behörde | |||||||
Feldlänge | 25 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Aktenzeichen |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Aktenzeichen der Behörde, die den Sachverhalt gemeldet hat. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, §§ 18 - 22a |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
033 - Unerlaubte Einreise und Aufenthalt |
Inhaltsverzeichnis
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Blatt | ||||||
Gruppenname | Häufigkeit | 0..n | |||||
Weitere Aufenthaltsstatus | |||||||
Beschreibung der Gruppe | |||||||
Enthält Angaben zum aufenthaltsrechtlichen Status, die nicht in speziellen Kapiteln erfasst werden. Dies sind Aufenthaltsgestattung Datenblatt Nr. 030, Aufenthaltserlaubnis Datenblatt Nr. 038, Niederlassungserlaubnis Datenblatt Nr. 040, Aufenthaltsrecht EU Datenblatt Nr. 041 und Duldung Datenblatt Nr. 047. |
|||||||
Beinhaltet | |||||||
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
13.1.2023 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Art des Aufenthaltsstatus | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Enthält Angaben zum aufenthaltsrechtlichen Status, die nicht in speziellen Kapiteln erfasst werden. Dies sind Angaben wie z. B. Erteilung, Ablehnung, Widerruf. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
urn:de:xauslaender:codelist:azr:aufenthaltsstatus | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
034 - Weitere Aufenthaltsstatus |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
13.1.2023 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Ereignisdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Datum, zu dem der jeweilige aufenthaltsrechtliche Status eingetreten ist. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
034 - Weitere Aufenthaltsstatus |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
13.1.2023 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Nummer des Aufenthaltsdokuments | |||||||
Feldlänge | 9 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Die Nummer des Aufenthaltsdokuments, auf den sich der aufenthaltsrechtliche Status bezieht. Es handelt sich um die Nummer des von der Bundesdruckerei zur Verfügung gestellten Vordrucks (wenn kein Aufkleber verwendet wird) oder Aufklebers. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
F\d{7}|V\d{8} | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
034 - Weitere Aufenthaltsstatus |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
13.1.2023 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Nummer Trägervordruck | |||||||
Feldlänge | 9 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Die Nummer des Trägervordrucks für den Aufenthaltstitel, auf den sich der aufenthaltsrechtliche Status bezieht. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
L\d{7}|V\d{8} | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
034 - Weitere Aufenthaltsstatus |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
13.1.2023 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Befristungsdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Datum, an dem die Befristung eines zeitlich beschränkten aufenthaltsrechtlichen Status endet. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
034 - Weitere Aufenthaltsstatus |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.12.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Unanfechtbarkeitsdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Datum, an dem die Entscheidung über den aufenthaltsrechtlichen Status unanfechtbar bzw. vollziehbar wird. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
034 - Weitere Aufenthaltsstatus |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.12.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Zustellungsdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Zustelldatum des Bescheides bei Erteilung, Rücknahme, Widerruf oder Ablehnung eines Aufenthaltstitels. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
034 - Weitere Aufenthaltsstatus |
Inhaltsverzeichnis
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Blatt | ||||||
Gruppenname | Häufigkeit | 0..1 | |||||
Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit | |||||||
Beschreibung der Gruppe | |||||||
Enthält Angaben der Bundesagentur für Arbeit über die Entscheidung, ob eine Zustimmung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit gegeben oder versagt wird. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Nicht jeder Aufenthaltstitel bzw. Aufenthaltsstatus berechtigt zur Erwerbstätigkeit. Sofern die Ausübung einer Beschäftigung gesetzlich verboten oder beschränkt ist, bedarf die Ausübung einer Beschäftigung oder einer über die Beschränkung hinausgehenden Beschäftigung der Erlaubnis; diese kann dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit nach § 39 AufenthG unterliegen. Die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit kann beschränkt erteilt werden. Eine solche erforderliche Zustimmung kann hier dokumentiert werden. |
|||||||
Beinhaltet | |||||||
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
25.8.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Art der Entscheidung zur Erwerbstätigkeit | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Enthält die Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit betreffend die Zustimmung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 56, § 59 ff, § 60 AufenthG: §§ 18 - 21, §§ 39 - 42 BeschV: §§ 34 - 37 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
urn:de:xauslaender:codelist:azr:entscheidungba | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
035 - Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
25.8.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Ereignisdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Datum der Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit zur Erwerbstätigkeit. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 56, § 59 ff, § 60 AufenthG: § 4a, § 16a, §§ 18 - 21, §§ 39 - 42 BeschV: §§ 34 - 37 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
035 - Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
25.8.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Befristungsdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Datum, an dem die Geltungsdauer der Zustimmung zur Ausübung der Erwerbstätigkeit endet. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Die Versagung ist nicht zeitlich befristet. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 56, § 59 ff, § 60 AufenthG: § 4a, § 16a, §§ 18 - 21, §§ 39 - 42 BeschV: §§ 34 - 37 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
035 - Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
9.11.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Räumliche Beschränkung | |||||||
Feldlänge | 45 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Angaben zum räumlichen Bereich, auf den die Erwerbstätigkeit eingeschränkt ist. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 56, § 59 ff, § 60 AufenthG: § 4a, § 16a, §§ 18 - 21, §§ 39 - 42 BeschV: §§ 34 - 37 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
035 - Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
25.8.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Arbeitgeberbindung | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Bool | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Die Angabe, ob eine Arbeitgeberbindung vorliegt. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 56, § 59 ff, § 60 AufenthG: § 4a, § 16a, §§ 18 - 21, §§ 39 - 42 BeschV: §§ 34 - 37 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
035 - Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
25.8.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Weitere Nebenbestimmungen | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Bool | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Die Angabe, ob weitere Beschränkungen zur Ausübung der Erwerbstätigkeit vorliegen. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 56, § 59 ff, § 60 AufenthG: § 4a, § 16a, §§ 18 - 21, §§ 39 - 42 BeschV: §§ 34 - 37 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
035 - Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
25.8.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Löschdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Löschdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Datum, an dem die durchgeführte Maßnahme / das Ereignis abweichend von den Regelungen des § 36 AZRG in Verbindung mit § 18 AZRG-DV gelöscht werden soll. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Von verwaltungsintern gesetzten Fristen ist abzusehen. Ausschlaggebend sind allein gesetzlich vorgesehene Fristen. Die Fristberechnung muss bei Eintragung eines Löschdatums entsprechend der gesetzlichen Regelungen erfolgen. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AZRG: § 36 AZRG-DV: § 18 AsylG: § 7, § 8, § 56, § 59 ff, § 60 AufenthG: § 4a, § 16a, §§ 18 - 21, §§ 39 - 42 BeschV: §§ 34 - 37 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
035 - Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit |
Inhaltsverzeichnis
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Blatt | ||||||
Gruppenname | Häufigkeit | 0..1 | |||||
Nebenbestimmungen zur Erwerbstätigkeit | |||||||
Beschreibung der Gruppe | |||||||
Enthält Nebenbestimmungen zur Erwerbstätigkeit einer ausländischen Person. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Jeder Aufenthaltstitel (AT) muss erkennen lassen, ob die Ausübung einer Erwerbstätigkeit erlaubt ist und ob sie Beschränkungen unterliegt. Zudem müssen Beschränkungen seitens der BA für die Ausübung der Beschäftigung in den AT übernommen werden. Für die Änderung einer Beschränkung im AT ist eine Erlaubnis erforderlich. Wurde ein AT zum Zweck der Ausübung einer bestimmten Beschäftigung erteilt, ist die Ausübung einer anderen Erwerbstätigkeit verboten, solange und soweit die zuständige Behörde die Ausübung der anderen Erwerbstätigkeit nicht erlaubt hat. Dieser Sachverhalt ist über diesen Speichersachverhalt abbildbar. |
|||||||
Beinhaltet | |||||||
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
25.8.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Art der Nebenbestimmungen zur Erwerbstätigkeit | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Dieses Feld enthält die Art der Nebenbestimmungen betreffend die Ausübung einer Erwerbstätigkeit einer ausländischen Person. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Die Erlaubnis kann sich auf die mögliche Aufnahme eines unselbständigen Beschäftigtenverhältnis bzw. auf die Aufnahme der Selbständigkeit beziehen. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 56, § 59 ff, § 60 AufenthG: § 4a, §§ 18 - 21, §§ 39 - 42 BeschV: §§ 34 - 37 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
urn:de:xauslaender:codelist:azr:nebenbestimmungerwerbstaetigkeit | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
036 - Nebenbestimmungen zur Erwerbstätigkeit |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
25.8.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Ereignisdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Datum der Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit über die Zustimmung und etwaiger Beschränkungen zur Erlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 56, § 59 ff, § 60 AufenthG: § 4a, §§ 18 - 21, §§ 39 - 42 BeschV: §§ 34 - 37 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
036 - Nebenbestimmungen zur Erwerbstätigkeit |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
25.8.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Befristungsdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Datum, an dem die Erlaubnis für die mögliche Ausübung einer unselbständigen oder selbständigen Tätigkeit endet. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 56, § 59 ff, § 60 AufenthG: § 4a, §§ 18 - 21, §§ 39 - 42 BeschV: §§ 34 - 37 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
036 - Nebenbestimmungen zur Erwerbstätigkeit |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
9.11.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Räumliche Beschränkung | |||||||
Feldlänge | 45 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Der räumliche Bereich, auf den die Erwerbstätigkeit eingeschränkt ist. |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 56, § 59 ff, § 60 AufenthG: § 4a, § 16a, §§ 18 - 21, §§ 39 - 42 BeschV: §§ 34 - 37 |
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Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
036 - Nebenbestimmungen zur Erwerbstätigkeit |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
25.8.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Arbeitgeberbindung | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Bool | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Die Bundesagentur für Arbeit kann die Zustimmung zur Ausübung einer Beschäftigung auf einen Arbeitgeber beschränken. |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 56, § 59 ff, § 60 AufenthG: § 4a, § 16a, §§ 18 - 21, §§ 39 - 42 BeschV: §§ 34 - 37 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
036 - Nebenbestimmungen zur Erwerbstätigkeit |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
25.8.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Weitere Nebenbestimmungen | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Bool | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Die Angabe, ob weitere Nebenbestimmungen bestehen (über räumliche Beschränkung, Arbeitgeberbindung hinaus). |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 56, § 59 ff, § 60 AufenthG: § 4a, § 16a, §§ 18 - 21, §§ 39 - 42 BeschV: §§ 34 - 37 |
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Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
036 - Nebenbestimmungen zur Erwerbstätigkeit |
Inhaltsverzeichnis
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Blatt | ||||||
Gruppenname | Häufigkeit | 0..1 | |||||
Zustimmungsfreie Beschäftigung | |||||||
Beschreibung der Gruppe | |||||||
Dieses Feld enthält Informationen über die Feststellung der Ausländerbehörde zum Vorliegen einer zustimmungsfreien Beschäftigung. Auch können Gründe für die Zustimmungsfreiheit angegeben werden. |
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Hinweise zur Datenqualität | |||||||
In bestimmten Fällen wird der Aufenthaltstitel zum Zweck der Beschäftigung auch ohne Zustimmung der BA erteilt. |
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Beinhaltet | |||||||
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
25.8.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Art der zustimmungsfreien Beschäftigung | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Dieses Feld enthält Informationen über die Art der Feststellung der zustimmungsfreien Beschäftigung. Auch können Gründe für diese Zustimmung angegeben werden. |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 61 AufenthG: § 4a, § 18b, § 18c, §§ 39 - 42 BeschV: § 5, § 9, §§ 14 - 24, § 24b, § 31 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
urn:de:xauslaender:codelist:azr:zustimmungsfreiebeschaeftigung | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
037 - Zustimmungsfreie Beschäftigung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
25.8.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Ereignisdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Datum der Feststellung der Ausländerbehörde, dass die Erwerbstätigkeit einer ausländischen Person (zustimmungsfrei durch die Bundesagentur für Arbeit) erlaubt ist. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 56, § 59 ff, § 60 AufenthG: § 4a, § 18b, § 18c, §§ 39 - 42 BeschV: § 5, § 9, §§ 14 - 24, § 24b, § 31 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
037 - Zustimmungsfreie Beschäftigung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
25.8.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Befristungsdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Datum, an dem die Feststellung der Ausländerbehörde, dass die Erwerbstätigkeit einer ausländischen Person (zustimmungsfrei durch die Bundesagentur für Arbeit) erlaubt ist, abläuft. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 61 AufenthG: § 4a, § 18b, § 18c, §§ 39 - 42 BeschV: § 5, § 9, §§ 14 - 24, § 24b, § 31 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
037 - Zustimmungsfreie Beschäftigung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
25.8.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Löschdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Löschdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Datum, an dem die durchgeführte Maßnahme / das Ereignis abweichend von den Regelungen des § 36 AZRG in Verbindung mit § 18 AZRG-DV gelöscht werden soll. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Von verwaltungsintern gesetzten Fristen ist abzusehen. Ausschlaggebend sind allein gesetzlich vorgesehene Fristen. Die Fristberechnung muss bei Eintragung eines Löschdatums entsprechend der gesetzlichen Regelungen erfolgen. |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
AZRG: § 36 AZRG-DV: § 18 AsylG: § 7, § 8, § 56, § 59, § 60 AufenthG: §§ 39 - 42 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
037 - Zustimmungsfreie Beschäftigung |
Inhaltsverzeichnis
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Blatt | ||||||
Gruppenname | Häufigkeit | 0..n | |||||
Aufenthaltserlaubnis | |||||||
Beschreibung der Gruppe | |||||||
Das Feld enthält Angaben zu Aufenthaltserlaubnissen. |
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Beinhaltet | |||||||
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
25.8.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Art der Aufenthaltserlaubnis | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Angaben zur Art der Aufenthaltserlaubnis. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Die Aufenthaltserlaubnis zählt zu den Aufenthaltstiteln. Sie wird nur befristet und grundsätzlich zweckgebunden erteilt. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, §§ 55 - 67 AufenthG: § 4, § 7, §§ 60 - 62c |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
urn:de:xauslaender:codelist:azr:aufenthaltserlaubnis | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
038 - Aufenthaltserlaubnis |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.12.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Ereignisdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Datum der Erteilung oder des Widerrufs der Aufenthaltserlaubnis. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, §§ 55 - 67 AufenthG: § 4, § 7, §§ 60 - 62c |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
038 - Aufenthaltserlaubnis |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
25.8.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Befristungsdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Datum, an dem die Befristung einer Aufenthaltserlaubnis endet. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, §§ 55 - 67 AufenthG: § 4, § 7, §§ 60 - 62c |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
038 - Aufenthaltserlaubnis |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.8.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Nummer der Aufenthaltserlaubnis | |||||||
Feldlänge | 9 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Die Nummer der Aufenthaltserlaubnis. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, §§ 55 - 67 AufenthG: § 4, § 7, §§ 60 - 62c |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
038 - Aufenthaltserlaubnis |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
31.8.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Staat | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Angaben zum Staat | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Der Mitgliedstaat der Europäischen Union, in dem die ausländische Person die Rechtsstellung eines Aufenthaltsberechtigten innehat. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, §§ 55 - 67 AufenthG: § 4, § 7, §§ 60 - 62c |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
038 - Aufenthaltserlaubnis |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.2.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Aktenzeichen meldende Behörde | |||||||
Feldlänge | 25 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Aktenzeichen |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Aktenzeichen der Behörde, die den Sachverhalt gemeldet hat. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Der Speichersachverhalt wird zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Eintrags ausschließlich i. R. Code „089 - Vorgang zu Aufenthaltserlaubnis“ genutzt. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, §§ 55 - 67 AufenthG: § 4, § 7, §§ 60 - 62c |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
038 - Aufenthaltserlaubnis |
Inhaltsverzeichnis
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Blatt | ||||||
Gruppenname | Häufigkeit | 0..n | |||||
Integrationskurs | |||||||
Beschreibung der Gruppe | |||||||
Enthält Angaben zu Integrationskursen. |
|||||||
Beinhaltet | |||||||
|
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
16.12.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Art der Berechtigung oder Verpflichtung | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Angaben zur Art der Berechtigung oder Verpflichtung im Zusammenhang mit Integrationskursen. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AufenthG: §§ 43 - 45a |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
urn:xoev-de:bva:codeliste:azr.artberechtigungoderverpflichtung | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
039 - Integrationskurs |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
6.4.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Erstellungszeitpunkt | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Datum, an dem die Berechtigung oder Verpflichtung erteilt wurde. Hiermit ist das Datum gemeint, welches das BAMF der berechtigenden/verpflichtenden Stelle im Rahmen der Kommunikation hinsichtlich der Erteilung einer Berechtigung/Verpflichtung zum Integrationskurs mitgeteilt hat. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AufenthG: §§ 43 - 45a |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
039 - Integrationskurs |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
23.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Erteilende Stelle | |||||||
Feldlänge | 6 | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Behördenkennzeichen |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Behördenkennzeichen der Stelle, die eine Berechtigung oder Verpflichtung zum Integrationskurs erteilt hat. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AufenthG: §§ 43 - 45a |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
039 - Integrationskurs |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.8.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Erteilende Stelle (Freitext) | |||||||
Feldlänge | 255 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Amtliche Bezeichnung der erteilenden Stelle, falls kein Behördenkennzeichen für diese Behörde vorhanden ist. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AufenthG: §§ 43 - 45a |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
039 - Integrationskurs |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
16.12.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Art des Integrationskurses | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Dieses Feld enthält Angaben zur Art des Integrationskurses. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Diese Daten sollen im Falle einer Bleibeperspektive die Koordination von Integrationsmaßnahmen unterstützen und die Vermittlung in die Erwerbstätigkeit vorbereiten. Inhaltlich werden Schulabschlüsse und Ausbildungszeiten, Berufliche Erfahrungen und Qualifikationen, Sprachkenntnisse und bereits erfolgte oder vorgesehene Integrationskurse abgebildet. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AufenthG: §§ 43 - 45a |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
urn:xoev-de:bva:codeliste:azr.artintegrationskurs | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
039 - Integrationskurs |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
6.4.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Integrationskursbeginn | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Datum, an dem die Teilnahme am Integrationskurs begonnen hat. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AufenthG: §§ 43 - 45a |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
039 - Integrationskurs |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
29.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Art des Kursabschlusses | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Art des erzielten Ergebnisses (erfolgreich / nicht erfolgreich) des Integrationskurses. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AufenthG: §§ 43 - 45a |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
urn:de:xauslaender:codelist:azr:artdeskursabschlusses | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
039 - Integrationskurs |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
29.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Konsequenzen Nichtteilnahme | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Bool | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Hier wird dokumentiert, dass die ABH die ausländische Person nach § 44a Abs. 3 Satz 1 AufenthG auf mögliche Auswirkungen hingewiesen hat für den Fall, dass sie ihrer Teilnahmepflicht aus von ihr zu vertretenden Gründen nicht nachkommt oder den Abschlusstest nicht erfolgreich ablegt. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AufenthG: §§ 43 - 45a |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
039 - Integrationskurs |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.12.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Gemeldete Fehlzeiten | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Ganze Zahlen | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Die Angabe der insgesamt gemeldeten Fehlzeiten in Bezug auf die Teilnahme an einem Integrationskurs. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Bei den gemeldeten Fehlzeiten ist die Anzahl der Stunden ausschließlich als positive ganze Zahl anzugeben. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AufenthG: §§ 43 - 45a |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
039 - Integrationskurs |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
23.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Löschdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Löschdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Datum, an dem die durchgeführte Maßnahme / das Ereignis abweichend von den Regelungen des § 36 AZRG in Verbindung mit § 18 AZRG-DV gelöscht werden soll. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Von verwaltungsintern gesetzten Fristen ist abzusehen. Ausschlaggebend sind allein gesetzlich vorgesehene Fristen. Die Fristberechnung muss bei Eintragung eines Löschdatums entsprechend der gesetzlichen Regelungen erfolgen. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AZRG: § 36 AZRG-DV: § 18 AufenthG: §§ 43 - 45a |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
039 - Integrationskurs |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
9.11.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Originär speichernde Behörde | |||||||
Feldlänge | 6 | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Behördenkennzeichen |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Behördenkennzeichen der Behörde, die einen Sachverhalt originär zugespeichert hat. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Die Zuständigkeit der Zuspeicherung des AZR-Sachverhalts ergibt sich nach § 6 Abs. 2a AZRG. Sofern BAMF originär zugespeichert hat, bleibt es auch nach Abschluss des Asylverfahrens für Folgezuspeicherungen zuständig. Im Fall der originären Zuspeicherung durch die Ausländerbehörde bleibt diese zuständig. Ausgenommen sind Zuspeicherungen der Information zu den Konsequenzen einer Nichtteilnahme Datenblatt Nr. 039.08 und der gesamt gemeldeten Fehlzeiten Datenblatt Nr. 039.09, für die generell die zuständige Ausländerbehörde die Zuspeicherberechtigung hat. Meldungen zur Nichtteilnahme haben keinen Einfluss auf den Inhalt dieses Feldes. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AZRG: § 6 AufenthG: §§ 43 - 45a |
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Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
039 - Integrationskurs |
Inhaltsverzeichnis
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Blatt | ||||||
Gruppenname | Häufigkeit | 0..n | |||||
Niederlassungserlaubnis | |||||||
Beschreibung der Gruppe | |||||||
Enthält Angaben zu einer Niederlassungserlaubnis bzw. zum zeitlich unbefristeten Aufenthaltstitel. |
|||||||
Beinhaltet | |||||||
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
30.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Art der Niederlassungserlaubnis / des unbefristeten Aufenthaltstitels | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Angaben zur Art des erteilten Aufenthaltstitels, welcher einen zeitlich unbeschränkten Aufenthalt in der Bundesrepublik ermöglicht. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Die Niederlassungserlaubnis ermöglicht einen unbefristeten Aufenthalt in Deutschland. Ein Recht auf einen Aufenthalt von über 90 Tagen in einem anderen EU-Mitgliedstaat vermittelt dieser Titel jedoch nicht. Darüber hinaus berechtigt sie sowohl zur Beschäftigung als Arbeitnehmer als auch zur Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AufenthG: § 9, § 18c, § 26, § 35, § 38, § 51 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
urn:de:xauslaender:codelist:azr:niederlassungserlaubnis | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
040 - Niederlassungserlaubnis |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
30.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Ereignisdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Datum der Erteilung der Niederlassungserlaubnis. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Hier wird ein Recht (die Niederlassungserlaubnis) dokumentiert. Ändert sich nur der auf diesem Recht basierende Aufenthaltstitel, ist lediglich die Nr. des Aufenthaltstitels anzupassen, nicht das Datum der Erteilung der Niederlassungserlaubnis. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AufenthG: § 9, § 18c, § 26, § 35, § 38, § 51 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
040 - Niederlassungserlaubnis |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.8.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Nummer des Aufenthaltstitels | |||||||
Feldlänge | 9 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Die Nummer des Aufenthaltstitels. |
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Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Hier wird ein Recht (die Niederlassungserlaubnis) dokumentiert. Ändert sich nur der auf diesem Recht basierende Aufenthaltstitel, ist lediglich die Nr. des Aufenthaltstitels anzupassen, nicht das Datum der Erteilung der Niederlassungserlaubnis. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AufenthG: § 9, § 18c, § 26, § 35, § 38, § 51 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
040 - Niederlassungserlaubnis |
Inhaltsverzeichnis
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Blatt | ||||||
Gruppenname | Häufigkeit | 0..n | |||||
Aufenthaltsrecht EU | |||||||
Beschreibung der Gruppe | |||||||
Informationen zu den Aufenthaltsrechten gemäß Freizügigkeitsgesetz/EU. Das Freizügigkeitsgesetz/EU regelt die Einreise und den Aufenthalt von Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union und ihrer Familienangehörigen. Die Aufenthaltsrechte nach Art. 20 und Art. 21 AEUV (sui generis) werden in der Gruppe Aufenthaltserlaubnis Datenblatt Nr. 038 gespeichert. |
|||||||
Beinhaltet | |||||||
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
22.12.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Art des Aufenthaltsrechts EU | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Enthält Angaben zur Art des Aufenthaltsrechts gemäß Freizügigkeitsgesetz/EU. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Die Regelungen umfassen auch Bürger der EWR-Staaten und des Vereinigten Königreichs. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
FreizügG/EU: § 3, § 5, § 16 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
urn:de:xauslaender:codelist:azr:euaufenthaltsrecht | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
041 - Aufenthaltsrecht EU |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
31.8.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Ereignisdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Datum der Erteilung des Aufenthaltsrechts. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
FreizügG/EU: § 3, § 5, § 16 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
041 - Aufenthaltsrecht EU |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
31.8.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Befristungsdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Datum, an dem die Aufenthaltserlaubnis endet. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
FreizügG/EU: § 3, § 5, § 16 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
041 - Aufenthaltsrecht EU |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.8.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Nummer des Aufenthaltstitels | |||||||
Feldlänge | 9 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Die Nummer des Aufenthaltstitels. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
FreizügG/EU: § 3, § 5, § 16 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
041 - Aufenthaltsrecht EU |
Inhaltsverzeichnis
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Blatt | ||||||
Gruppenname | Häufigkeit | 0..n | |||||
Ausweisung | |||||||
Beschreibung der Gruppe | |||||||
Enthält Angaben zur Ausweisung gem. AufenthG oder zum Freizügigkeitsverlust gem. FreizügG/EU. |
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Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Eine Ausweisung ist eine behördliche Entscheidung und hat die Folge, dass ein Ausländer das Bundesgebiet zu verlassen hat. |
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Beinhaltet | |||||||
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DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
30.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Art der Ausweisung | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Enthält Angaben zur Ausweisung bzw. für EU-Bürger zum Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt (Freizügigkeitsverlust). |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
AufenthG: § 53, § 54, § 55 FreizügG/EU: § 2, § 5, § 6, § 7 |
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Darstellungsform | |||||||
urn:de:xauslaender:codelist:azr:artderausweisung | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
042 - Ausweisung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
19.3.2021 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Ereignisdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Datum des Erlasses einer Ausweisungsverfügung bzw. der Feststellung des Verlusts oder des Nichtbestehens eines Rechts auf Aufenthalt bzw. Einreise nach FreizügG. |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
AufenthG: § 53, § 54, § 55 FreizügG/EU: § 2, § 5, § 6, § 7 |
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Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
042 - Ausweisung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
31.8.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Befristungsdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Datum des Tages, mit dessen Ablauf die Wirkung einer Ausweisungsverfügung bzw. einer Feststellung des Verlusts oder des Nichtbestehens eines Rechts auf Aufenthalt bzw. Einreise nach FreizügG/EU endet. |
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Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Die Befristungsdatum ist einzutragen, falls sich die Person nicht mehr im Bundesgebiet aufhält. Eine Dauer ist immer dann einzutragen, wenn sich die Person im Bundesgebiet aufhält (Fristhemmung). Beim Wechsel zwischen "aufhältig" und "nicht aufhältig" der Person ist zwischen Befristungsdatum und Befristungsdauer zu wechseln. Nur eines der zwei Felder ist zu befüllen. Dies ist zu verwenden, falls sich die Person nicht mehr im Bundesgebiet aufhält (vgl. Datenblatt Nr. 042.04). Hinweis: Das Aufenthaltsrecht kann bei einzelnen Ausprägungen befristet oder unbefristet erteilt werden. |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
AufenthG: § 53, § 54, § 55 FreizügG/EU: § 2, § 5, § 6, § 7 |
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Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
042 - Ausweisung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
31.8.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Dauer | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Dauer | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Die Dauer der Befristung der Feststellung einer Ausweisungsverfügung bzw. des Verlusts oder der Feststellung des Nichtbestehens eines Rechts auf Aufenthalt bzw. Einreise nach FreizügG, falls das Datum nicht bekannt ist. |
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Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Beispiel Ausreisefrist 3 Jahre 7 Monate Die Befristungsdatum ist einzutragen, falls sich die Person nicht mehr im Bundesgebiet aufhält. Eine Dauer ist immer dann einzutragen, wenn sich die Person im Bundesgebiet aufhält (Fristhemmung). Beim Wechsel zwischen "aufhältig" und "nicht aufhältig" der Person ist zwischen Befristungsdatum und Befristungsdauer zu wechseln. Nur eines der zwei Felder ist zu befüllen. Dies ist zu verwenden, falls sich die Person noch im Bundesgebiet aufhält (vgl. Datenblatt Nr. 042.03), Fristhemmung. |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
AufenthG: § 53, § 54, § 55 FreizügG/EU: § 2, § 5, § 6, § 7 |
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Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
042 - Ausweisung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
3.5.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Rechtskraftdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Datum ist in den Fällen einer sofortigen Vollziehbarkeit oder einer eingetretenen Unanfechtbarkeit anzugeben. |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
AufenthG: § 53, § 54, § 55 FreizügG/EU: § 2, § 5, § 6, § 7 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
042 - Ausweisung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
9.12.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Ermittelnde Behörde | |||||||
Feldlänge | 6 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Dieses Element beinhaltet das Behördenkennzeichen der ermittelnden Behörde. Dieses Datenblatt ist nur in einer Auskunft aus dem AZR relevant und wird nur im Zuge der Feststellung eines Terrorverdachts genutzt. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AufenthG: § 53, § 54, § 55 FreizügG/EU: § 2, § 5, § 6, § 7 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
042 - Ausweisung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
23.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Löschdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Löschdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Datum, an dem die durchgeführte Maßnahme / das Ereignis abweichend von den Regelungen des § 36 AZRG in Verbindung mit § 18 AZRG-DV gelöscht werden soll. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Von verwaltungsintern gesetzten Fristen ist abzusehen. Ausschlaggebend sind allein gesetzlich vorgesehene Fristen. Die Fristberechnung muss bei Eintragung eines Löschdatums entsprechend der gesetzlichen Regelungen erfolgen. |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
AZRG: § 36 AZRG-DV: § 18 AufenthG: § 53, § 54, § 55 FreizügG/EU: § 2, § 5, § 6, § 7 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
042 - Ausweisung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
19.3.2021 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Hinweis auf Begründungstext | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Information zum Vorliegen eines Verfügungstextes und dessen Form (Papier / elektronisch). |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AufenthG: § 53, § 54, § 55 FreizügG/EU: § 2, § 5, § 6, § 7 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
urn:de:xauslaender:codelist:azr:verfuegungstextstatus | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
042 - Ausweisung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
9.11.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Aktenzeichen meldende Behörde | |||||||
Feldlänge | 25 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Aktenzeichen |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Aktenzeichen der Behörde, die die Maßnahme gemeldet hat. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, §§ 34 - 43 AufenthG: § 53 FreizügG/EU: § 2, § 5, § 6, § 7 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
042 - Ausweisung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
9.11.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Externe Notiz (zu Metadaten Verfügungstext) | |||||||
Feldlänge | 1024 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Mit diesem Feld können erläuternde Hinweise zu übermittelten Metadaten zugespeichert werden. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, §§ 34 - 43 AufenthG: § 53 FreizügG/EU: § 2, § 5, § 6, § 7 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
042 - Ausweisung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.2.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Zustellungsdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Zustelldatum des Bescheids mit der Fristsetzung zur freiwilligen Ausreise. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AufenthG: § 53, § 54, § 55 FreizügG/EU: § 2, § 5, § 6, § 7 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
042 - Ausweisung |
Inhaltsverzeichnis
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Blatt | ||||||
Gruppenname | Häufigkeit | 0..n | |||||
Abschiebung | |||||||
Beschreibung der Gruppe | |||||||
Informationen im Zusammenhang mit einer Ausreiseaufforderung, gesetzten Frist zur freiwilligen Ausreise, Ausreisepflicht und/oder Abschiebung. |
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Beinhaltet | |||||||
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DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
22.12.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Art der Abschiebung und Hinweis auf Begründungstext - aktuell | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Abschiebung ist die zwangsweise Durchsetzung der Ausreisepflicht einer ausländischen Person aus dem Bundesgebiet. Sie ist durchzuführen, wenn die Ausreisepflicht vollziehbar ist, eine Ausreisefrist nicht gewährt wurde oder diese abgelaufen ist, und die freiwillige Erfüllung der Ausreisepflicht nicht gesichert ist oder aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eine Überwachung der Ausreise erforderlich erscheint. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, §§ 34 - 43 AufenthG: § 58, § 58a, § 59 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
urn:de:xauslaender:codelist:azr:artderabschiebung | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
043 - Abschiebung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
22.12.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Ereignisdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Datum der Fristsetzung zur freiwilligen Ausreise, Datum der Abschiebung oder des vorangehenden Bescheids. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, §§ 34 - 43 AufenthG: § 58, § 58a, § 59 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
043 - Abschiebung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
22.12.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Befristungsdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Im Falle einer Ausreiseaufforderung oder einer Frist zur freiwilligen Ausreise ist das Befristungsdatum der Maßnahme anzugeben. Im Falle einer vollzogenen Abschiebung mit einhergehendem Einreise und Aufenthaltsverbot ist das Datum dessen Fristablaufs einzutragen. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Die Befristungsdatum ist einzutragen, falls sich die Person nicht mehr im Bundesgebiet aufhält. Eine Dauer ist immer dann einzutragen, wenn sich die Person im Bundesgebiet aufhält (Fristhemmung). Beim Wechsel zwischen "aufhältig" und "nicht aufhältig" der Person ist zwischen Befristungsdatum und Befristungsdauer zu wechseln. Nur eines der zwei Felder ist zu befüllen. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, §§ 34 - 43 AufenthG: § 58, § 58a, § 59 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
043 - Abschiebung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
22.12.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Dauer | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Dauer | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Sofern eine Abschiebung mit Wiedereinreisesperre vollzogen wurde, ist hier die Frist durch eine Fristdauer anzugeben. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Die Befristungsdatum ist einzutragen, falls sich die Person nicht mehr im Bundesgebiet aufhält. Eine Dauer ist immer dann einzutragen, wenn sich die Person im Bundesgebiet aufhält (Fristhemmung). Beim Wechsel zwischen "aufhältig" und "nicht aufhältig" der Person ist zwischen Befristungsdatum und Befristungsdauer zu wechseln. Nur eines der zwei Felder ist zu befüllen. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, §§ 34 - 43 AufenthG: § 58, § 58a, § 59 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
043 - Abschiebung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
22.12.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Zustellungsdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Zustelldatum des Bescheids mit der Fristsetzung zur freiwilligen Ausreise. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, §§ 34 - 43 AufenthG: § 58, § 58a, § 59 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
043 - Abschiebung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
22.12.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Löschdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Löschdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Datum, an dem die durchgeführte Maßnahme / das Ereignis abweichend von den Regelungen des § 36 AZRG in Verbindung mit § 18 AZRG-DV gelöscht werden soll. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Von verwaltungsintern gesetzten Fristen ist abzusehen. Ausschlaggebend sind allein gesetzlich vorgesehene Fristen. Die Fristberechnung muss bei Eintragung eines Löschdatums entsprechend der gesetzlichen Regelungen erfolgen. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AZRG: § 36 AZRG-DV: § 18 AsylG: § 7, § 8, §§ 34 - 43 AufenthG: § 58, § 58a, § 59 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
043 - Abschiebung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
22.12.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Aktenzeichen meldende Behörde | |||||||
Feldlänge | 25 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Aktenzeichen |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Aktenzeichen der Behörde, die einen Bescheid im Zusammenhang mit einer Ausreiseaufforderung, freiwilligen Ausreise und/ oder Abschiebung erlassen hat. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, §§ 34 - 43 AufenthG: § 58, § 58a, § 59 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
043 - Abschiebung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
22.12.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Erlassende Behörde | |||||||
Feldlänge | 6 | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Behördenkennzeichen |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Behördenkennzeichen der erlassenden Behörde. Das Datenfeld wird nur genutzt, wenn meldende und erlassende Behörde voneinander abweichen. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, §§ 34 - 43 AufenthG: § 58, § 58a, § 59 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
043 - Abschiebung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
22.12.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Externe Notiz (zu Metadaten Verfügungstext) | |||||||
Feldlänge | 1024 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Mit diesem Feld können erläuternde Hinweise zu übermittelten Metadaten zugespeichert werden. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, §§ 34 - 43 AufenthG: § 58, § 58a, § 59 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
043 - Abschiebung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
22.12.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Hinweis auf Begründungstext | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Information zum Vorliegen eines Verfügungstextes und dessen Form (Papier / elektronisch). |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, §§ 34 - 43 AufenthG: § 58, § 58a, § 59 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
urn:de:xauslaender:codelist:azr:verfuegungstextstatus | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
043 - Abschiebung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
22.12.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Rechtskraftdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Datum der Vollziehbarkeit bzw. Unanfechtbarkeit einer behördlichen Entscheidung zu einer Abschiebung. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, §§ 34 - 43 AufenthG: § 58, § 58a, § 59 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
043 - Abschiebung |
Inhaltsverzeichnis
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Blatt | ||||||
Gruppenname | Häufigkeit | 0..n | |||||
Einreise- und Aufenthaltsverbot | |||||||
Beschreibung der Gruppe | |||||||
Informationen zu einem Einreise- und Aufenthaltsverbot. |
|||||||
Beinhaltet | |||||||
|
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
13.1.2023 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Art des Einreise- und Aufenthaltsverbots | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Hier ist die Art des verhängten Einreise- und Aufenthaltsverbots spezifiziert. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Durch die Verfügung eines Einreise- und Aufenthaltsverbotes wird einer ausländischen Person die Einreise nach und der Aufenthalt in Deutschland untersagt. Die Kennung ergibt sich aus dem Grund des Verbotes. Die Verfügung ist an das AZR zu übersenden. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AufenthG: § 11 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
urn:de:xauslaender:codelist:azr:artdeseinreiseaufenthaltsverbots | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
044 - Einreise- und Aufenthaltsverbot |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
19.5.2021 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Ereignisdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Datum der Entscheidung zur Anordnung eines Einreise- und Aufenthaltsverbotes. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AufenthG: § 11 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
044 - Einreise- und Aufenthaltsverbot |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
31.8.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Befristungsdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Datum, an dem die Befristung eines Einreise- und Aufenthaltsverbotes endet, sofern es befristet wurde und sich die Person nicht mehr im Bundesgebiet aufhält. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Die Befristungsdatum ist einzutragen, falls sich die Person nicht mehr im Bundesgebiet aufhält. Eine Dauer ist immer dann einzutragen, wenn sich die Person im Bundesgebiet aufhält (Fristhemmung). Beim Wechsel zwischen "aufhältig" und "nicht aufhältig" der Person ist zwischen Befristungsdatum und Befristungsdauer zu wechseln. Nur eines der zwei Felder ist zu befüllen. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AufenthG: § 11 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
044 - Einreise- und Aufenthaltsverbot |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
31.8.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Dauer | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Dauer | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Die Dauer eines Einreise- und Aufenthaltsverbotes, falls sich die Person noch im Bundesgebiet aufhält (Fristhemmung). |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Die Befristungsdatum ist einzutragen, falls sich die Person nicht mehr im Bundesgebiet aufhält. Eine Dauer ist immer dann einzutragen, wenn sich die Person im Bundesgebiet aufhält (Fristhemmung). Beim Wechsel zwischen "aufhältig" und "nicht aufhältig" der Person ist zwischen Befristungsdatum und Befristungsdauer zu wechseln. Nur eines der zwei Felder ist zu befüllen. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AufenthG: § 11 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
044 - Einreise- und Aufenthaltsverbot |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
13.1.2023 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Hinweis auf Begründungstext | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Information zum Vorliegen eines Begründungstextes und dessen Form (Papier / elektronisch). |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AufenthG: § 11 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
urn:de:xauslaender:codelist:azr:verfuegungstextstatus | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
044 - Einreise- und Aufenthaltsverbot |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
9.11.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Aktenzeichen meldende Behörde | |||||||
Feldlänge | 25 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Aktenzeichen |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Aktenzeichen der Behörde, die ein Einreise- und Aufenthaltsverbot gemeldet hat. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AufenthG: § 11 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
044 - Einreise- und Aufenthaltsverbot |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
9.11.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Externe Notiz (zu Metadaten Verfügungstext) | |||||||
Feldlänge | 1024 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Mit diesem Feld können erläuternde Hinweise zu übermittelten Metadaten zugespeichert werden. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AufenthG: § 11 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
044 - Einreise- und Aufenthaltsverbot |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.2.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Zustellungsdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Zustelldatum des Bescheids zu einem Einreise- und Aufenthaltsverbot. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AufenthG: § 11 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
044 - Einreise- und Aufenthaltsverbot |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.2.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Unanfechtbarkeitsdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Bei Speichersachverhalten, bei denen noch keine Unanfechtbarkeit festgestellt wurde, darf dieses Datum nicht befüllt werden. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AufenthG: § 11 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
044 - Einreise- und Aufenthaltsverbot |
Inhaltsverzeichnis
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Blatt | ||||||
Gruppenname | Häufigkeit | 0..1 | |||||
Einschränkung / Untersagung der politischen Betätigung | |||||||
Beschreibung der Gruppe | |||||||
Enthält Informationen über Einschränkung bzw. Untersagung der politischen Betätigung. |
|||||||
Beinhaltet | |||||||
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
30.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Art der Einschränkung/Untersagung der politischen Betätigung | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Information über die Art der befristeten oder unbefristeten Beschränkung oder Untersagung der politischen Betätigung einer drittstaatsangehörigen Person. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Es kann nur ein Speichersachverhalt zu politischer Betätigung erfasst werden. Bei Zuspeicherung eines weiteren Speichersachverhalts zu diesem Thema wird der alte Sachverhalt automatisch überschrieben. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AufenthG: § 47 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
urn:de:xauslaender:codelist:azr:arteinschraenkungpolitischebetaetigung | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
045 - Einschränkung / Untersagung der politischen Betätigung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
19.5.2021 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Ereignisdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Datum der Anordnung einer Einschränkung/Untersagung der politischen Betätigung oder das Datum von deren Aufhebung. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AufenthG: § 47 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
045 - Einschränkung / Untersagung der politischen Betätigung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
19.1.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Befristungsdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Datum, an dem die Befristung einer Einschränkung/Untersagung der politischen Betätigung endet. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AufenthG: § 47 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
045 - Einschränkung / Untersagung der politischen Betätigung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
9.11.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Externe Notiz (zu Metadaten Verfügungstext) | |||||||
Feldlänge | 1024 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Mit diesem Feld können erläuternde Hinweise zu übermittelten Metadaten zugespeichert werden. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AufenthG: § 47 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
045 - Einschränkung / Untersagung der politischen Betätigung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
19.5.2021 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Hinweis auf Begründungstext | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Information zum Vorliegen eines Verfügungstextes und dessen Form (Papier / elektronisch). |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AufenthG: § 47 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
urn:de:xauslaender:codelist:azr:verfuegungstextstatus | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
045 - Einschränkung / Untersagung der politischen Betätigung |
Inhaltsverzeichnis
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Blatt | ||||||
Gruppenname | Häufigkeit | 0..n | |||||
Überwachungsmaßnahmen | |||||||
Beschreibung der Gruppe | |||||||
Informationen über Überwachungsmaßnahmen für vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer. |
|||||||
Beinhaltet | |||||||
|
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
30.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Art der Überwachungsmaßnahmen bei ausgewiesenen Ausländern nach § 56 AufenthG | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Die Art der gemeldeten Überwachungsmaßnahme bei ausgewiesenen ausländischen Personen nach § 56 AufenthG. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Die Überwachungsmaßnahme dient der stärkeren Kontrolle vollziehbar ausreisepflichtiger Personen, welche sich weiterhin im Bundesgebiet aufhalten. Es können mehrere Überwachungsmaßnahmen - jedoch nur jeweils eine der gleichen Ausprägung - gespeichert werden. Eine Überwachungsmaßnahme kann nur dann gespeichert werden, wenn bereits ein aufhältiger Meldestatus im Bestand vorhanden ist. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AufenthG: § 56, § 56a |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
urn:de:xauslaender:codelist:azr:artueberwachungsmassnahme | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
046 - Überwachungsmaßnahmen |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
19.5.2021 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Ereignisdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Datum der Anordnung einer Überwachungsmaßnahme. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AufenthG: § 56, § 56a |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
046 - Überwachungsmaßnahmen |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
23.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Löschdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Löschdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Datum, an dem die durchgeführte Maßnahme / das Ereignis abweichend von den Regelungen des § 36 AZRG in Verbindung mit § 18 AZRG-DV gelöscht werden soll. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Von verwaltungsintern gesetzten Fristen ist abzusehen. Ausschlaggebend sind allein gesetzlich vorgesehene Fristen. Die Fristberechnung muss bei Eintragung eines Löschdatums entsprechend der gesetzlichen Regelungen erfolgen. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AZRG: § 36 AZRG-DV: § 18 AufenthG: § 56, § 56a |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
046 - Überwachungsmaßnahmen |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
30.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Räumliche Beschränkung (Behörde) | |||||||
Feldlänge | 6 | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Behördenkennzeichen |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Behördenkennzeichen der Ausländerbehörde, auf deren Bezirk der Aufenthalt beschränkt ist. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Das Feld bezieht sich auf genau eine Art der Überwachungsmaßnahme (§ 56 Abs. 2 AufenthG). |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AufenthG: § 56, § 56a |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
046 - Überwachungsmaßnahmen |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
19.5.2021 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Hinweis auf Begründungstext | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Information zum Vorliegen eines Verfügungstextes und dessen Form (Papier / elektronisch). |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AufenthG: § 56, § 56a |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
urn:de:xauslaender:codelist:azr:verfuegungstextstatus | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
046 - Überwachungsmaßnahmen |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
9.11.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Aktenzeichen meldende Behörde | |||||||
Feldlänge | 25 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Aktenzeichen |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Aktenzeichen der Behörde, die eine Überwachungsmaßnahme gemeldet hat. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AufenthG: § 56, § 56a |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
046 - Überwachungsmaßnahmen |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
9.11.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Externe Notiz (zu Metadaten Verfügungstext) | |||||||
Feldlänge | 1024 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Mit diesem Feld können erläuternde Hinweise zu übermittelten Metadaten zugespeichert werden. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AufenthG: § 56, § 56a |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
046 - Überwachungsmaßnahmen |
Inhaltsverzeichnis
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Blatt | ||||||
Gruppenname | Häufigkeit | 0..n | |||||
Duldung | |||||||
Beschreibung der Gruppe | |||||||
Information zur Duldung. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Bei bestehenden Aufenthaltstiteln kann keine Duldung erfasst werden. |
|||||||
Beinhaltet | |||||||
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
31.8.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Art der Angaben zum Duldungsgrund | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Angaben zum Grund der Aussetzung der Abschiebung. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AufenthG: § 60a, § 60b, § 60c, § 60d |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
urn:de:xauslaender:codelist:azr:artderduldung | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
047 - Duldung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
31.8.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Ereignisdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Datum der Erteilung, des Widerrufs oder des Erlöschens einer Duldung. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AufenthG: § 60a, § 60b, § 60c, § 60d |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
047 - Duldung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
31.8.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Befristungsdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Datum, an dem die Befristung einer Duldung endet. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AufenthG: § 60a, § 60b, § 60c, § 60d |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
047 - Duldung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
9.11.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Bescheinigungsnummer | |||||||
Feldlänge | 9 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Die Nummer der Duldungsbescheinigung, d. h. des Klebeetiketts. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AufenthG: § 60a, § 60b, § 60c, § 60d |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
T\d{7}|V\d{8} | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
047 - Duldung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
9.11.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Nummer Trägervordruck | |||||||
Feldlänge | 8 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Die Nummer des Trägervordrucks. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AufenthG: § 60a, § 60b, § 60c, § 60d |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
K\d{7}|Q\d{7} | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
047 - Duldung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
23.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Löschdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Löschdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Datum, an dem die durchgeführte Maßnahme / das Ereignis abweichend von den Regelungen des § 36 AZRG in Verbindung mit § 18 AZRG-DV gelöscht werden soll. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Von verwaltungsintern gesetzten Fristen ist abzusehen. Ausschlaggebend sind allein gesetzlich vorgesehene Fristen. Die Fristberechnung muss bei Eintragung eines Löschdatums entsprechend der gesetzlichen Regelungen erfolgen. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AZRG: § 36 AZRG-DV: § 18 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
047 - Duldung |
Inhaltsverzeichnis
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Blatt | ||||||
Gruppenname | Häufigkeit | 0..1 | |||||
Ausreiseverbot | |||||||
Beschreibung der Gruppe | |||||||
Enthält Informationen zur Untersagung der Ausreise aus dem Bundesgebiet. |
|||||||
Beinhaltet | |||||||
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
30.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Art des Ausreiseverbots | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Datenfeld enthält Informationen zur Art des Ausreiseverbots. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
urn:de:xauslaender:codelist:azr:artdesausreiseverbots | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
048 - Ausreiseverbot |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
27.5.2021 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Ereignisdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Datum des Erlasses eines Ausreiseverbots. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
048 - Ausreiseverbot |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
27.5.2021 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Befristungsdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Datum an dem die Befristung eines Ausreiseverbots endet. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
048 - Ausreiseverbot |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
23.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Löschdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Löschdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Datum, an dem die durchgeführte Maßnahme / das Ereignis abweichend von den Regelungen des § 36 AZRG in Verbindung mit § 18 AZRG-DV gelöscht werden soll. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Von verwaltungsintern gesetzten Fristen ist abzusehen. Ausschlaggebend sind allein gesetzlich vorgesehene Fristen. Die Fristberechnung muss bei Eintragung eines Löschdatums entsprechend der gesetzlichen Regelungen erfolgen. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AZRG: § 36 AZRG-DV: § 18 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
048 - Ausreiseverbot |
Inhaltsverzeichnis
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Blatt | ||||||
Gruppenname | Häufigkeit | 0..n | |||||
Passrechtliche Massnahmen | |||||||
Beschreibung der Gruppe | |||||||
Information über die ausgestellten deutschen Passersatzpapiere. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Der Reiseausweis für ausländische Personen (§ 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AufenthV) wird nach § 5 Abs. 1 AufenthV ausgestellt, wenn die ausländische Person nachweislich keinen Pass oder Passersatz besitzt und ihn nicht auf zumutbare Weise erlangen kann. Bei einer bereits vorhandenen Dokumentennummer wird die Speicherung von passrechtlichen Maßnahmen unterbunden. Da alte, den passrechtlichen Maßnahmen unterfallende Ausweise bei Ausgabe eines neuen Reiseausweises eingezogen werden, ist folglich pro Person jeweils nur ein derartiger, aktueller Ausweis im AZR erfassbar. Der alte Reiseausweis muss entsprechend gelöscht und der neue Reiseausweis neu erfasst werden. Der alte Reiseausweis kann dem Ausländer belassen werden, wenn dort ein längerfristiges, noch gültiges Visum eines anderen Staates eingetragen ist, das in Verbindung mit dem neuen Reiseausweis noch genutzt werden kann. |
|||||||
Beinhaltet | |||||||
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
31.8.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Art der passrechtlichen Massnahmen | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Die Art der durch die Bundesrepublik Deutschland ausgestellten Passersatzpapiere. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Die Angabe der ausgestellten Dokumentenart entsprechend ihrer Bezeichnung in § 4 Abs. 1 Satz 1 AufenthV ist erforderlich. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AufenthV: § 4 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
urn:de:xauslaender:codelist:azr:artpassrechtlichemassnahmen | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
049 - Passrechtliche Massnahmen |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
31.8.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Ereignisdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Datum der Ausstellung von Passersatzpapieren. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AufenthV: § 4, § 8 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
049 - Passrechtliche Massnahmen |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
31.8.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Befristungsdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Datum, an dem die Gültigkeit von Passersatzpapieren endet. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AufenthV: § 4, § 8 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
049 - Passrechtliche Massnahmen |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
23.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Löschdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Löschdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Datum, an dem die durchgeführte Maßnahme / das Ereignis abweichend von den Regelungen des § 36 AZRG in Verbindung mit § 18 AZRG-DV gelöscht werden soll. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Von verwaltungsintern gesetzten Fristen ist abzusehen. Ausschlaggebend sind allein gesetzlich vorgesehene Fristen. Die Fristberechnung muss bei Eintragung eines Löschdatums entsprechend der gesetzlichen Regelungen erfolgen. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AZRG: § 36 AZRG-DV: § 18 AufenthV: § 68 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
049 - Passrechtliche Massnahmen |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
9.11.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Dokumentnummer | |||||||
Feldlänge | 25 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Die Nummer des ausgestellten Dokuments. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Die exakte Angabe der Passnummer ist für Prüfzwecke unbedingt erforderlich. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AufenthV: § 4 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
049 - Passrechtliche Massnahmen |
Inhaltsverzeichnis
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Blatt | ||||||
Gruppenname | Häufigkeit | 0..n | |||||
Zurückweisung, Zurückschiebung und Abschiebung | |||||||
Beschreibung der Gruppe | |||||||
Informationen zu einer Zurückweisung oder Zurückschiebung bzw. einer Abschiebung. |
|||||||
Beinhaltet | |||||||
|
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
31.8.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Art der Zurückweisung, Zurückschiebung und Abschiebung | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Angaben zur Art der Zurückweisung, Zurückschiebung und Abschiebung. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Die Speichersachverhalte mit den Kennungen 04, 05, 12 und 13 lösen automatisiert ein Einreise- und Aufenthaltsverbot (EAV) "Nach § 11 Abs. 1 und 2 AufenthG wegen Ausweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung (Kennung 04)" und eine Meldung im Meldestatus "hält sich nicht mehr im Bundesgebiet auf (Kennung 07)" im AZR aus. Die entsprechenden Regelungen zum EAV sind zu beachten. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, §§ 34 - 43 AufenthG: § 15, §§ 50 - 56a, §§ 57 - 59, § 71 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
urn:de:xauslaender:codelist:azr:artzurueckweisungzurueckschiebung | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
050 - Zurückweisung, Zurückschiebung und Abschiebung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
31.8.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Ereignisdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Datum der Zurückweisung, Zurückschiebung, Ausreiseaufforderung, Abschiebungsandrohung oder Abschiebung. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, §§ 34 - 43 AufenthG: § 15, §§ 50 - 56a, §§ 57 - 59, § 71 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
050 - Zurückweisung, Zurückschiebung und Abschiebung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
31.8.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Befristungsdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Datum, an dem die Befristung der Wirkung einer Abschiebung oder Zurückschiebung endet. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Falls bei den Speichersachverhalten
ein Fristdatum zusammen mit einer Dauer erfasst wird, entfällt die Dauer und es wird nur das Fristdatum im Datensatz hinterlegt. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, §§ 34 - 43 AufenthG: § 15, §§ 50 - 56a, §§ 57 - 59, § 71 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
050 - Zurückweisung, Zurückschiebung und Abschiebung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.12.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Unanfechtbarkeitsdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Datum, an dem die Zurückweisung bzw. Zurückschiebung unanfechtbar bzw. vollziehbar wird. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Bei Speichersachverhalten, bei denen noch keine Unanfechtbarkeit festgestellt wurde, darf dieses Datum nicht befüllt werden. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, §§ 34 - 43 AufenthG: § 15, §§ 50 - 56a, §§ 57 - 59, § 71 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
050 - Zurückweisung, Zurückschiebung und Abschiebung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
31.8.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Löschdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Löschdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Datum, an dem die durchgeführte Maßnahme / das Ereignis abweichend von den Regelungen des § 36 AZRG in Verbindung mit § 18 AZRG-DV gelöscht werden soll. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Von verwaltungsintern gesetzten Fristen ist abzusehen. Ausschlaggebend sind allein gesetzlich vorgesehene Fristen. Die Fristberechnung muss bei Eintragung eines Löschdatums entsprechend der gesetzlichen Regelungen erfolgen. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AZRG: § 36 AZRG-DV: § 18 AsylG: § 7, § 8, §§ 34 - 43 AufenthG: § 15, §§ 50 - 56a, §§ 57 - 59, § 71 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
050 - Zurückweisung, Zurückschiebung und Abschiebung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
31.8.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Hinweis auf Begründungstext | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Information zum Vorliegen eines Verfügungstextes und dessen Form (Papier / elektronisch). |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, §§ 34 - 43 AufenthG: § 15, §§ 50 - 56a, §§ 57 - 59, § 71 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
urn:de:xauslaender:codelist:azr:verfuegungstextstatus | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
050 - Zurückweisung, Zurückschiebung und Abschiebung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
9.11.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Aktenzeichen meldende Behörde | |||||||
Feldlänge | 25 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Aktenzeichen |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Aktenzeichen der Behörde, die die Maßnahme gemeldet hat. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, §§ 34 - 43 AufenthG: § 15, §§ 50 - 56a, §§ 57 - 59, § 71 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
050 - Zurückweisung, Zurückschiebung und Abschiebung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
9.11.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Externe Notiz (zu Metadaten Verfügungstext) | |||||||
Feldlänge | 1024 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Mit diesem Feld können erläuternde Hinweise zu übermittelten Metadaten zugespeichert werden. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, §§ 34 - 43 AufenthG: § 15, §§ 50 - 56a, §§ 57 - 59, § 71 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
050 - Zurückweisung, Zurückschiebung und Abschiebung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.2.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Dauer | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Dauer | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Die Dauer einer Befristung der Wirkung einer Abschiebung oder Zurückschiebung. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Eine Dauer ist immer dann einzutragen, wenn sich die Person im Bundesgebiet aufhält (Fristhemmung). Beim Wechsel zwischen "aufhältig" und "nicht aufhältig" der Person ist zwischen Befristungsdatum und Befristungsdauer zu wechseln. Das Befristungsdatum ist einzutragen, falls sich die Person nicht mehr im Bundesgebiet aufhält. Nur eines der zwei Felder (Dauer ODER Befristungsdatum) ist zu befüllen. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, §§ 34 - 43 AufenthG: § 15, §§ 50 - 56a, §§ 57 - 59, § 71 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
050 - Zurückweisung, Zurückschiebung und Abschiebung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.2.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Zustellungsdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Zustelldatum des Bescheids zu einer Ausreiseaufforderung oder einer Abschiebungsandrohung. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, §§ 34 - 43 AufenthG: § 15, §§ 50 - 56a, §§ 57 - 59, § 71 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
050 - Zurückweisung, Zurückschiebung und Abschiebung |
Inhaltsverzeichnis
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Blatt | ||||||
Gruppenname | Häufigkeit | 0..n | |||||
Einreisebedenken | |||||||
Beschreibung der Gruppe | |||||||
Informationen über Sachverhalte, die geeignet sein müssen, die Ablehnung der Erteilung eines Aufenthaltstitels zu rechtfertigen. |
|||||||
Beinhaltet | |||||||
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
31.8.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Art der Einreisbedenken | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Angabe, ob ein Einreisebedenken besteht und dieses befristet oder unbefristet ausgesprochen wurde. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AufenthG: § 5 AufenthV: § 65 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
urn:de:xauslaender:codelist:azr:artdereinreisebedenken | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
051 - Einreisebedenken |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
31.8.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Ereignisdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Datum, zu dem das Einreisebedenken festgestellt wurde. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AufenthG: § 5 AufenthV: § 65 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
051 - Einreisebedenken |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
31.8.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Befristungsdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Datum, an dem die Befristung der Einreisebedenken endet. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AufenthG: § 5 AufenthV: § 65 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
051 - Einreisebedenken |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
31.8.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Hinweis auf Begründungstext | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Information zum Vorliegen eines Verfügungstextes und dessen Form (Papier / elektronisch). |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AufenthG: § 5 AufenthV: § 65 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
urn:de:xauslaender:codelist:azr:verfuegungstextstatus | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
051 - Einreisebedenken |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
9.11.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Aktenzeichen meldende Behörde | |||||||
Feldlänge | 25 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Aktenzeichen |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Aktenzeichen zur Feststellung der Einreisebedenken. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AufenthG: § 5 AufenthV: § 65 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
051 - Einreisebedenken |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
9.11.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Externe Notiz (zu Metadaten Verfügungstext) | |||||||
Feldlänge | 1024 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Mit diesem Feld können erläuternde Hinweise zu übermittelten Metadaten zugespeichert werden. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AufenthG: § 5 AufenthV: § 65 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
051 - Einreisebedenken |
Inhaltsverzeichnis
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Blatt | ||||||
Gruppenname | Häufigkeit | 0..n | |||||
Ausschreibung zur Fahndung | |||||||
Beschreibung der Gruppe | |||||||
Informationen zu einer Ausschreibung zur Fahndung. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Fahndung meint die allgemeine oder gezielte Suche nach Personen (oder Sachen) im Rahmen der Strafverfolgung oder Gefahrenabwehr. Die Fahndung nach Personen dient u. a. der Festnahme oder Aufenthaltsermittlung von Straftätern (Strafverfolgung) oder dem Schutz von vermissten Personen (Gefahrenabwehr) (Quelle: Website BKA). |
|||||||
Beinhaltet | |||||||
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
31.8.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Art der Ausschreibung | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Die Art einer Ausschreibung zur Fahndung bezeichnet das Ziel der gemeldeten Ausschreibung (z. B. Festnahme, Aufenthaltsermittlung, Zurückweisung). |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Diese Codeliste wird im AZR zusammenhängend mit der Codeliste aus dem Datenblatt Nr. 052.08 dargestellt und ist parallel zu befüllen. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 66 AufenthG: § 50 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
urn:de:xauslaender:codelist:azr:artderausschreibung | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
052 - Ausschreibung zur Fahndung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
9.11.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
PPK-Nummer | |||||||
Feldlänge | 13 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Die PPK-Nummer identifiziert eine Person im INPOL-Verfahren des BKA und dient auch im AZR als eindeutiger Zugriffsschlüssel. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 66 AufenthG: § 50 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
052 - Ausschreibung zur Fahndung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
9.11.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Fahndungsnummer | |||||||
Feldlänge | 13 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Die Fahndungsnummer (F-Nr.) ist im INPOL-Fahndungsbestand der eindeutige Identifier. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Die F-Nummer ist innerhalb der Ausschreibung eines AZR-Datensatzes eindeutig. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 66 AufenthG: § 50 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
052 - Ausschreibung zur Fahndung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
31.8.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Ausschreibende Behörde | |||||||
Feldlänge | 6 | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Behördenkennzeichen |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Behördenkennzeichen der ausschreibenden Behörde. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 66 AufenthG: § 50 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
052 - Ausschreibung zur Fahndung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
9.11.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Ausschreibende Behörde Freitext | |||||||
Feldlänge | 38 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Die Bezeichnung der ausschreibenden Behörde, falls kein Behördenkennzeichen für diese Behörde vorhanden ist. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 66 AufenthG: § 50 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
052 - Ausschreibung zur Fahndung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
9.11.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Ausschreibende Behörde Aktenzeichen | |||||||
Feldlänge | 25 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Aktenzeichen der ausschreibenden Behörde. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 66 AufenthG: § 50 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
052 - Ausschreibung zur Fahndung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
23.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Löschdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Löschdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Datum, an dem die durchgeführte Maßnahme / das Ereignis abweichend von den Regelungen des § 36 AZRG in Verbindung mit § 18 AZRG-DV gelöscht werden soll. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Von verwaltungsintern gesetzten Fristen ist abzusehen. Ausschlaggebend sind allein gesetzlich vorgesehene Fristen. Die Fristberechnung muss bei Eintragung eines Löschdatums entsprechend der gesetzlichen Regelungen erfolgen. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AZRG: § 36 AZRG-DV: § 18 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
052 - Ausschreibung zur Fahndung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
31.8.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Ausschreibung Anlass | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Der Anlass einer Ausschreibung zur Fahndung bezeichnet den auslösenden Grund für die Ausschreibung. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Diese Codeliste wird im AZR zusammenhängend mit der Codeliste aus dem Datenblatt Nr. 052.01 dargestellt und ist parallel zu befüllen. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 66 AufenthG: § 50 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
urn:de:xauslaender:codelist:azr:artdesanlassesderausschreibung | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
052 - Ausschreibung zur Fahndung |
Inhaltsverzeichnis
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Blatt | ||||||
Gruppenname | Häufigkeit | 0..n | |||||
Verdacht auf Straftaten | |||||||
Beschreibung der Gruppe | |||||||
Informationen darüber, dass für die ausländische Person ein Verdacht auf die Gefährdung durch Straftaten besteht oder dass die Gefahr besteht, dass diese ausländische Person in Zukunft Straftaten begeht. |
|||||||
Beinhaltet | |||||||
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.9.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Art des Straftatverdachts | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Informationen über die Art des Straftatverdachts. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AufenthG: § 50, § 62 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
urn:de:xauslaender:codelist:azr:artdesstraftatverdachts | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
053 - Verdacht auf Straftaten |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
23.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Löschdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Löschdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Datum, an dem die durchgeführte Maßnahme / das Ereignis abweichend von den Regelungen des § 36 AZRG in Verbindung mit § 18 AZRG-DV gelöscht werden soll. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Von verwaltungsintern gesetzten Fristen ist abzusehen. Ausschlaggebend sind allein gesetzlich vorgesehene Fristen. Die Fristberechnung muss bei Eintragung eines Löschdatums entsprechend der gesetzlichen Regelungen erfolgen. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AZRG: § 36 AZRG-DV: § 18 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
053 - Verdacht auf Straftaten |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
9.11.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Aktenzeichen meldende Behörde | |||||||
Feldlänge | 25 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Aktenzeichen |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Aktenzeichen der Behörde, die den Straftatverdacht gemeldet hat. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
053 - Verdacht auf Straftaten |
Inhaltsverzeichnis
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Blatt | ||||||
Gruppenname | Häufigkeit | 0..n | |||||
Aus- und Durchlieferung | |||||||
Beschreibung der Gruppe | |||||||
Informationen über die Aus- oder Durchlieferung einer ausländischen Person. |
|||||||
Beinhaltet | |||||||
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.9.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Art der Aus- und Durchlieferung | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Die Art der Überstellung der ausländischen Person. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Bei einer Auslieferung wird eine ausländische Person von der Bundesrepublik an einen anderen Staat überstellt, der ein Auslieferungsersuchen gestellt hat. Eine Durchlieferung liegt vor, wenn eine ausländische Person aus einem anderen Staat in einen dritten Staat ausgeliefert wird und im Zuge der Auslieferung der Hoheitsbereich der Bundesrepublik berührt wird. Zweck der Regelung ist es, das Verfahren über die Unterstützung zwischen den zuständigen Behörden bei unbegleiteten und begleiteten Rückführungen auf dem Luftweg über Flughäfen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union festzulegen. Darüber hinaus wird das Verfahren der Durchbeförderung auch auf dem Landweg geregelt. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AufenthG: § 74a |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
urn:de:xauslaender:codelist:azr:artderauslieferungdurchlieferung | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
054 - Aus- und Durchlieferung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
15.6.2021 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Ereignisdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Datum, an dem die Aus-/Durchlieferung stattfand. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AufenthG: § 74a |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
054 - Aus- und Durchlieferung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
30.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Zielstaat | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Angaben zum Staat | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Die Kennung des Zielstaats, an den eine Person ausgeliefert wird. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Sowohl bei der Auslieferung aus Deutschland als auch bei der Durchlieferung durch das Bundesgebiet ist ein Zielstaat anzugeben. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AufenthG: § 74a |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
054 - Aus- und Durchlieferung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
23.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Löschdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Löschdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Datum, an dem die durchgeführte Maßnahme / das Ereignis abweichend von den Regelungen des § 36 AZRG in Verbindung mit § 18 AZRG-DV gelöscht werden soll. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Von verwaltungsintern gesetzten Fristen ist abzusehen. Ausschlaggebend sind allein gesetzlich vorgesehene Fristen. Die Fristberechnung muss bei Eintragung eines Löschdatums entsprechend der gesetzlichen Regelungen erfolgen. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AZRG: § 36 AZRG-DV: § 18 AufenthG: § 74a |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
054 - Aus- und Durchlieferung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
9.11.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Aktenzeichen meldende Behörde | |||||||
Feldlänge | 25 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Aktenzeichen |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Aktenzeichen der Behörde, die die Maßnahme gemeldet hat. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AufenthG: § 74a |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
054 - Aus- und Durchlieferung |
Inhaltsverzeichnis
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Blatt | ||||||
Gruppenname | Häufigkeit | 0..n | |||||
Ablehnung der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit | |||||||
Beschreibung der Gruppe | |||||||
Die Informationen zur Ablehnung eines Antrags auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit oder auf Feststellung der Eigenschaft als Deutscher. |
|||||||
Beinhaltet | |||||||
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.9.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Art der Ablehnung der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Informationen über die Art der Ablehnung der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Die Informationen sind zu unterscheiden hinsichtlich der Ablehnung eines Antrags auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit oder der Feststellung der Eigenschaft als Deutscher nach Art. 116 Abs. 1 GG. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
StAG: § 30, § 31, § 33 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
urn:de:xauslaender:codelist:azr:artablehnungfeststellungdtstaatsangehoerigkeit | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
055 - Ablehnung der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.9.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Ereignisdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Datum der Ablehnung eines Antrags auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit oder auf Feststellung der Eigenschaft als Deutscher. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
StAG: § 30, § 31, § 33 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
055 - Ablehnung der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
23.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Löschdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Löschdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Datum, an dem die durchgeführte Maßnahme / das Ereignis abweichend von den Regelungen des § 36 AZRG in Verbindung mit § 18 AZRG-DV gelöscht werden soll. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Von verwaltungsintern gesetzten Fristen ist abzusehen. Ausschlaggebend sind allein gesetzlich vorgesehene Fristen. Die Fristberechnung muss bei Eintragung eines Löschdatums entsprechend der gesetzlichen Regelungen erfolgen. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AZRG: § 36 AZRG-DV: § 18 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
055 - Ablehnung der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
9.11.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Aktenzeichen meldende Behörde | |||||||
Feldlänge | 25 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Aktenzeichen |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Aktenzeichen der meldenden Staatsangehörigkeitsbehörde. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
StAG: § 30, § 31, § 33 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
055 - Ablehnung der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit |
Inhaltsverzeichnis
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Blatt | ||||||
Gruppenname | Häufigkeit | 0..1 | |||||
Aussiedlerangelegenheiten | |||||||
Beschreibung der Gruppe | |||||||
Die Informationen zu ablehnenden Entscheidungen zur Feststellung der Aussiedler-, Spätaussiedlereigenschaft durch eine Vertriebenenbehörde. |
|||||||
Beinhaltet | |||||||
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
30.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Art der Aussiedlerangelegenheiten | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Informationen über die Art der Ablehnung der Aussiedler-, Spätaussiedlereigenschaft. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Ablehnende Entscheidung zur Feststellung der Aussiedler-, Spätaussiedlereigenschaft des Ausländers oder die Rücknahme einer positiven Entscheidung. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
BVFG: § 1 Abs. 2, § 3, § 4, § 26 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
urn:de:xauslaender:codelist:azr:artderaussiedlereigenschaft | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
056 - Aussiedlerangelegenheiten |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.9.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Ereignisdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Datum der Ablehnung oder der Rücknahme der Feststellung der Aussiedler-, Spätaussiedlereigenschaft. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
BVFG: § 1 Abs. 2, § 3, § 4, § 26 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
056 - Aussiedlerangelegenheiten |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
23.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Löschdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Löschdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Datum, an dem die durchgeführte Maßnahme / das Ereignis abweichend von den Regelungen des § 36 AZRG in Verbindung mit § 18 AZRG-DV gelöscht werden soll. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Von verwaltungsintern gesetzten Fristen ist abzusehen. Ausschlaggebend sind allein gesetzlich vorgesehene Fristen. Die Fristberechnung muss bei Eintragung eines Löschdatums entsprechend der gesetzlichen Regelungen erfolgen. |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
AZRG: § 36 AZRG-DV: § 18 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
056 - Aussiedlerangelegenheiten |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
9.11.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Aktenzeichen meldende Behörde | |||||||
Feldlänge | 25 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Aktenzeichen |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Aktenzeichen der meldenden Vertriebenenbehörde. |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
BVFG: § 1 Abs. 2, § 3, § 4, § 26 |
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Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
056 - Aussiedlerangelegenheiten |
Inhaltsverzeichnis
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Blatt | ||||||
Gruppenname | Häufigkeit | 0..n | |||||
Verurteilung wegen Straftaten | |||||||
Beschreibung der Gruppe | |||||||
Die Informationen zur Verurteilung einer ausländischen Person wegen unerlaubter Einreise oder unerlaubtem Aufenthalt. |
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Beinhaltet | |||||||
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
16.6.2021 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Art der Verurteilung wegen Straftaten | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Die Informationen zur Verurteilung einer ausländischen Person wegen unerlaubter Einreise oder unerlaubtem Aufenthalt. |
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Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Es ist auf die Unterscheidung der beiden in Betracht kommenden Straftatbestände zu achten. |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
AufenthG: § 95 Abs. 1 Nr. 3, § 95 Abs. 2 Nr. 1 |
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Darstellungsform | |||||||
urn:de:xauslaender:codelist:azr:artderverurteilung | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
057 - Verurteilung wegen Straftaten |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
23.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Löschdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Löschdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Datum, an dem die durchgeführte Maßnahme / das Ereignis abweichend von den Regelungen des § 36 AZRG in Verbindung mit § 18 AZRG-DV gelöscht werden soll. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Von verwaltungsintern gesetzten Fristen ist abzusehen. Ausschlaggebend sind allein gesetzlich vorgesehene Fristen. Die Fristberechnung muss bei Eintragung eines Löschdatums entsprechend der gesetzlichen Regelungen erfolgen. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AZRG: § 36 AZRG-DV: § 18 : § 68 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
057 - Verurteilung wegen Straftaten |
Inhaltsverzeichnis
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Blatt | ||||||
Gruppenname | Häufigkeit | 0..1 | |||||
Sicherheitsrechtliche Befragung | |||||||
Beschreibung der Gruppe | |||||||
Die Informationen zur sicherheitsrechtlichen Befragung einer ausländischen Person. |
|||||||
Beinhaltet | |||||||
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.9.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Art der sicherheitsrechtlichen Befragung | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Informationen über die Art der sicherheitsrechtlichen Befragung. |
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Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Die sicherheitsrechtliche Befragung einer ausländischen Person dient zur Klärung von Bedenken gegen die Einreise oder den weiteren Aufenthalt dieser Person in der Bundesrepublik. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AufenthG: § 54 Abs. 2 Nr. 7 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
urn:de:xauslaender:codelist:azr:sicherheitsrechtlichebefragung | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
058 - Sicherheitsrechtliche Befragung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.9.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Ereignisdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Datum der sicherheitsrechtlichen Befragung. |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
AufenthG: § 54 Abs. 2 Nr. 7 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
058 - Sicherheitsrechtliche Befragung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.9.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Befragende Behörde | |||||||
Feldlänge | 6 | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Behördenkennzeichen |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Behördenkennzeichen der befragenden Behörde. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AufenthG: § 54 Abs. 2 Nr. 7 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
058 - Sicherheitsrechtliche Befragung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
23.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Löschdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Löschdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Datum, an dem die durchgeführte Maßnahme / das Ereignis abweichend von den Regelungen des § 36 AZRG in Verbindung mit § 18 AZRG-DV gelöscht werden soll. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Von verwaltungsintern gesetzten Fristen ist abzusehen. Ausschlaggebend sind allein gesetzlich vorgesehene Fristen. Die Fristberechnung muss bei Eintragung eines Löschdatums entsprechend der gesetzlichen Regelungen erfolgen. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AZRG: § 36 AZRG-DV: § 18 AufenthV: § 68 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
058 - Sicherheitsrechtliche Befragung |
Inhaltsverzeichnis
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Blatt | ||||||
Gruppenname | Häufigkeit | 0..n | |||||
Sicherheitsleistung | |||||||
Beschreibung der Gruppe | |||||||
Informationen zur Hinterlegung einer Sicherheitsleistung. |
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Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Die Sicherheitsleistung nach § 66 AufenthG ist von der Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG zu unterscheiden. |
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Beinhaltet | |||||||
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.9.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Art der Sicherheitsleistung | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Informationen über die Art der Sicherheitsleistung. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Wird eine ausländische Person zurückgewiesen, so hat sie der Beförderungsunternehmer, der sie an die Grenze befördert hat, unverzüglich außer Landes zu bringen. Hierfür wird bei der entsprechenden Behörde eine Sicherheitsleistung hinterlegt. Diese Verpflichtung besteht für die Dauer von drei Jahren hinsichtlich der ausländischen Personen, die ohne erforderlichen Pass, Passersatz oder erforderlichen Aufenthaltstitel in das Bundesgebiet befördert werden und die bei der Einreise nicht zurückgewiesen werden, weil sie sich beispielsweise auf politische Verfolgung berufen. In diesen Fällen haftet der Beförderungsunternehmer neben der ausländischen Person für die Kosten der Rückbeförderung der ausländischen Person und für die Kosten, die von der Ankunft der ausländischen Person an der Grenzübergangsstelle bis zum Vollzug der Entscheidung über die Einreise entstehen. Quelle VV AZRG: Das Vorliegen der Sicherheitsleistung nach § 66 Absatz 3 und 5 i. V. m. § 64 Absatz 2 AufenthG sowie die Stelle, bei der sie vorliegt, ist durch die mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs betrauten Behörden dem Register zu übermitteln. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AufenthG: § 64, § 66, § 67 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
urn:de:xauslaender:codelist:azr:sicherheitsleistung | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
059 - Sicherheitsleistung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.9.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Ereignisdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Datum der Hinterlegung einer Sicherheitsleistung. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AufenthG: § 64, § 66, § 67 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
059 - Sicherheitsleistung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.9.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Löschdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Löschdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Datum, an dem die durchgeführte Maßnahme / das Ereignis abweichend von den Regelungen des § 36 AZRG in Verbindung mit § 18 AZRG-DV gelöscht werden soll. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Von verwaltungsintern gesetzten Fristen ist abzusehen. Ausschlaggebend sind allein gesetzlich vorgesehene Fristen. Die Fristberechnung muss bei Eintragung eines Löschdatums entsprechend der gesetzlichen Regelungen erfolgen. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AZRG: § 36 AZRG-DV: § 18 AufenthG: § 64, § 66, § 67 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
059 - Sicherheitsleistung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.9.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Vorhaltende Behörde | |||||||
Feldlänge | 6 | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Behördenkennzeichen |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Behördenkennzeichen der Behörde, bei der die Sicherheitsleistung hinterlegt wurde. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AufenthG: § 64, § 66, § 67 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
059 - Sicherheitsleistung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
9.11.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Aktenzeichen meldende Behörde | |||||||
Feldlänge | 25 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Aktenzeichen |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Aktenzeichen der Behörde, die den Sachverhalt gemeldet hat. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AufenthG: § 64, § 66, § 67 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
059 - Sicherheitsleistung |
Inhaltsverzeichnis
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Blatt | ||||||
Gruppenname | Häufigkeit | 0..n | |||||
Verpflichtungserklärung | |||||||
Beschreibung der Gruppe | |||||||
Informationen zur Verpflichtungserklärung eines Dritten zur Kostenhaftung für den Aufenthalt eines Ausländers und die Beendigung von dessen Aufenthalt. |
|||||||
Beinhaltet | |||||||
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.9.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Art der Verpflichtungserklärung | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Informationen über die Art der Verpflichtungserklärung. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Zu unterscheiden ist zwischen den Rechtsgrundlagen für die Haftung der Aufenthaltsbeendigung (§ 66 AufenthG) und des Lebensunterhalts (§ 68 AufenthG). Die Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels kann an die Bedingung geknüpft werden, dass ein Dritter die erforderlichen Ausreisekosten oder den Unterhalt der ausländischen Person für einen bestimmten Zeitraum zu tragen bereit ist (Verpflichtungserklärung). Quelle VV AZRG: Das Vorliegen der Verpflichtungserklärung nach § 66 Absatz 2 AufenthG sowie die Stelle, bei der sie vorliegt, ist durch die Stelle, die die Einreise gestattet, dem Register zu übermitteln. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AufenthG: §§ 66 - 68a |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
urn:de:xauslaender:codelist:azr:verpflichtungserklaerung | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
060 - Verpflichtungserklärung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.9.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Ereignisdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Datum der Abgabe einer Verpflichtungserklärung. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AufenthG: §§ 66 - 68a |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
060 - Verpflichtungserklärung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.9.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Löschdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Löschdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Datum, an dem die durchgeführte Maßnahme / das Ereignis abweichend von den Regelungen des § 36 AZRG in Verbindung mit § 18 AZRG-DV gelöscht werden soll. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Von verwaltungsintern gesetzten Fristen ist abzusehen. Ausschlaggebend sind allein gesetzlich vorgesehene Fristen. Die Fristberechnung muss bei Eintragung eines Löschdatums entsprechend der gesetzlichen Regelungen erfolgen. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AZRG: § 36 AZRG-DV: § 18 AufenthG: §§ 66 - 68a |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
060 - Verpflichtungserklärung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.9.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Vorhaltende Behörde | |||||||
Feldlänge | 6 | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Behördenkennzeichen |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Behördenkennzeichen der Behörde, bei der die Verpflichtungserklärung hinterlegt wurde. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AufenthG: §§ 66 - 68a |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
060 - Verpflichtungserklärung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
9.11.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Aktenzeichen meldende Behörde | |||||||
Feldlänge | 25 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Aktenzeichen |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Aktenzeichen der Behörde, die den Sachverhalt gemeldet hat. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AufenthG: §§ 66 - 68a |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
060 - Verpflichtungserklärung |
Inhaltsverzeichnis
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Blatt | ||||||
Gruppenname | Häufigkeit | 0..n | |||||
Übermittlungssperre | |||||||
Beschreibung der Gruppe | |||||||
Informationen zu Übermittlungs- oder Auskunftssperren oder einem Sperrvermerk für die im AZR enthaltenen Daten. |
|||||||
Beinhaltet | |||||||
|
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
30.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Art der Übermittlungssperre | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Informationen über die Art der Übermittlungssperre. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Eine Übermittlungssperre des Ausländerwesens, eine Sperrung gem. AZRG oder eine Auskunftssperre des Meldewesens. Eine ("kleine") Übermittlungssperre nach § 4 Abs. 1 AZRG wird auf Antrag der betroffenen Person gespeichert, wenn diese oder eine andere Person durch die Weitergabe ihrer Informationen an nicht-öffentliche oder ausländische Stellen gefährdet werden könnte. Eine ("große") Übermittlungssperre nach § 4 Abs. 2 AZRG wird gespeichert, wenn auch eine Beauskunftung an öffentliche deutsche Stellen zu einer Gefährdung der betroffenen oder einer anderen Person führen könnte. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AZRG: § 4 BMG: § 37, § 51 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
urn:de:xauslaender:codelist:azr:uebermittlungssperre | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
061 - Übermittlungssperre |
Inhaltsverzeichnis
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Blatt | ||||||
Gruppenname | Häufigkeit | 0..n | |||||
Suchvermerk | |||||||
Beschreibung der Gruppe | |||||||
Suchvermerk zur Feststellung des Aufenthalts oder anderer Sachverhalte. |
|||||||
Beinhaltet | |||||||
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.9.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Art des Suchvermerks | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Informationen über die Art des Suchvermerks. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Zu unterscheiden ist nach dem Zweck des Suchvermerks anhand der Rechtsgrundlage. Ein Suchvermerk dient der Feststellung des Aufenthalts oder anderer Sachverhalte. Ein Suchvermerk ist immer auf maximal zwei Jahre befristet. Er kann durch explizite Meldung des Befristungsdatums auf einen kürzeren Zeitraum befristet werden. Quelle VV AZRG: Vorrangiger Zweck des Suchvermerks ist es, den öffentlichen Stellen die Möglichkeit zu geben, den Aufenthalt einer ausländischen Person festzustellen. Suchvermerke können sowohl ausländische Personen betreffen, deren Daten bereits im Register gespeichert sind, als auch ausländische Personen, deren Daten erstmals mit dem Suchvermerk im Register gespeichert werden. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 66 AufenthG: § 50 Abs. 4 AZRG: § 5 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
urn:de:xauslaender:codelist:azr:suchvermerk | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
062 - Suchvermerk |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.9.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Sichtbarkeit des Suchvermerks | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Gibt an, inwieweit der Suchvermerk für eine andere als die meldende Behörde oder den Fachbereich sichtbar sein darf bzw. ob dieser bei jeder Anfrage zu übermitteln ist. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 66 AufenthG: § 50 Abs. 4 AZRG: § 5 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
urn:de:xauslaender:codelist:azr:sichtbarkeitdessuchvermerks | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
062 - Suchvermerk |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.9.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Befristungsdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Datum, an dem die Befristung des Suchvermerks endet. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Das Datum darf nicht mehr als zwei Jahre nach dem Eintrag liegen. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 66 AufenthG: § 50 Abs. 4 AZRG: § 5 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
062 - Suchvermerk |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
9.11.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Aktenzeichen meldende Behörde | |||||||
Feldlänge | 45 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Aktenzeichen |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Aktenzeichen des Suchvermerks. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 66 AufenthG: § 50 Abs. 4 AZRG: § 5 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
062 - Suchvermerk |
Inhaltsverzeichnis
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Blatt | ||||||
Gruppenname | Häufigkeit | 0..n | |||||
Anlaufbescheinigung | |||||||
Beschreibung der Gruppe | |||||||
Informationen zu einer ausgestellten Anlaufbescheinigung. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Diese wird von der Stelle ausgestellt, die die Erstregistrierung eines Ausländers, der um Asyl nachsucht, durchgeführt hat, wenn sie für die Ausstellung des Ankunftsnachweises (§ 63a AsylG) nicht zuständig ist. |
|||||||
Beinhaltet | |||||||
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
16.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Art der Anlaufbescheinigung | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Informationen über die Art der Anlaufbescheinigung. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
urn:xoev-de:bva:codeliste:azr.artanlaufbescheinigung | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
063 - Anlaufbescheinigung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
20.1.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Ausgestellt am | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Datum, an dem die Anlaufbescheinigung ausgestellt wurde. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
063 - Anlaufbescheinigung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
20.1.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Gültig bis | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Datum, bis zu dem die Anlaufbescheinigung Gültigkeit hat. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
063 - Anlaufbescheinigung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
23.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Ausstellende Behörde | |||||||
Feldlänge | 6 | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Behördenkennzeichen |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Behördenkennzeichen der Behörde, die die Anlaufbescheinigung ausgestellt hat. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
063 - Anlaufbescheinigung |
Inhaltsverzeichnis
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Blatt | ||||||
Gruppenname | Häufigkeit | 0..n | |||||
Betretenserlaubnis | |||||||
Beschreibung der Gruppe | |||||||
Informationen über eine ausgestellte Betretenserlaubnis bei einem bestehenden Einreise- und Aufenthaltsverbot. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Die Betretenserlaubnis erlaubt der ausländischen Person vor Ablauf des Einreise- und Aufenthaltsverbots ausnahmsweise, das Bundesgebiet kurzfristig zu betreten, wenn zwingende Gründe die Anwesenheit erfordern oder die Versagung der Erlaubnis eine unbillige Härte bedeuten würde. |
|||||||
Beinhaltet | |||||||
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
16.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Art der Betretenserlaubnis | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Informationen über die Art der Betretenserlaubnis. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AufenthG: § 11 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
urn:xoev-de:bva:codeliste:azr.artbetretenserlaubnis | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
064 - Betretenserlaubnis |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
20.1.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Erteilt am | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Datum, an dem die Betretenserlaubnis erteilt wurde. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AufenthG: § 11 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
064 - Betretenserlaubnis |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
20.1.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Gültig ab | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Datum, ab dem die Betretenserlaubnis Gültigkeit hat. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AufenthG: § 11 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
064 - Betretenserlaubnis |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
20.1.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Gültig bis | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Datum, bis zu dem die Betretenserlaubnis Gültigkeit hat. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AufenthG: § 11 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
064 - Betretenserlaubnis |
Inhaltsverzeichnis
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Blatt | ||||||
Gruppenname | Häufigkeit | 0..n | |||||
Vorabzustimmung | |||||||
Beschreibung der Gruppe | |||||||
Informationen zu einer Vorabzustimmung. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Die Vorabzustimmung ist im Zusammenhang mit dem beschleunigten Fachkräfteverfahren zu sehen. Sie kann die Entscheidung über einen Visumsantrag beschleunigen. |
|||||||
Beinhaltet | |||||||
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.9.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Art der Vorabzustimmung | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Informationen über die Art der Vorabzustimmung. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AufenthG: § 81a BeschV: § 36 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
urn:de:xauslaender:codelist:azr:artdervorabzustimmung | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
066 - Vorabzustimmung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.9.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Ereignisdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Datum, zu dem die Vorabzustimmung erteilt wurde. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AufenthG: § 81a BeschV: § 36 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
066 - Vorabzustimmung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.9.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Befristungsdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Datum, an dem die Befristung der Vorabzustimmung endet. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AufenthG: § 81a BeschV: § 36 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
066 - Vorabzustimmung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.9.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Löschdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Löschdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Datum, an dem die durchgeführte Maßnahme / das Ereignis abweichend von den Regelungen des § 36 AZRG in Verbindung mit § 18 AZRG-DV gelöscht werden soll. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Von verwaltungsintern gesetzten Fristen ist abzusehen. Ausschlaggebend sind allein gesetzlich vorgesehene Fristen. Die Fristberechnung muss bei Eintragung eines Löschdatums entsprechend der gesetzlichen Regelungen erfolgen. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AZRG: § 36 AZRG-DV: § 18 AufenthG: § 81a BeschV: § 36 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
066 - Vorabzustimmung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.9.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Zuständige Auslandsvertretung | |||||||
Feldlänge | 6 | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Behördenkennzeichen |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Behördenkennzeichen der zuständigen Auslandsvertretung. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AufenthG: § 81a BeschV: § 36 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
066 - Vorabzustimmung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
9.11.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Aktenzeichen meldende Behörde | |||||||
Feldlänge | 25 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Aktenzeichen |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Aktenzeichen der Behörde, die den Sachverhalt gemeldet hat. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AufenthG: § 81a BeschV: § 36 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
066 - Vorabzustimmung |
Inhaltsverzeichnis
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Blatt | ||||||
Gruppenname | Häufigkeit | 0..n | |||||
Deutschsprachförderung | |||||||
Beschreibung der Gruppe | |||||||
Informationen zu einer Deutschsprachförderung. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Bei Zuständigkeitswechsel muss die neu zuständige Behörde einen neuen AZR-Sachverhalt Deutschsprachförderung anlegen, sofern sich ein neuer ergibt. |
|||||||
Beinhaltet | |||||||
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
16.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Art der Deutschsprachförderung | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Informationen über die Art der Deutschsprachförderung. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
urn:xoev-de:bva:codeliste:azr.artdeutschsprachfoerderung | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
067 - Deutschsprachförderung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
6.4.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Beginn | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Teilbekanntes Datum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Datum, an dem die Kursteilnahme begonnen hat. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
067 - Deutschsprachförderung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
6.4.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Ende | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Teilbekanntes Datum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Datum, an dem die Kursteilnahme geendet hat. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
067 - Deutschsprachförderung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
23.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Löschdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Löschdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Datum, an dem die durchgeführte Maßnahme / das Ereignis abweichend von den Regelungen des § 36 AZRG in Verbindung mit § 18 AZRG-DV gelöscht werden soll. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Von verwaltungsintern gesetzten Fristen ist abzusehen. Ausschlaggebend sind allein gesetzlich vorgesehene Fristen. Die Fristberechnung muss bei Eintragung eines Löschdatums entsprechend der gesetzlichen Regelungen erfolgen. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AZRG: § 36 AZRG-DV: § 18 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
067 - Deutschsprachförderung |
Inhaltsverzeichnis
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Blatt | ||||||
Gruppenname | Häufigkeit | 0..n | |||||
Grenzübertrittsbescheinigung | |||||||
Beschreibung der Gruppe | |||||||
Informationen zu einer ausgestellten Grenzübertrittsbescheinigung. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Hier im Kontext des kurzfristig erlaubten Aufenthalts -bis zum Ablauf der Fristsetzung- zu sehen. |
|||||||
Beinhaltet | |||||||
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
30.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Art der Grenzübertrittsbescheinigung | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Informationen über die Art der Grenzübertrittsbescheinigung. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Der Rücklauf einer abgezeichneten Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB) stellt das Verlassen des Bundesgebiets durch die ausländische Person sicher. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
urn:xoev-de:bva:codeliste:azr.artgrenzuebertrittsbescheinigung | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
068 - Grenzübertrittsbescheinigung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
20.1.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Ausgestellt am | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Datum, an dem die Grenzübertrittsbescheinigung ausgestellt wurde. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
068 - Grenzübertrittsbescheinigung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
16.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Befristungsdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Datum, bis zu dem die Grenzübertrittsbescheinigung gültig ist. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
068 - Grenzübertrittsbescheinigung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
23.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Ausstellende Behörde | |||||||
Feldlänge | 6 | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Behördenkennzeichen |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Behördenkennzeichen der Behörde, die die Grenzübertrittsbescheinigung ausgestellt hat. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
068 - Grenzübertrittsbescheinigung |
Inhaltsverzeichnis
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Blatt | ||||||
Gruppenname | Häufigkeit | 0..1 | |||||
Personenbeschreibung | |||||||
Beschreibung der Gruppe | |||||||
Informationen zu einer Personenbeschreibung. |
|||||||
Beinhaltet | |||||||
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
16.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Größe | |||||||
Feldlänge | 3 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Es handelt sich um die Angabe der Körpergröße einer ausländischen Person. Sie erfolgt in cm. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Die Werte müssen dem Muster Länge 3, Format [0-9] entsprechen. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 16 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
[0-9]{1,3} | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
069 - Personenbeschreibung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
30.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Augenfarbe | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Es handelt sich um die Angabe zur Augenfarbe einer ausländischen Person. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Im AZR kann nur ein Teil der möglichen Augenfarben (siehe Codeliste) abgebildet werden. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 16 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
urn:de:xauslaender:codelist:azr:artderaugenfarbe | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
069 - Personenbeschreibung |
Inhaltsverzeichnis
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Blatt | ||||||
Gruppenname | Häufigkeit | 0..n | |||||
Visum | |||||||
Beschreibung der Gruppe | |||||||
Informationen zu einem Visum. |
|||||||
Beinhaltet | |||||||
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
23.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Art des Visums | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Informationen zur Art des Visums. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
urn:xoev-de:bva:codeliste:azr.artvisum | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
070 - Visum |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.8.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Nummer des Visums | |||||||
Feldlänge | 15 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Die alphanumerische Seriennummer eines Visums einer Person. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
D\.{15} | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
070 - Visum |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
5.4.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Ereignisdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Datum, zu dem das Visum erteilt wurde. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
070 - Visum |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.9.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Befristungsdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Datum, an dem die Befristung des Visums endet. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
070 - Visum |
Inhaltsverzeichnis
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Blatt | ||||||
Gruppenname | Häufigkeit | 0..n | |||||
Ausländische Personenidentitätsnummer | |||||||
Beschreibung der Gruppe | |||||||
Informationen zu einer ausländischen Personenidentitätsnummer. |
|||||||
Beinhaltet | |||||||
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.8.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
ID-Nummer | |||||||
Feldlänge | 100 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Die ausländische Personenidentitätsnummer. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
071 - Ausländische Personenidentitätsnummer |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
6.4.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Staat | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Angaben zum Staat | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Staat, der die Personenidentitätsnummer vergeben hat. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
071 - Ausländische Personenidentitätsnummer |
Inhaltsverzeichnis
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Blatt | ||||||
Gruppenname | Häufigkeit | 0..n | |||||
Daten zum Zwecke der Arbeits- und Ausbildungsvermittlung | |||||||
Beschreibung der Gruppe | |||||||
Angaben zur Arbeits- und Ausbildungsvermittlung. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Diese Mehrfachentität enthält jeweils Angaben zu einem Sachverhalt. Codelisten sind verknüpft;
|
|||||||
Beinhaltet | |||||||
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
30.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Art der Daten zur Arbeits- und Ausbildungsvermittlung | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Dieses Feld enthält Angaben zum Zweck der Arbeits- und Ausbildungsvermittlung. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Diese Daten sollen im Falle einer Bleibeperspektive die Koordination von Integrationsmaßnahmen unterstützen und die Vermittlung in die Erwerbstätigkeit vorbereiten. Inhaltlich werden Schulbesuche, Ausbildungs- bzw. Studiumszeiten, berufliche Tätigkeit und Sprachkenntnisse abgebildet. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AufenthG: §§ 43 - 45a |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
urn:xoev-de:bva:codeliste:azr.artarbeitsvermittlungsdaten | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
072 - Daten zum Zwecke der Arbeits- und Ausbildungsvermittlung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
30.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Anerkennung | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Angaben zur Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse inklusive Berufsschulabschlüsse. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Es sind ebenfalls Angaben zur Prüfung dieser Abschlüsse bzw. eines ggf. ungeklärtem Sachverhalt möglich. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AufenthG: §§ 43 - 45a |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
urn:de:xauslaender:codelist:azr:artderanerkennung | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
072 - Daten zum Zwecke der Arbeits- und Ausbildungsvermittlung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
6.4.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Beginn | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Teilbekanntes Datum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Datum, an dem der Ausbildungsabschnitt oder die Zeit beruflicher Tätigkeit begonnen hat. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AufenthG: §§ 43 - 45a |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
072 - Daten zum Zwecke der Arbeits- und Ausbildungsvermittlung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
6.4.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Ende | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Teilbekanntes Datum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Datum, an dem der Ausbildungsabschnitt oder die Zeit beruflicher Tätigkeit geendet hat. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AufenthG: §§ 43 - 45a |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
072 - Daten zum Zwecke der Arbeits- und Ausbildungsvermittlung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
6.4.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Dauer | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Dauer | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Die Dauer des Ausbildungsabschnitts oder der beruflichen Tätigkeit, falls das Datum nicht bekannt ist. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AufenthG: §§ 43 - 45a |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
072 - Daten zum Zwecke der Arbeits- und Ausbildungsvermittlung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
30.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Beruf | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Die Art des im Ausland erlernten und/oder ausgeübten Berufs sowie die Stufe der erworbenen Qualifikation. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AufenthG: §§ 43 - 45a |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
urn:de:xauslaender:codelist:azr:artdesberufs | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
072 - Daten zum Zwecke der Arbeits- und Ausbildungsvermittlung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
30.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Schulart | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Die Art der im Ausland besuchten Schule bzw. Berufsschule. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AufenthG: §§ 43 - 45a |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
urn:de:xauslaender:codelist:azr:artderschule | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
072 - Daten zum Zwecke der Arbeits- und Ausbildungsvermittlung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
6.4.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Schulabschluss | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Die Art des Schulabschlusses im Ausland. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AufenthG: §§ 43 - 45a |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
urn:de:xauslaender:codelist:azr:artdesschulabschlusses | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
072 - Daten zum Zwecke der Arbeits- und Ausbildungsvermittlung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
30.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Sprache | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Feld benennt eine Sprache. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Es sind sämtliche Sprachen anzugeben, die beherrscht werden. Der Grad der Kenntnis ist mit Datenblatt Nr. 072.10 auszuführen. Hierbei handelt es sich um eine im Umfang reduzierte Version der urn:xoev-de:xauslaender:codeliste:sprachenkatalog. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AufenthG: §§ 43 - 45a |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
urn:de:xauslaender:codelist:azr:artdersprache | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
072 - Daten zum Zwecke der Arbeits- und Ausbildungsvermittlung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
21.4.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Grad der Sprachkenntnis | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Angabe zum (Reife-)Grad der Sprachkenntnis einer ausländischen Person. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AufenthG: §§ 43 - 45a |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
urn:de:xauslaender:codelist:azr:graddersprachkenntnis | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
072 - Daten zum Zwecke der Arbeits- und Ausbildungsvermittlung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
6.4.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Staat | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Angaben zum Staat | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Der Staat, in welchem der nachgewiesene Sachverhalt (z. B. Studium, Schulbesuch u. a.) stattgefunden hat. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AufenthG: §§ 43 - 45a |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
072 - Daten zum Zwecke der Arbeits- und Ausbildungsvermittlung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
23.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Löschdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Löschdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Datum, an dem die durchgeführte Maßnahme / das Ereignis abweichend von den Regelungen des § 36 AZRG in Verbindung mit § 18 AZRG-DV gelöscht werden soll. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Von verwaltungsintern gesetzten Fristen ist abzusehen. Ausschlaggebend sind allein gesetzlich vorgesehene Fristen. Die Fristberechnung muss bei Eintragung eines Löschdatums entsprechend der gesetzlichen Regelungen erfolgen. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AZRG: § 36 AZRG-DV: § 18 AufenthG: §§ 43 - 45a |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
072 - Daten zum Zwecke der Arbeits- und Ausbildungsvermittlung |
Inhaltsverzeichnis
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Blatt | ||||||
Gruppenname | Häufigkeit | 0..n | |||||
SIS-Ausschreibungshintergrund | |||||||
Beschreibung der Gruppe | |||||||
Unter dem Begriff „SIS-Ausschreibungshintergrund“ ist die materiell-rechtliche Entscheidung (aufenthalts- oder asylrechtlicher Art wie bspw. eine Ausweisung oder (Voll-) Ablehnung eines Asylantrages) zu verstehen, die mit einer Rückkehrentscheidung oder einer Entscheidung über ein Einreise- und Aufenthaltsverbot einhergeht und die damit zu einer Ausschreibung im SIS geführt hat. Der Ausschreibungshintergrund bezieht sich auf den Kontext, der der Eintragung im SIS zugrunde liegt und gibt Auskunft darüber, welcher konkrete Anlass oder welche rechtliche Entscheidung zur Eintragung geführt hat. |
|||||||
Beinhaltet | |||||||
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.12.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Schengen-Identifikationsnummer (Schengen-ID) | |||||||
Feldlänge | 31 | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Schengen-Identifikationsnummer (Schengen-ID) ist die Ordnungsnummer der SIS-Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS). |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Die Schengen-Identifikationsnummer (Schengen-ID / SIS-ID) identifiziert eine Ausschreibung im SIS. Diese ist im Ausländerzentralregister eindeutig. Eine Änderung ist nicht möglich. Mit der Schengen-Identifikationsnummer (Schengen-ID / SIS-ID) kann im Ausländerzentralregister der Datensatz gefunden werden, zu dem die jeweils ausschreibende (deutsche) Behörde SIS-Speichersachverhalte im Ausländerzentralregister hinterlegt hat. Die Schengen-ID besteht aus insgesamt 31 Stellen. Die Stellen 1 bis 7 sind durch SIS vorgegeben. Die Stellen 8 bis 20 werden durch die Mitgliedsstaaten definiert. Die Stellen 21 bis 31 sind wiederum festgelegt durch SIS. Die Stellen 8 bis 20 werden in Deutschland folgendermaßen gebildet: Stelle 8 Kennung Personenausschreibung („P“) Stelle 9 und 10 Laufendes Jahr Stelle 11 bis 13 Laufender Tag im Jahr Stelle 14 bis 17 Laufende Nummer Stelle 18 und 19 Kennung N.SIS (Nationales Schengener Informationssystem) Stelle 20 Prüfziffer (wird über das Modulo 11 Verfahren gebildet) |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
073 - SIS-Ausschreibungshintergrund |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.12.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Referenz auf Sachverhalt | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Text | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Bezug auf einen Sachverhalt, auf die sich der SIS-Ausschreibungshintergrund bezieht. Referenzierte Sachverhalte können folgende sein: Abschiebung (Datenblatt Nr. 043); Abschiebungsverbote (Datenblatt Nr. 029); Asylstatus (Datenblatt Nr. 028 ); Weitere Aufenthaltsstatus (Datenblatt Nr. 034); Ausweisung (Datenblatt Nr. 042); Einreise- und Aufenthaltsverbot (Datenblatt Nr. 044); Zurückweisung, Zurückschiebung und Abschiebung (Datenblatt Nr. 050). |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
073 - SIS-Ausschreibungshintergrund |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.4.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Referenz auf Straftat | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..n | Vorgaben | Text | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Bezug auf die der SIS-Ausschreibung zugrundeliegenden Straftaten (Datenblatt Nr. 074). |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
073 - SIS-Ausschreibungshintergrund |
Inhaltsverzeichnis
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Blatt | ||||||
Gruppenname | Häufigkeit | 0..n | |||||
Straftat | |||||||
Beschreibung der Gruppe | |||||||
Beschreibt Straftaten, die ggf. einer SIS-Ausschreibung zugrunde liegen. |
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Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Straftaten dürfen nur in Verbindung mit einem SIS-Ausschreibungshintergrund (Datenblatt Nr. 073) erfasst werden. |
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Beinhaltet | |||||||
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DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.4.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Art der Strafe, die der Ausschreibung zugrunde liegt | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Hier wird die Art der der Ausschreibung zugrundeliegenden Strafe dokumentiert. |
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Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Der Ausschreibung kann eine Freiheitsstrafe, Freiheitsstrafe mit Bewährung, Geldstrafe, Jugend-strafe, Jugendstrafe auf Bewährung oder sonstige Strafe zugrunde liegen. |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
urn:xoev-de:bva:codeliste:azr.artderstrafe | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
074 - Straftat |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.4.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Rechtliche Bezeichnung der Tat | |||||||
Feldlänge | 250 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Hier ist die rechtliche Bezeichnung der (Straf-)Tat einzutragen, die ggf. zu einer Rückkehrentscheidung und damit zu einer Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS) geführt hat. Beispiel: § 226 StGB = Strafvorschrift Schwere Körperverletzung = rechtliche Bezeichnung der Tat |
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Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Nicht jeder Ausschreibung im Schengener Informationssystem liegt eine Straftat zugrunde. Voraussetzung für eine SIS-Ausschreibung ist entweder der Erlass einer Rückkehrentscheidung (Abschiebungsandrohung) oder der eines Einreise-/Aufenthaltsverbotes. Die Felder zur Strafvorschrift und zur rechtlichen Bezeichnung der jeweiligen (Straf-)Tat können mehrfach gespeichert werden. |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
074 - Straftat |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.4.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Strafvorschrift (Freitext) | |||||||
Feldlänge | 250 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Hier ist die Rechtsgrundlage der jeweiligen (Straf-)Tat einzutragen, die ggf. zu einer Rückkehrentscheidung und damit zu einer Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS) geführt hat. Beispiel: § 226 StGB = Strafvorschrift Schwere Körperverletzung = rechtliche Bezeichnung der Tat |
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Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Nicht jeder Ausschreibung im Schengener Informationssystem liegt eine Straftat zugrunde. Voraussetzung für eine SIS-Ausschreibung ist entweder der Erlass einer Rückkehrentscheidung (Abschiebungsandrohung) oder der eines Einreise-/Aufenthaltsverbotes. Die Felder zur Strafvorschrift und zur rechtlichen Bezeichnung der jeweiligen (Straf-)Tat können mehrfach gespeichert werden. |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
074 - Straftat |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.4.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Höhe der Strafe (Jahre) | |||||||
Feldlänge | 2 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Ganze Zahlen |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Hier wird die Höhe der Strafe in Jahren dokumentiert, sofern eine Straftat zu einer Rückkehrentscheidung und damit zu einer Ausschreibung im Schengener Informationssystem geführt hat. Darüber hinausgehende Monate (oder Wochen, Tage) sind im entsprechenden Feld zu erfassen. |
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Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Anzugeben sind entsprechend des Strafurteils im Falle einer Freiheitsstrafe die Anzahl der Jahre, Monate, Wochen bzw. Tage. Bei einer Geldstrafe ist die Anzahl der Tagessätze (Tage) und deren Höhe (Euro) als natürliche Zahl anzugeben. |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
074 - Straftat |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.4.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Höhe der Strafe (Monate) | |||||||
Feldlänge | 2 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Ganze Zahlen |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Hier werden die Höhe der Strafe in Monaten, bzw. die die ganzen Jahre einer Strafe übersteigenden Monate (z. B. 3 Jahre, 3 Monate) dokumentiert, sofern eine Straftat zu einer Rückkehrentscheidung und damit zu einer Ausschreibung im Schengener Informationssystem geführt hat. Darüber hinausgehende Wochen oder Tage sind im entsprechenden Feld zu erfassen. |
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Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Anzugeben sind entsprechend des Strafurteils im Falle einer Freiheitsstrafe die Anzahl der Jahre, Monate, Wochen bzw. Tage. Bei einer Geldstrafe ist die Anzahl der Tagessätze (Tage) und deren Höhe (Euro) als natürliche Zahl anzugeben. |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
074 - Straftat |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.4.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Höhe der Strafe (Wochen) | |||||||
Feldlänge | 2 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Ganze Zahlen |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Hier werden die Höhe der Strafe in Wochen, bzw. die die ganzen Jahre und Monate einer Strafe übersteigenden Wochen (z. B. 3 Monate, 2 Wochen) dokumentiert, sofern eine Straftat zu einer Rückkehrentscheidung und damit zu einer Ausschreibung im Schengener Informationssystem geführt hat. Darüber hinausgehende Tage sind im entsprechenden Feld zu erfassen. |
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Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Anzugeben sind entsprechend des Strafurteils im Falle einer Freiheitsstrafe die Anzahl der Jahre, Monate, Wochen bzw. Tage. Bei einer Geldstrafe ist die Anzahl der Tagessätze (Tage) und deren Höhe (Euro) als natürliche Zahl anzugeben. |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
074 - Straftat |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.4.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Höhe der Strafe (Tage) | |||||||
Feldlänge | 2 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Ganze Zahlen |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Hier werden die Höhe der Strafe in Tagen, bzw. die die ganzen Jahre, Monate und Wochen einer Strafe übersteigenden Tage (z. B. 3 Wochen, 2 Tage) dokumentiert, sofern eine Straftat zu einer Rückkehrentscheidung und damit zu einer Ausschreibung im Schengener Informationssystem geführt hat. |
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Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Anzugeben sind entsprechend des Strafurteils im Falle einer Freiheitsstrafe die Anzahl der Jahre, Monate, Wochen bzw. Tage. Bei einer Geldstrafe ist die Anzahl der Tagessätze (Tage) und deren Höhe (Euro) als natürliche Zahl anzugeben. |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
074 - Straftat |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.4.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Höhe der Strafe (Anzahl Tagessätze) | |||||||
Feldlänge | 4 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Ganze Zahlen |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Hier wird die Anzahl der Tagessätze einer Geldstrafe dokumentiert, sofern eine Straftat zu einer Rückkehrentscheidung und damit zu einer Ausschreibung im Schengener Informationssystem geführt hat. |
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Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Anzugeben sind entsprechend des Strafurteils im Falle einer Freiheitsstrafe die Anzahl der Jahre, Monate, Wochen bzw. Tage. Bei einer Geldstrafe ist die Anzahl der Tagessätze (Tage) und deren Höhe (Euro) als natürliche Zahl anzugeben. |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
074 - Straftat |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.4.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Höhe der Strafe (Höhe Tagessatz) | |||||||
Feldlänge | 6 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Ganze Zahlen |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Hier wird die individuelle Höhe des Tagessatzes einer Geldstrafe dokumentiert, sofern eine Straftat zu einer Rückkehrentscheidung und damit zu einer Ausschreibung im Schengener Informationssystem geführt hat. |
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Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Anzugeben sind entsprechend des Strafurteils im Falle einer Freiheitsstrafe die Anzahl der Jahre, Monate, Wochen bzw. Tage. Bei einer Geldstrafe ist die Anzahl der Tagessätze (Tage) und deren Höhe (Euro) als natürliche Zahl anzugeben. |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
074 - Straftat |
Table of Contents
Kurzbezeichnung: AsylG
Datum: 2021-01-01
Homeurl: https://www.gesetze-im-internet.de/asylvfg_1992/
Kurzbezeichnung: AsylbLG
Datum: 2021-03-10
Homeurl: https://www.gesetze-im-internet.de/asylblg
Kurzbezeichnung: AufenthG
Datum: 2020-06-27
Homeurl: https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/
Kurzbezeichnung: AufenthV
Datum: 2021-08-21
Homeurl: https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/
Kurzbezeichnung: AZRG
Datum: 2020-12-12
Homeurl: https://www.gesetze-im-internet.de/azrg-dv/
Kurzbezeichnung: AZRG-DV
Datum: 2021-07-09
Homeurl: https://www.gesetze-im-internet.de/azrg-dv/
Kurzbezeichnung: BeschV
Datum: 2021-05-31
Homeurl: https://www.gesetze-im-internet.de/beschv_2013/
Kurzbezeichnung: BVFG
Datum: 2020-06-19
Homeurl: https://www.gesetze-im-internet.de/bvfg/
Kurzbezeichnung: BMG
Datum: 2021-01-15
Homeurl: https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/
Kurzbezeichnung: Dublin III VO
Datum: 2013-06-26
Homeurl: https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:180:0031:0059:de:PDF
Kurzbezeichnung: FreizügG/EU
Datum: 2021-07-09
Homeurl: https://www.gesetze-im-internet.de/freiz_gg_eu_2004/
Kurzbezeichnung: HAuslG
Datum: 2004-07-30
Homeurl: http://www.gesetze-im-internet.de/hauslg/
Kurzbezeichnung: IDNrG
Datum: 2021-06-28
Homeurl: https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/
Kurzbezeichnung: LPartG
Datum: 2022-10-31
Homeurl: https://www.gesetze-im-internet.de/lpartg/
Inhaltsverzeichnis
Paragraph |
DSAusländer Felder |
---|---|
§ 4 | 061.01 |
§ 5 | 042.07, 062.01, 062.02, 062.03, 062.04 |
§ 6 | 039.11, 042.07 |
§ 36 | 011.04, 022.02, 023.04, 025.05, 026.04, 032.03, 033.03, 035.07, 037.04, 039.10, 042.07, 043.06, 046.03, 047.06, 048.04, 049.04, 050.05, 052.07, 053.02, 054.04, 055.03, 056.03, 057.02, 058.04, 059.03, 060.03, 066.04, 067.04, 072.12 |
§ 38 | 003, 043.06, 050.05 |
Paragraph |
DSAusländer Felder |
---|---|
028.05 |
Paragraph |
DSAusländer Felder |
---|---|
§ 2 | 042.01, 042.02, 042.03, 042.04, 042.05, 042.06, 042.07, 042.08, 042.09, 042.10, 042.11 |
§ 3 | 041.01, 041.02, 041.03, 041.04 |
§ 5 | 041.01, 041.02, 041.03, 041.04, 042.01, 042.02, 042.03, 042.04, 042.05, 042.06, 042.07, 042.08, 042.09, 042.10, 042.11 |
§ 6 | 042.01, 042.02, 042.03, 042.04, 042.05, 042.06, 042.07, 042.08, 042.09, 042.10, 042.11 |
§ 7 | 042.01, 042.02, 042.03, 042.04, 042.05, 042.06, 042.07, 042.08, 042.09, 042.10, 042.11 |
§ 16 | 041.01, 041.02, 041.03, 041.04 |
Paragraph |
DSAusländer Felder |
---|---|
§ 1 | 027 |